Historie

A 2 Dietenheim / Brandenburg 1539-1806

Herrschaft Dietenheim und Brandenburg

Lageplan Dietenheim Lageplan Brandenburg

Zur Herrschaft Dietenheim gehörte auch das Schloss Brandenburg und ab 1649 auch der Ort Schnürpflingen. In älteren Dokumenten wird die Herrschaft meist nach Brandenburg benannt, weil dort der Wohnsitz der Herrschaft war. Die Herrschaft Dietenheim/Brandenburg wurde mehrfach geteilt und auch mit der Herrschaft Weißenhorn-Kirchberg öfters gemischt. Die einzelnen Teilungen sind nicht so leicht nachzuvollziehen und verworren. Es sei daher auf die grafische Darstellung im Zeitstrahl verwiesen.

Dietenheim wurde 1539 von Anton Fugger (1493-1560, AC16) von den Vorbesitzern, den Brüdern Jörg und Gaudenz von Rechberg für die ‚Firma Fugger‘ erworben. Im selben Jahr (laut Lehensbrief vom 1. September 1539) erhielt Anton Fugger die Herrschaft sowie die dazugehörige Veste Brandenburg offiziell von Kaiser Karl V. zu Lehen. Damit verbunden waren weitreichende Privilegien wie die Blutgerichtsbarkeit (Blutbann, Hochgericht), Vogtrechte und das Marktrecht. Dietenheim wurde der Herrschaft Kirchberg-Weißenhorn zugeordnet.

Nach dem Kauf wurde die Herrschaft zunächst Christoph Fugger (1520-1579, AZ19), einem Sohn Raymunds (1489-1535, AD16), zusammen mit Kirchberg und Sulmentingen zugeschrieben.

Nach dem Tod von Raymunds Sohn Johann Jakob (1516-1575) wurde das damalige Territorium der Fugger 1575 unter den acht Cousins bzw. deren Söhnen im Losverfahren aufgeteilt. Hierbei kamen Brandenburg und Obenhausen an Raymund (1553-1606, AX22). Nach dessen Tod 1606 ging das Erbe Brandenburgs an Raymunds Neffen Friedrich (1586-1654, AO25), den Sohn seines Onkels Philipp Eduard (1546-1618, AO22).

Nach Friedrichs kinderlosem Tod 1654 fiel Weißenhorn (zusammen mit Dietenheim/Brandenburg) an seinen Großenkel Hugo Friedrich (1649-1690, AP31)1, der aber beim Erbe noch nicht volljährig war und bis 1670 noch unter Vormundschaft stand.

So trat 1654 – im zarten Alter von 5 Jahren – Hugo Friedrich das Erbe seines Groß-Onkels Friedrich (AO25) von Weißenhorn und Brandenburg an. Bis 1670 stand er allerdings unter Vormundschaft. Die schwierige Aufgabe, die von den Wirren des Dreißigjährigen Krieges gezeichnete Herrschaft weiterzuführen, oblag seinem jüngeren Onkel (!) Albrecht (Albert) Fugger (1624–1692). Der war ab 1656 rechtmäßiger Herrscher von Kirchberg und Vormund über Weißenhorn und Dietenheim/Brandenburg. Hugo starb 1690 relativ jung und kinderlos, daher fiel die Erbschaft zurück, und zwar an seinen Onkel Albrecht (1624-1692, AQ28). Dieser regierte zu dieser Zeit Kirchberg und Weißenhorn, so dass nun alle Herrschaften an der Iller in einer Hand waren.

Als 1692 nach Albrechts Tod der Erbfall eintrat, wurde der Besitz wieder geteilt. Nachdem der älteste Sohn Paris Georg (1651-1689, AQ31) bereits 1689 gestorben war, wurde zwischen den beiden anderen Söhnen aufgeteilt. Franz Sigismund (1661-1720, AR31) bekam Kirchberg und Weißenhorn, Anton Rupert (1683-1746, AS31) bekam Brandenburg. Zusätzlich wurden Pfaffenhofen und Buch/Marstetten aus der Herrschaft Weißenhorn entnommen und Anton Rupert zugeteilt.

A2a Schnürpflingen 1649-1806

Lageplan

Albrecht hatte schon 1649, also vor seinem Regierungsantritt, das protestantische Dorf Schnürpflingen von den Ulmer Patriziern gekauft. Er setzte dort die Gegenreformation (1657) durch, vertrieb die unwillige evangelische Bevölkerung und siedelte stattdessen katholische Familien aus Tirol, Vorarlberg und der Schweiz an. Er regierte im gesamten Iller- und Rothtal-Komplex und verlegte seinen Lebensmittelpunkt zunehmend nach Dietenheimund auf die Veste Brandenburg.

Schnürpflingen verblieb im Herrschaftsverband Dietenheim und fiel 1810 an Württemberg.

Neue Herrscherlinie

Als Anton Rupert ohne erbfähigen Nachkommen 1746 starb, machte die Herrschaftslinie einen unerwarteten Sprung. Statt eines Verwandten aus der Kirchberger Linie ging Dietenheim/Brandenburg nach dem Primogeniturprinzip an Anton Sigmund (1716-1781, S37) aus der Nebenlinie Stettenfels. Anton Sigmund gab seine Herrschaft im württembergischen Stettenfels (bei Heilbronn-Untergruppenbach) wegen der Querelen mit dem württembergischen Herzog auf, verkaufte dort alles und siedelte nach Dietenheim über. Er begann hier sofort einen barocken Schlossneubau. Um den Neubau zu finanzieren, entschloss er sich im Jahr 1747, für 207.500 Gulden Stettenfels an Herzog Karl Eugen von Württemberg zu verkaufen.

Nach dem Tod seines Vaters im Jahr 1781 übernahm Joseph Maria Graf Fugger zu Brandenburg (1753–1820, S40) die Herrschaft über Brandenburg und Dietenheim. Unter seiner Führung erlebte diese Linie der Familie tiefgreifende historische Umbrüche.

Im April 1806 verlor Joseph Maria im Zuge der napoleonischen Neuordnung Mitteleuropas (Rheinbundakte) die volle staatliche Unabhängigkeit seiner Besitztümer. Die reichsunmittelbaren Herrschaften Dietenheim und Brandenburg wurden mediatisiert und der Landeshoheit des Königreichs Bayern unterstellt.

Im selben schicksalhaften Jahr 1806 zog er sich von Dietenheim zurück und wurde stattdessen Herr zu Blumenthal (1806–1820).

Mit dem Tod von Joseph Maria im Jahr 1820 erlosch die Linie Fugger-Dietenheim (bzw. die Linie Stettenfels) im Mannesstamm. Da er keine männlichen Nachkommen hinterließ, endete diese spezifische gräfliche Familienlinie an der Iller. Da bereits 1808 zwei der drei Flügel des Schlosses abgetragen worden waren, stand zu diesem Zeitpunkt nur noch der Nordflügel.

Rückfall an Kirchberg-Weißenhorn

Die Herrschaft Dietenheim fiel in der Erbfolge an Joh. Nep. Friedrich von Kirchberg-Weißenhorn (1787-1846, AR43). Hiermit war die Dietenheimer Herrschaft wieder mit der Herrschaft Weißenhorn verbunden.

Kurz nach diesem politischen Wechsel (1805/1806) traten die Fugger auch ihre verbliebenen grundherrlichen Rechte und die Gerichtsbarkeit käuflich an den bayerischen Staat ab. Damit war die eigentliche Epoche der Fugger-Herrschaft beendet

Politisch fiel Dietenheim infolge von Grenzverträgen (unter anderem dem Vertrag von Paris 1810) letztlich an das Königreich Württemberg, während Brandenburg zunächst bayerisch blieb.

Nach dem Aussterben der Grafen-Linie wurde das verbliebene Schlossgebäude nicht mehr als Adelssitz genutzt, sondern an Privatleute veräußert bzw. verpachtet, die darin den „Gasthof zum Kreuz“ und eine Poststation einrichteten.

Das historische Gebäude wechselte im Laufe der Generationen mehrmals die bürgerlichen Besitzer. Seit dem Jahr 1897 befindet sich der einstige Schlossflügel (und heutige Traditionsgasthof) im durchgehenden Besitz einer Familie.

  1. Hugo Friedrichs Vater Karl Philipp (1622-1654, AP28) war zunächst Domherr in Passau und daher nicht erbberechtigt. 1648 ließ er sich jedoch wieder in den Laienstand zurückversetzen und heiratete Margarete Ursula von Pappenheim. Schon im folgenden Jahr wurde sein Sohn Hugo Friedrich (1649-1690, AP31) geboren. Karl Philipp hatte allerdings im Sommer 1654 mit 31 Jahren einen Reitunfall, an dem er verstarb. ↩︎

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