Historie

A 1 Linie Kirchberg (1507-heute) – Weißenhorn 1507-1862

Weißenhorn und Kirchberg 1507-1575

Die Linie Kirchberg-Weißenhorn geht auf die Erste Erwerbung aller Gebiete im Jahr 1507 durch Jakob Fugger den Reichen zurück. Aus dieser Keimzelle entwickelte sich das ganze Imperium.

Das Gebiet umfasst Weißenhorn, Pfaffenhofen, Kirchberg, Wullenstetten, Buch mit Marstetten, Illerzell, das 1570 erworbene Wallenhausen und Obenhausen (1571). 1582 wurde noch das abgelegen Hainhofen (bei Ausgsburg) hinzuerworben, 1601 aber bereits wieder abgestoßen. Es beinhaltet zunächst auch Dietenheim-Brandenburg bis zur Verselbständigung dieser Linie.

Die Herrschaft Weißenhorn-Kirchberg wurde mehrfach geteilt und auch mit der Herrschaft Dietenheim/Brandenburg öfters gemischt. Die einzelnen Teilungen sind nicht so leicht nachzuvollziehen und verworren. Es sei daher auf die grafische Darstellung im Zeitstrahl verwiesen.

Jakob Fugger der Reiche (1459-1525, BB13) begann sein Imperium 1507 mit dem Kauf der Herrschaft Kirchberg-Weißenhorn, 1509 Schmiechen und 1514 Biberbach.

Nach dem Landshuter Erbfolgekrieg und dem Kölner Spruch 1504 hatte Kaiser Maximilian die alte Herrschaft Weißenhorn Kirchberg für Habsburg annektiert. Doch schon 1507 verkaufte er aus Geldnot die Herrschaft an Jakob Fugger d.R. Dies war das erste Mal, dass der Kaiser eine Gebietsherrschaft an einen Bürgerlichen verkaufte.

Bereits im Jahr 1514 begann Jakob d.R. in Weißenhorn, neben das alte Schloss der von Rechberg ein neues Schloss im Renaissancestil zu errichten.

Als Jakob d.R. 1525 kinderlos starb, ging das Erbe an die beiden Söhne Raymund (1489-1535, AD16) und Anton Fugger (1493-1580, AC16) zu gleichen Teilen. Der älteste Bruder Ulrich (1441-1510, B16) war zum Zeitpunkt des Todes schon 15 Jahre tot. Das Imperium wurde auch nach Raymunds Tod 1535 weiter gemeinschaftlich geführt, wobei aber schon Teilbereich den Söhnen der Brüder zugeordnet wurden.

So erhielt Ulrichs Sohn Hieronymus (1499-1538, B19) 1530 die Herrschaft Kirchberg. Nach Hieronymus‘ Tod 1538 ging Kirchberg an Georg (1518-1569, AO19), Sohn Raymunds (1489-1535, AD13). Das gesamte Erbe wurde aber weiterhin von den Brüdern Anton und Raymund gemeinsam verwaltet. In dieser Form ging die ‚Firma Fugger‘ auch noch in die nächste Generation. Da es nun aber 8 Cousins waren, wurde die Verwaltung dieses Imperiums immer schwieriger, so dass man sich 1575 auf eine Erbteilung einigte, die im Losverfahren entschieden wurde.

1539 kaufte Anton Fugger (1493-1560, AC16) die Herrschaft Dietenheim/Brandenburg von den Vorbesitzern, den Brüdern Jörg und Gaudenz von Rechberg für die ‚Firma Fugger‘.

Christoph Fugger (1520-1579, AZ19), ein Sohn Raymunds (1489-1535, AD16), verwaltete dann ab 1539 Dietenheim/Brandenburg zusammen mit Kirchberg und Sulmentingen.1 Seinem Bruder Ulrich (1526-1584, BA19) wurde 1557 Weißenhorn zugeschrieben.

Die tatsächliche anfängliche Herrschersituation in Kirchberg/Weißenhorn ist nicht einwandfrei zu klären. Die zu findenden Daten überschneiden sich, so dass nicht klar ist, ob es sich bei den Überschneidungen um gemeinsame Kondominate geht. Weißenhorn wird explizit erst 1557 genannt (Ulrich, reg. 1557-1584, BA19), es ist anzunehmen, dass Weißenhorn bis 1557 mit Kirchheim unter einer gemeinschaftlichen Verwaltung stand. Für Kirchheim sind als Herrscher vermerkt Georg (AO19, reg. 1518-1569), Hieronymus (B19, reg. 1530-1538), Christoph (AZ19, reg. 1535-1579, zeitgleich auch Herrscher in Dietenheim/Brandenburg) und Ulrich (BA19, reg. 1557-1584).

Erst nach dem Tod von Raymunds Sohn Johann Jakob (1516-1575) wurde das damalige Territorium der Fugger 1575 unter den acht Cousins bzw. deren Söhnen im Losverfahren aufgeteilt. Hierbei kamen Brandenburg und Obenhausen an Raymund (1553-1606, AX22), Nach dessen Tod 1606 ging das Erbe Brandenburgs an Raymunds Neffen Friedrich (1586-1654, AO25), den Sohn seines Onkels Philipp Eduard (1546-1618, AO22).

Sicher ist, dass nach dem Tod Raymunds Sohn Johann Jakob (1516-1575) das damalige Territorium der Fugger 1575 unter den acht Cousins bzw. deren Söhnen im Losverfahren aufgeteilt wurde. Hierbei kamen Brandenburg und Obenhausen an Raymund (1553-1606, AX22), Kirchberg kam an Octavianus Secundus (1549-1600, AT22) und Weißenhorn kam an Philipp Eduard (1546-1618, AO22).

Bis 1690 standen Kirchberg und Weißenhorn unter getrennter Herrschaft, danach waren beide Herrschaften vereint.

Kirchberg 1575-1692

Kirchberg ging zunächst an Octavianus Secundus (1549-1600, AT22). Nach dessen Tod 1600 erbten seine Söhne, die Brüder Christoph (1582-1636, AT25), Franz (1585-1608, AU25) und Ferdinand (1587-1644, AV25), gemeinsam. Nachdem Franz 1608 starb und Christoph 1636, hatte Ferdinand von 1636-1644 alle diese Herrschaften in seiner Hand. Da sie jedoch alle drei ohne erbfähige Nachkommen blieben, fiel der gesamte Komplex dann 1644 an Raymund (1611-1656, AW25), den Sohn des Onkels Anton (1552-1616, AW22).

Zu erwähnen ist noch Oktavianus‘ Tochter Elisabetha (1584-1636), denn sie heiratete 1602 Anton Fugger von Nordendorf und stellte so eine Querverbindung zur Linie Nordendorf her, so wie ihre Mutter schon eine Verbindung zur Linie Mickhausen geschaffen hatte.

1589 wurde das Schloss Oberkirchberg durch einen Hangrutsch schwer beschädigt.

Ab 1656 war Albrecht (1624-1692, AQ28), zweiter Sohn von Friedrichs (AO25) Bruder Hugo (1589-1627, AP25) Erbe seines Vaters Hugo über Kirchberg geworden. 1690 kam das Erbe seines Neffen Hugo Friedrich hinzu, so dass jetzt wieder die gesamte Herrschaft in einer Hand lag.

Allerdings währte dieser Zeitraum mit 2 Jahren nur kurz. 1692 starb Albrecht. Danach wurde die Linie Dietenheim/Brandenburg wieder abgespalten.

Weißenhorn 1575-1692

Bei der Erbteilung 1575 war Weißenhorn Philipp Eduard (1546-1618, AO22) zugeteilt worden.2 Der war den Angaben zufolge aber nur Herr von Kirchheim gewesen. Andererseits ist dessen Bruder Ulrich (BA19) ab 1557 als Herr von Kirchberg und Weißenhorn beschrieben. Ulrich lebte bis 1584, hätte also auch noch in der Erbteilung berücksichtigt werden können. Dieser Widerspruch ist leider nicht aufzuklären.

1570 erwarb Philipp Eduard das Dorf Wallenhausen und gliederte es in den Herrschaftskomplex der Familie ein.

Philipp Eduard blieb bis 1618 Herr von Weißenhorn. Als nächster Regent in Weißenhorn ist Philipp Eduards Sohn Hugo (1589-1627, AP25) ab 1623 verzeichnet. Die Zeit des Interregnums ist nicht erklärt, es könnte sich um Wirren während des 30-jährigen Krieges handeln. Aber auch Hugos Bruder Friedrich (1586-1654, AO25) wird als Herrscher von 1623-1654 benannt. Hier könnte es sich um ein Kondominium der beiden Brüder oder um eine Erbfolge handeln.

Nach Friedrichs kinderlosem Tod 1654 fiel Weißenhorn (zusammen mit Dietenheim/Brandenburg) an seinen Großenkel Hugo Friedrich (1649-1690, AP31)3, der aber beim Erbe noch nicht volljährig war und bis 1670 noch unter Vormundschaft stand.

So trat 1654 – im zarten Alter von 5 Jahren – Hugo Friedrich das Erbe seines Groß-Onkels Friedrich (AO25) von Weißenhorn und Brandenburg an. Bis 1670 stand er allerdings unter Vormundschaft. Die schwierige Aufgabe, die von den Wirren des Dreißigjährigen Krieges gezeichnete Herrschaft weiterzuführen, oblag seinem jüngeren Onkel (!) Albrecht (Albert) Fugger (1624–1692). Der war ab 1656 rechtmäßiger Herrscher von Kirchberg und Vormund über Weißenhorn und Dietenheim/Brandenburg. Hugo starb 1690 relativ jung und kinderlos, daher fiel die Erbschaft zurück, und zwar an seinen Onkel Albrecht (1624-1692, AQ28). Dieser regierte zu dieser Zeit Kirchberg und Weißenhorn, so dass nun alle Herrschaften an der Iller in einer Hand waren.

Albrecht war ein strenggläubiger Katholik und setzte sich stark für die Gegenreformation ein. Albrecht hatte schon 1649, also noch vor seinem Regierungsantritt, das protestantische Dorf Schnürpflingen von den Ulmer Patriziern gekauft. Er setzte dort die Gegenreformation (1657) durch, vertrieb die unwillige evangelische Bevölkerung und siedelte stattdessen katholische Familien aus Tirol, Vorarlberg und der Schweiz an. Er regierte im gesamten Iller- und Rothtal-Komplex und verlegte seinen Lebensmittelpunkt zunehmend nach Dietenheim und auf die Veste Brandenburg.

1662 setzte er sich für die Ansiedlung der Kapuziner in Weißenhorn ein. 1667 wurde der Grundstein für das dortiger Kapuzinerkloster gelegt und 1671 wurde die Kirche eingeweiht. Albrecht gestattete, für den Bau der Kirche Steine aus der Ruine der Burg Marstetten bei Buch zu verwenden.

Kirchberg/Weißenhorn ab 1692

Albrecht war zweimal verheiratet (1. Ehe mit Maria Franziska Fugger Kirchberg/Weißenhorn und Glött, 2. Ehe mit Maria Dorothea von Schauenburg) und hatte eine extrem kinderreiche Nachkommenschaft. Als Albrecht im November 1692 in Dietenheim verstarb, hinterließ er eine so große Familie, dass noch im selben Jahr der Beschluss gefasst wurde, die Verwaltung aufzuteilen.

Als 1692 nach Albrechts Tod der Erbfall eintrat, wurde der Besitz wieder geteilt. Nachdem der älteste Sohn Paris Georg (1651-1689, AQ31) bereits 1689 gestorben war, wurde zwischen den beiden anderen Söhnen aufgeteilt. Franz Sigismund (1661-1720, AR31) bekam Kirchberg und Weißenhorn, Anton Rupert (1683-1746, AS31) bekam Brandenburg. Zusätzlich wurden Pfaffenhofen und Buch/Marstetten aus der Herrschaft Weißenhorn entnommen und Anton Rupert zugeteilt.

Franz Sigmund Fugger setzte die Linie Kirchberg-Weißenhorn fort. Bei seinem Tod 1720 ging die Herrschaft Weißenhorn an seinen ältesten Sohn Adam Franz Joseph (Anton) Fugger (1695–1761, AR34). Seine Tochter Maria Anna Franziska Gräfin Fugger (1690–1771) verheiratete sich mit Rupert Joseph Anton Fugger von Babenhausen (1683-1724, W31).

Adam Franz Joseph ging als großer Förderer des süddeutschen Barock und Rokoko in die regionale Kunstgeschichte ein. Berühmt wurde er als wesentlicher Auftraggeber für sakrale Kunstbauten in seinem Territorium. Er finanzierte und begleitete ab 1740 maßgeblich die prachtvolle barocke Ausstattung und Errichtung der Wallfahrtskirche Mariä Geburt in Witzighausen sowie deren monumentale Kanzel im Jahr 1741.

Im Jahr 1718 verheiratete er sich mit Maria Isabella Antonia Freiin von Schönberg (1693–1762). Aus dieser Ehe ging jener Sohn hervor, der das Erbe erfolgreich in die nächste Generation weitertrug.

Das Habsburger Intermezzo

Die gesamte Herrschaft war von Anfang an als Lehen ausgestattet. Seit 1514 wurde der alte Lehensvertrag immer wieder verlängert. 1724 machte Österreich daher von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch und zahlte 286.000 fl. 1735 gab Österreich seinen Besitz wieder auf. Der Hauptgrund hierfür waren wohl Geldprobleme. Am 06.08.1735 wurde in Augsburg der neue Kaufvertrag abgeschlossen, der explizit die gegenwärtigen schweren Kriegszeiten als Verkaufsargument nennt, vermutlich der polnische Thronfolgekrieg (1733-1735/38). Das Geschäft brachte Kaiser Karl VI. 650.000 fl ein. (Ausführlich hierzu)

Wieder in Fuggerhand

Graf Johann Nepomuk Fugger (1723-1781, AR37) trat 1761 die Nachfolge an und lenkte die Geschicke der Hauptlinie in Weißenhorn und auf Schloss Oberkirchberg bis in die Endphase des 18. Jahrhunderts hinein.

Im Jahr 1749 heiratete er Maria Anna Ida Reichsgräfin von Welsperg von Primör und Raitenau(1728–1809). Sie stammte aus einem einflussreichen Tiroler Adelsgeschlecht und trug den prestigeträchtigen Titel einer habsburgischen Sternkreuzdame.

Er beendete den jahrhundertelangen Streit mit dem mächtigen Nachbarkloster Wiblingen im Vertrag von 1775, indem er territoriale Grenzen und Hochgerichtsbezirke vertraglich neu regelte.

1764-1768 ließ er an der Stelle des alten, 1589+ teilweise zerstörten Schlosses, einen grundlegenden barocken und frühklassizistischen Neubau durch den bekannten Baumeister Franz Anton Bagnato errichten. Das Schloss wird bis heute von der Familie Fugger bewohnt.

Graf Anton Joseph Fugger (1750–1790, AR40) war der älteste Sohn und direkte Nachfolger. Er übernahm 1781 die Regentschaft über die Grafschaft Kirchberg und Weißenhorn. Anton Joseph sicherte den Erhalt des Hauses durch zwei hochkarätige Heiratsbündnisse. In erster Ehevermählte er sich mit Maximiliane Freiin von Eptingen (1762–1783). Sie verstarb nach kurzer Ehe sehr jung. Nach ihrem Tod heiratete er Maria Euphemia Walburga Gräfin Fugger von Babenhausen (1762–1835). Diese Verbindung überbrückte den alten Graben zwischen dem Raimund-Stamm (Weißenhorn) und dem Anton-Stamm (Babenhausen) erneut auf engste Weise.

Aus seiner zweiten Ehe ging Graf Johann Nepomuk Friedrich Fugger (1787–1846, AR44) hervor, sein einziger überlebender weltlicher Sohn. Da er beim frühen Tod des Vaters (1790) erst drei Jahre alt war, trat er die Nachfolge unter Vormundschaft an. Er erlebte 1806 die politische Aufhebung der Souveränität (Mediatisierung) und wurde der erste Standesherr dieses Zweiges.

Die Vormundschaft wurde im Jahr 1790 nicht an eine Einzelperson, sondern an ein Vormundschaftskonsortium übertragen. Die Mutter als Regentin vor Ort, Maria Euphemia Walburga Gräfin Fugger von Babenhausen übernahm die unmittelbare Fürsorge für die Erziehung ihres Sohnes und koordinierte die gräfliche Hofhaltung. Nach dem Fugger’schen Familienrecht mussten erwachsene männliche Vertreter des Hauses als offizielle Administratoren eingesetzt werden. Da Anton Josephs eigene Brüder (Franz Karl und Philipp Anton) zu dieser Zeit im auswärtigen kaiserlichen Militärdienst standen oder bereits verstorben waren, wurden erfahrene Räte und hochrangige Verwandte aus den Linien des Gesamthauses (insbesondere aus der Linie Babenhausen, der Heimatlinie der Mutter) als gräfliche Administratoren und Vormünder bestellt.

Die Vormundschaft endete formell mit dem Erreichen der Volljährigkeit im Jahr 1808 im Alter von 21 Jahren. Als er 1808 die Zügel selbst in die Hand nahm, existierte die souveräne Grafschaft, die seine Vormünder für ihn verwaltet hatten, jedoch staatsrechtlich nicht mehr. Das Territorium war 1806 mediatisiert worden. Johann Nepomuk Friedrich übernahm von seinen Vormündern somit kein unabhängiges Fürstentum mehr, sondern nur noch den riesigen privaten Güterkomplex.

Johann Nepomuk Friedrich war zweimal verheiratet (nacheinander mit den Schwestern Franziska und Johanne Freiin von Freyberg-Eisenberg-Knöringen). Graf Raimund Ignaz Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn (1810–1867, AR46), der älteste Sohn aus erster Ehe, übernahm 1839 vorzeitig die väterlichen Standesherrschaften und leitete die Übergangsphase während der turbulenten Revolution von 1848. Er ist der Vater des späteren Erbgrafen Franz Raimund.

Gräfin Euphemia

Gräfin Maria Euphemia Walburga (Josepha) Fugger von Babenhausen (1762–1835) war eine bemerkenswerte und willensstarke Regentin, die eine Schlüsselrolle beim Überleben der Grafschaft Kirchberg und Weißenhorn während der napoleonischen Epoche spielte. Als Landesherrin und Vormund sicherte sie das Erbe der Hauptlinie des Raimund-Stammes. Nachdem ihr Ehemann Anton Joseph 1790 früh verstorben war, stand die damals 27-jährige Witwe vor einer gewaltigen Aufgabe. Sie übernahm die Vormundschaft über ihren dreijährigen Sohn Johann Nepomuk Friedrich. Diese 18 Jahre dauernde Phase (bis 1808) fiel in die unruhigste Epoche der europäischen Geschichte. Während der Koalitionskriege marschierten wiederholt französische Truppen durch das Roth- und Illertal. Gräfin Euphemia musste zähe Verhandlungen mit Generälen und Kommissaren führen, um horrende Kontributionsforderungen (Kriegssteuern) abzuwenden. Da die herrschaftlichen Kassen leer waren, bewies sie großes administratives Geschick. Sie kürzte die Hofhaltungsausgaben in Weißenhorn drastisch, reorganisierte die gräfliche Forstverwaltung und schaffte es, den verschuldeten Familienbesitz ohne größere Gebietsverluste durch die Revolutionskriege zu steuern.

Auch nach dem Ende ihrer offiziellen Regentschaft im Jahr 1808 blieb sie als gräfliche Seniorin die respektierte „Landesmutter“ in Weißenhorn. Sie unterstützte ihren Sohn maßgeblich dabei, den Übergang von der unabhängigen Reichsgrafschaft zur bayerischen Standesherrschaft (ab 1806) rechtlich und organisatorisch abzuwickeln.

Fortführung der Herrschaft nach 1806

Als Graf Johann Nepomuk Friedrich Fugger im Jahr 1808 im Alter von 21 Jahren volljährig wurde, befand er sich in einer rechtlich völlig veränderten Welt. Die alte Reichsgrafschaft war durch die Rheinbundakte von 1806 politisch aufgelöst (mediatisiert) und dem neuen Königreich Bayern einverleibt worden.

Ab 1808 ging es für den jungen Grafen in zähen Verhandlungen und konkreten Verträgen mit der bayerischen Krone unter König Max I. Joseph und dessen Minister Montgelas darum, zu retten, was an privater Macht und immensem Vermögen noch zu retten war.

Diese Verträge und rechtlichen Regelungen prägten seinen Start. Die grundlegende Basis für alle Verträge bildete das bayerische Edikt über die Rechte der mediatisierten Standesherren. Johann Nepomuk Friedrich musste dieses Edikt formell anerkennen, erhielt im Gegenzug aber weitreichende Zusicherungen. Der gesamte riesige Grundbesitz (Wälder, Äcker, Jagdrechte und die Schlösser in Weißenhorn und Oberkirchberg) wurde rechtlich als unantastbares Privateigentum der Familie Fugger bestätigt. Die Fuggerschen Güter wurden von den regulären staatlichen Grundsteuern weitgehend befreit.

Ein zentraler Vertrag regelte die Justiz und Verwaltung vor Ort. Da der bayerische Staat die Souveränität beanspruchte, die Fugger aber ihre lokale Macht nicht aufgeben wollten, wurde ein Kompromiss geschlossen. ohann Nepomuk Friedrich durfte in Weißenhorn ein eigenes, privates Fuggersches Herrschaftsgericht einrichten. Er durfte die Richter und Polizisten vor Ort selbst ernennen und bezahlen. Diese sprachen Recht „im Namen des Königs, aber unter der Herrschaft des Grafen Fugger“. Damit blieb er für seine ehemaligen Untertanen weiterhin die höchste gefühlte Instanz in allen alltäglichen Rechts- und Polizeifragen.

Der wohl einschneidendste Vertrag für den jungen Grafen war kein Abkommen, das er selbst schloss, sondern ein Staatsvertrag zwischen den Königreichen Bayern und Württemberg im Jahr 1810, dem er sich fügen musste. Für Johann Nepomuk Friedrich bedeutete dies eine Katastrophe für seine Verwaltung. Seine Residenz Schloss Oberkirchberg lag plötzlich im Königreich Württemberg, während sein Verwaltungszentrum Weißenhorn bayerisch blieb. Er musste fortan separate Verträge mit zwei verschiedenen Königen schließen und wurde sowohl bayerischer als auch württembergischer Standesherr.

Mit der bayerischen Verfassung von 1818 wurde das Verhältnis endgültig besiegelt. Johann Nepomuk Friedrich schloss einen formellen Vertrag über den Eintritt in die Kammer der Reichsräte (die erste Kammer des bayerischen Parlaments) ab. Dieser Sitz war erblich. Damit wurde der einstige unabhängige Reichsgraf vertraglich zu einem der höchsten und einflussreichsten Berater der bayerischen Krone ernannt. Dank dieser Verträge, die er ab 1808 schloss, gelang es ihm, den wirtschaftlichen Kern des Raimund-Stammes so abzusichern, dass die Familie auch ohne eigene Landeshoheit zu den reichsten Großgrundbesitzern des bayerisch-württembergischen Grenzraums gehörte.

Auflösung des Herrschaftsgerichts

Das gräflich-fuggerische Herrschaftsgericht Weißenhorn (Hauptstraße 8) wurde am 1. Oktober 1848 formell aufgelöst. Sein Ende stand im Zeichen der Märzrevolution von 1848 und leitete den nahezu vollständigen Rückzug der Familie Fugger aus der Stadt Weißenhorn ein.

Im Zuge der bayerischen und gesamtdeutschen Revolution von 1848 forderte die Bevölkerung vehement die Abschaffung aller verbliebenen Adelsvorrechte. Mit dem bayerischen Gesetz vom 4. Juni 1848 reagierte die Krone. Die adelige bzw. gutsherrliche Gerichtsbarkeit wurde im gesamten Königreich verboten. Zum 1. Oktober 1848 verloren die Fugger endgültig das Recht, eigene Richter einzusetzen. Die gesamte lokale Justiz- und Polizeigewalt wurde vollständig verstaatlicht und auf reguläre staatliche Gerichte übertragen.

Für die Fugger war die Schließung des Herrschaftsgerichts ein schwerer Schlag. Es brach ein zentraler wirtschaftlicher und administrativer Machtfaktor weg. Da ihnen das juristische Fundament entzogen wurde, über das sie ihre ehemaligen Untertanen kontrollierten, verlor die Präsenz vor Ort schlagartig an Bedeutung.

Nachdem das Gericht geschlossen war, zogen die Fugger radikale Konsequenzen und leiteten den Abschied aus Weißenhorn ein. Die Familie bündelte ihre verbliebenen Kräfte und zog sich dauerhaft auf ihren zweiten Stammsitz, das Schloss Kirchberg, zurück. In den Folgejahren bis 1862 verkauften die Fugger fast all ihre städtischen Immobilien und Liegenschaften in Weißenhorn (wie die herrschaftliche Schweizerei im Jahr 1863). Einzig der immense gräfliche Waldbesitz in der Region verblieb als private wirtschaftliche Basis im Eigentum der Familie.

Die Grafschaft Kirchberg nach 1848

Während das Schloss Weißenhorn nach der Schließung des Patrimonialgerichts im Oktober 1848 an die Stadt Weißenhorn 1862 verkauft wurde, blieb Schloss Oberkirchberg hingegen der administrative Ankerpunkt und private Rückzugsort der Familie Fugger.

Durch die Gesetze zur Grundentlastung ab 1848 verloren die Fugger schrittweise ihre alten feudalen Abgabenrechte (wie den Zehnten), behielten jedoch ihre enormen privaten Grund- und Forstbesitztümer (Allodialgut).

1846 übernahm Graf Raymund Fugger (1810-1867, AR46) die nicht mehr existierende Grafschaft als Privatmann. Er musste die Familie durch die Phase der „Grundentlastung“ steuern, in der die Fugger ihre herrschaftlichen Vorrechte verloren, aber ihren enormen Land- und Forstbesitz behielten.

Franz Raymund Graf Fugger von Kirchberg (1843–1901, AR49) ging 1868 mit Elisabeth Roth (1850–1900) eine morganatische Ehe ein. Ihr gemeinsamer Sohn Raimund (1870-1948, AR52) wurde später (1915) vom König von Württemberg offiziell in den Freiherrenstand erhoben.

Da Franz Raymunds Ehe morganatisch (nicht standesgemäß) war, ging die gräfliche Nachfolge und damit die Hauptlinie auf seinen jüngeren Bruder Georg Karl Maria Graf Fugger von Kirchberg (1850–1909, AS49) und dessen Ehefrau Amélie Gräfin von Montgelas über.

Es folgte der Sohn Johannes (1897-1985, AS52).

Weitere Details werden zum Schutz der Privatsphäre nicht dargestellt.

  1. Die Angabe steht etwas im Widerspruch zur Angabe, dass Georg (AO19) von 1518-1569 Kirchberg beherrschte. Möglicherweise handelt es sich hier um ein Kondominium der beiden Brüder. ↩︎
  2. Seine Regentschaft lief evtl. schon seit 1569, als sein Vater Georg (AO19) starb. ↩︎
  3. Hugo Friedrichs Vater Karl Philipp (1622-1654, AP28) war zunächst Domherr in Passau und daher nicht erbberechtigt. 1648 ließ er sich jedoch wieder in den Laienstand zurückversetzen und heiratete Margarete Ursula von Pappenheim. Schon im folgenden Jahr wurde sein Sohn Hugo Friedrich (1649-1690, AP31) geboren. Karl Philipp hatte allerdings im Sommer 1654 mit 31 Jahren einen Reitunfall, an dem er verstarb. ↩︎

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