Vorgehensweise

Um einen Überblick über die bauliche Entwicklung der Stadt zu erhalten, wurden die angeführten Quellen systematisch ausgewertet. In erster Linie geschah dies durch die Ermittlung der Hauseigentümer. Erst ab 1786 gibt es eine klare Hausnummernbezeichnung der Gebäude, die bis 1882 Bestand hatte und daher auch in den Katasterblättern enthalten ist und eine eindeutige Zuordnung ermöglicht.

Um den Baubestand der früheren Jahre zu ermitteln wurden die Eigentümer anhand der Steuerlisten ab 1786 zurückverfolgt. Oftmals waren Daten zu Neubauten in den Steuerblättern erwähnt, in anderen Fällen musste anhand der Wertangaben der Gebäude auf Um- oder Anbaumaßnahmen geschlossen werden. Da es keine älteren Ortspläne als 1824 gibt, mussten Lage und Umfang älterer Bauten anhand der Angaben im Steuerbuch rekonstruiert werden. Diese vermuteten Lagen wurden in den Plänen gesondert dargestellt. So konnte aber auch in vielen Fällen eine Bebauung auf Flächen gesichert angenommen werden, die heute nicht mehr bebaut sind. Da sich der Umfang und die Lage der Gebäude nicht mehr nachweisen lassen, wurden diese Zonen deutlich als Hypothese bezeichnet. Dies betrifft besonders die Situation des Kirchplatz, des Hauptplatz und in der Oberen und Unteren Mühlstraße.

Auswertung der Steuerlisten und Einwohnerverzeichnisse

Die ältesten Eigentümerdaten sind in den Steuerlisten der Stadt Weißenhorn von 1465 und 1492 enthalten [1]Es ist aus den Steuerlisten nicht zu erkennen, ob es sich um Eigentümer oder Besitzer (z.B. Mieter, Pächter, Dienstinhaber o.ä.) handelt. Eine gewisse Begriffsunschärfe bitte ich zu entschuldigen.. Die Namen sind hier aber nicht geordnet aufgeführt. Die Steuerbücher von 1496 bis 1614 listen die Eigentümer ohne Hinweis auf die Lage, aber immer in gleicher Reihenfolge, auf. Genannt werden hier nur diejenigen Bürger, die zur Stadt steuerpflichtig sind. Für die Steuerpflichtigen zur Kirche oder zur Herrschaft sind separate Steuerbücher vorhanden. Im Zinsbuch der Liebfrauenpfleg von 1475 (B 38), im Salbuch der Stadt von 1480 (B 303), im Bestands- und Immobilienbuch 1499 (B 300), im Zins- und Steuerbuch 1507 (B 301), im Zinsbuch 1515 (B 302) und im Salbuch der Herrschaft von 1516 (B 8) sind die Gebäude anhand der linken und rechten Nachbarn genau definiert, wenn auch die Reihenfolge der Gebäude nicht einheitlich ist. Anhand einer Vergleichsliste konnte aber in den meisten Fällen die Reihenfolge der Gebäude ermittelt werden. In Fällen von Unklarheiten wird in der Beschreibung darauf hingewiesen.

Die Namen in den Steuerlisten der Jahre 1465 und 1492 (A 149.1 und A 149.2) konnten nur bei Namensgleichheit mit den anderen Steuerbüchern abgeglichen werden, so dass einige Namen keinem bestimmten Gebäude zugeordnet werden konnten.

Die Jahre 1517-1548 sind nicht dokumentiert, daher lassen sich bei vielen Häusern die Eigentumsverhältnisse nicht zweifelsfrei zurückverfolgen. Eine Verfolgung der Eigentümer vor 1465 war wegen fehlender Quellen nicht möglich. Die Steuerbücher verzeichnen nur die steuerpflichtigen Bürger und die von ihnen zu entrichtenden Steuern, auch wenn sie nicht Eigentümer eines Gebäudes sind und z.B. nur Besitz an Gärten, Äckern oder Wald haben. Angaben über Umbauten und Ersatzbauten lassen sich nicht ermitteln. Lediglich die Erstbebauung eines Grundstücks ist feststellbar, wenn der Eigentümer in der Reihenfolge das erste Mal erscheint.

Organisatorisch wurde die Stadt von jeher unterteilt in die Stadt kleineren Orts (östlich der Hauptstraße), die Stadt größeren Orts (westlich der Hauptstraße) die Obere Vorstadt (vor dem Oberen Tor und Memminger Straße) sowie die Untere Vorstadt (vor dem Unteren Tor, Günzburger Straße).

Die Eigentümerdaten ab 1614 entstammen den Steuerbüchern von 1614 – 1773. Die Bücher ab 1614 beinhalten den jeweiligen Eigentümer und definieren ihn jeweils durch den linken und den rechten Nachbarn. Die verschiedenen Steuerpflichten sind ab jetzt zusammengefasst und die Reihenfolge der Gebäude ist immer gleich. Hausnummern gab es zu dieser Zeit aber noch nicht. Die Bücher wurden laufend fortgeführt, bis sie neu angelegt wurden. Der Zeitpunkt der Eigentumswechsel ist nicht immer angegeben.

Beispiel:

1650 Hans Müller

1665 Peter Müller, jetzt Franz Huber

1720 Franz Huber, jetzt Johann Kröz, jetzt Max Weber

1750 Max Weber

Die jeweiligen Eigentümer waren also zu den angegebenen Jahren Eigentümer des Grundstücks. Wann aber der Eigentumsübergang war, ist nicht gesagt. Peter Müller wurde demnach zw. 1650 und 1665 Eigentümer, Fanz Huber zw. 1665 und 1720. Auch Johann Kröz und Max Weber wurden zw. 1720 und 1750 Eigentümer. So sind die Jahresangaben immer mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten und dürfen nicht absolut gesehen werden.

Auch waren die Steuerpflichtigen häufig nicht Eigentümer, sondern nur Besitzer der Liegenschaften. Da die realen Eigentumsverhältnisse aus den zur Verfügung stehenden Archivalien nicht immer eindeutig zu ermitteln waren, unterbleibt eine Differenzierung und es wird der Einfachheit halber der Begriff ‘Eigentümer’ verwendet. Nur wenn es sich eindeutig um Miet- oder Pachtverhältnisse handelt, wurden diese auch so benannt. Hinzu kommt, dass Hauseigentümer mit mehreren Objekten in den Steuerlisten immer nur an einer Stelle mit ihrem Gesamtbesitz aufgeführt sind, so dass vielfach nicht festzustellen ist, von wem das einzelne Objekt nun bewohnt wurde.

Hilfreich waren die Aufzeichnungen des Heimatforschers Eduard Wylicil. Dieser hatte sich schon um 1960 die Mühe gemacht, die alten Steuerbücher durchzuarbeiten und die Daten der Häuser auf einzelne Blätter zu schreiben. Leider waren in vielen Fällen aber Unstimmigkeiten zu finden, auch waren Gebäude, die bereits um 1960 schon nicht mehr standen, nicht berücksichtigt. So wurden die Primärquellen nochmals durchgearbeitet und mit EDV erfasst.

In den Steuerbüchern vor 1614 ist die zu zahlende Steuer vermerkt, vor 1548 noch in römischen Zahlen geschrieben. Ab 1614 ist ein Wert der Gebäude quasi als steuerlicher Einheitswert genannt. Aus den Wertveränderungen kann auf den Gebäudezustand geschlossen werden, sinkender Wert bedeutet einen schlechteren Zustand, während Bauinvestitionen einen höheren Wert ergeben. Manchmal ist auch explizit von einem Neubau die Rede. Außerdem sind die jeweils zu entrichtenden Steuern und ihre Empfänger angegeben. Die Steuern sind teilweise in Geld, teilweise in Naturalien und öfters in Wachs angegeben. Über die Steuern (Zinsen) lassen sich auch oft Eigentumsveränderungen nachverfolgen.

Etwas genauere Auskunft über das Baualter könnten dendrochronologische Untersuchen der Decken und Dachwerke bestimmter Gebäude ergeben. So wäre es wünschenswert, einige ältere Gebäude bauforscherisch zu untersuchen, solange dies noch stehen oder alter Holzbestand durch Renovierungen vernichtet oder verdeckt wird. Auch die Denkmalliste des Landesamts für Denkmalpflege müsste in vielen Fällen den Forschungsergebnissen angepasst werden.

Ein großes Problem bei der Auswertung der alten Akten stellte der Umstand dar, dass erst im Jahr 1901 eine allgemein verbindliche Rechtschreibung eingeführt wurde, nachdem in Bayern bereits ab 1879 ein offizielles Regelbuch existierte. Vorher schrieb jeder Schreiber nach eigenem Gusto und wechselte die Schreibweise öfters auch im selben Satz. Das galt sogar für Eigennamen, deren  Schreibweise daher meist sehr uneinheitlich ist. So erscheinen für dieselbe Person z.B: Kretz, Krötz, Krez, Krätz, Kräss, Grez oder ähnliches. Auch sind oft Verkleinerungsformen, besonders bei den Vornamen (Georg, Jörg, Jerg), oder Verweiblichungen (Anna Bernauer wird zu Bernauerin) zu finden. Andererseits werden bei namensgleichen Personen oftmals die Vornamen unterschiedlich geschrieben, um sie zu unterscheiden: Greg Müller, Jörg Müller, Jergen Müller, Georg Müller o.ä. Die Namen wurden in den Datenblättern grundsätzlich so geschrieben, wie sie an dieser Stelle in der Quelle zu finden sind. Hinzu kommen öfters eindeutig durch den Dialekt gefärbte Schreibweisen, die manchmal skurill anmuten (z.B. Bromnahd = Promenade).

Mehr als heute definierten sich die Menschen früher über den Beruf. Zum einen ist im 15. und 16. Jhdt. die Entstehung der Familiennamen aus Berufsbezeichnungen zu beobachten, indem manche Personen teilweise mit dem Beruf, teilweise mit 2 Berufen und teilweise mit anderen Namen bebannt sind. So ist die Familie Maurer auf den Häusern MM21, MM27 und MM40 teils Maurer und teils Ziegler genannt. Auch Spitznamen mutierten manchmal zu Familiennamen. In den ältesten Steuerlisten wurden die Berufe zuerst nur bei besonders wichtigen Ständen (z.B. Müller und Wirte) genannt, dann auch zur Unterscheidung namensgleicher Personen. Zudem hatten bis zum 17. Jhdt. viele Menschen auch gar keine Berufsausbildung. Im Laufe des 17. Jhdts., besonders nach dem 30-jährigen-Krieg, nahm die Berufsausbildung deutlich zu, so dass immer mehr Einwohner mit ihrem Beruf genannt wurden. Seit der systematischen Führung der Einwohnerlisten ab 1786 musste der Beruf angegeben werden, was dazu führte, dass auch Tätigkeiten ohne Ausbildung als Beruf angegeben wurden (z.B. Tanzfrau, Wurzgartenpächter, fahrender Bote u.v.m.). Trotzdem auffallend ist dennoch die Vielzahl an Menschen ohne Beruf (Taglöhner, Witwen, ledige Frauen u.a.). Als Kapitalisten wurden Bürger bezeichnet, die von den Erträgen ihres Kapitals lebten, später Privatiers genannt. Erst ab dem Adressbuch 1984 wurde auf die Berufsangabe verzichtet, was andererseits natürlich eine soziologische Auswertung erschwert.

Die so ermittelten Namen der Eigentümer wurden in EDV-gestützte Listen eingetragen, wobei hier wegen der Sortierbarkeit die Namen in der Schreibweise vereinheitlich wurden. Die Listen konnten nun nach Name, Ort, Beruf, Zeitraum geordnet werden und erlaubten so eine Nachverfolgung einzelner Personen und ihrer Ortswechsel.

Als interessantes Ergebnis stellte sich heraus, dass häufiger als heute Gebäudewechsel und Umzüge stattfanden. Man passte also die Wohnverhältnisse öfter den geänderten privaten Lebensbedingungen an. Besonders auffallend ist eine starke Fluktuation innerhalb der Stadt um 1508 nach der Übernahme durch die Fugger.

Auswertung der Ratsprotokolle

Als weitere Quelle wurden die Ratsprotokolle durchgearbeitet, deren Inhalte, soweit sie Bausachen betreffen, in den Atlas eingearbeitet wurden. Hilfreich waren oft auch die Genehmigungen von Ansässigmachungen, Eheverträgen oder Nachlassakten. Wörtliche Zitate aus den Akten sind kursiv gedruckt.

Die Zuständigkeit des Magistrats im eigenen und im übertragenen Wirkungskreis war vielfältig. Siehe hierzu ausführlich das Kapitel ‘Ortsrecht und Selbstverwaltung’. Aus den Sitzungsprotokollen wurden nur diejenigen Beratungsgegenstände excerpiert, die einen Bezug zur Stadtentwicklung und zu Bauten haben. Nicht ausgewertet wurden demnach folgende Belange:

  • Verehelichungen
  • Heimatrechte
  • Pachtverträge landw. Grundstücke, auch Schafweide
  • Holzlieferverträge, Klaubholzscheine, Holzrechte
  • Spitalverwaltung, Aufnahmen ins Spital
  • Personalangelegenheiten, Einstellungen, Gehaltserhöhungen
  • Schulverwaltung
  • Schulgeldzahlungen und -befreiungen
  • Schrannenverwaltung
  • Zulassung zu Jahrmärkten
  • Nutzungsüberlassung von Stadttheater und Stadthalle
  • Straßenunterhalt
  • Kiesverkauf
  • Fuhrarbeiten-Versteigerung
  • Verpflegung und Unterbringung von Militär
  • kleinerer Gebäudeunterhalt
  • Anschaffungen für Schulen und Kindergärten, Bibliotheke etc.
  • Vereinszuschüsse
  • Mietvertäge, Stundungen
  • Haushaltspläne, Haushaltsrechnungen;  städt. Werke, Stiftungen
  • Kinderfest, Klopferstag, Volksfeste
  • Baulasten an kirchl. Gebäuden in Bubenhausen und Hegelhofen
  • Vergabe von Grabstätten
  • Vergabe von Stipendien
  • Armenunterstützung
  • Vergabe der Gemeindejagd
  • Ortsarmenkasse
  • Fischwasserverpachtung
  • Besetzungen von Sozial- und Stiftungsräten
  • Hundesteuer
  • Eisversteigerung
  • Beschlüsse zu Fragen religiösen Inhalts

Vor 1903 wurden nicht alle privaten Bauanträge vom Magistrat behandelt, nur wenn Belange der Stadt betroffen waren oder es sich um Nachbarwidersprüche handelte. Auch nach 1903 sind die Bauanträge im Protokoll nur mit der Maßnahme und dem Namen des Bauherrn aufgeführt, eine Angabe des Bauorts fehlt meist. Orts- und Personenkenntnis galt als selbstverständlich. Dieses System hielt sich noch sehr lange. Noch 1985 waren alle Bauanträge der Stadt nach Namen abgelegt, d.h., wenn man nicht wusste wer das Haus einmal gebaut hatte, konnte man den Bauantrag nicht finden – oder man fragte einen Alteingeborenen! Erst 1986 wurde die Registratur auf Straßen und Hausnummern umsortiert.

Da aus den Jahren 1890-1945 keine Baupläne überkommen sind und daher auch keine Lagepläne vorliegen, konnten mehrere Bauanträge dieses Zeitraums nicht eindeutig einem Bauort zugeordnet werden, besonders wenn eine der örtlichen Baufirmen, Gaiser oder Winkle/Filgis/Vogg, als Bauträger auftrat. Nachdem aber ohnehin keine Planzeichnungen vorhanden sind, ist die Zuordnung letztlich unerheblich.

Auswertung der Baupläne und Bauanträge

Ab Anfang des 19. Jhdts. wurde im Königreich Bayern eine Genehmigungspflicht für Baumaßnahmen eingeführt. Der genaue Zeitpunkt der ersten Bauordnung in Bayern konnte noch nicht ermittelt werden. Die Baugenehmigungspflicht war vor allem in der Feuersicherheit begründet. Da es sich also um Fragen der Sicherheit handelte, war das Baurecht dem Polizeirecht zugeordnet, weswegen man auch von der ‘Baupolizei’ sprach. Dieser Terminus wirkt teilweise noch bis in die Jetztzeit nach.

Ab jetzt mussten Bauzeichnungen mit Lageplänen vorgelegt werden. Dies geschah zunächst wohl schleppend, aber von 1828 bis 1890 sind für die überwiegende Anzahl der Baumaßnahmen Baupläne im Stadtarchiv oder im Staatsarchiv vorhanden.

Da eine Verfielfältigungstechnik für Zeichnungen außer der Lithographie – die sich aber erst bei größeren Stückzahlen lohnte – nicht bestand, mussten die Baupläne von den Planfertigern 3 mal gezeichnet werden, je eine Fertigung für die Stadt, für die Aufsichtsbehörde und für den Bauherrn. Daher wählte man meist eine einfache Darstellung, bei der man sich bei Fenstern z.B. die Fensterteilung ersparte. Bei einigen besonderen Gebäuden machte man sich aber durchaus auch die Mühe, Fassadengliederungen und Fensterteilung graphisch ansprechend und sehr genau zu zeichnen. Die Pläne wurden koloriert. Zu den Bauantragsplänen musste auch immer ein Lageplan angefertigt werden. Mangels entsprechender Unterlagen wurden die Lagepläne mit Hand gezeichnet. Hieraus ist zwar die Situation zu erkennen, Maße und Winkel sind aber meist sehr ungenau.

In den wenigsten Fällen wurde aber genau nach den eingereichten Plänen gebaut. So sind bei fast allen Baupläne größere Abweichungen zum Bestand zu finden, wonach diese Pläne zwar historisch interessant, aber zur Maßentnahme oder zur Fertigung von Bestandsplänen nur bedingt geeignet sind.

Der Magistrat begutachtete die Baupläne aber nicht nur nach der Stellungnahme des Brandversicherungsinspektors, sondern nahm häufig zu gestalterischen Fragen Stellung, wobei aus heutiger Sicht die klare und drastische Sprache überrascht. Z.B. ‘das gebrochene Eck gewähre einen äußerst widerlichen Anblick [2]A 123-M 24 zu Schulstr. 1, ‘In hiesiger Stadt wurde bisher nie die Bewilligung zur Erbauung eines einstöckigen Wohnhauses erteilt, wurde auch nie ein solches aufgeführt, wurden dadurch nun der Stadt Unzierde und widerliches Aussehen ferne gehalten, und haben sich die Häuserreihen zu einer freundlichen, harmonischen Ansicht gestaltet'[3]A 123-M 25 zu Nikolaus-Thoman-Str. 9. Man urteilte auch ganz offen über die Antragsteller ‘ ist er ausser Stand, das neuerbauende Haus umsoweniger zu bestreitten, als er kein guter Haußhalter ist, u. auf dem neuen Hauß sowenig sein Fortkommen finden wird, als er dieses auf seinem vormals besessenen, und vortheilhaften dazu eingerichtete Hauße gefunden hat'[4]A 125-O 5 zu Hollstr. 3 oder ‘ Seye das Baugesuch abzuweisen, weil Ott, der sich als Zimmermeister ansässig gemacht, ausser dem schon besitzenden geräumigen, und selbst zum Betrieb der Ökonomie eingerichteten Wohnhaus – ein weiteres nicht bedarf, und auf Spekulation keine neuen Häuser erbaut werden dürfen[5]A 124-O 7 zu Memminger Str. 47, ‘ In Erwägung, daß Anton Sälzle schon von vornherein als ein nicht besonders arbeithsamer u. hauswirtschaftl. Mann sich erwiesen – indem er nicht einmal das in Kindl. Anschlage übernommene elterl. Anwesen zu erhalten im Stande war[6]A 125-S 25 zu Hollstr. 5. Derartige Stellungnahmen und Entscheidungen dürfen nicht nach heutigem Maßstab bewertet werden.

In manchen Fällen wurden bereits auch städtebauliche Vorgaben in Form von Baulinien festgesetzt. Ab ca. 1830 hatte sich das neue System der Genehmigung etabliert, so dass die Bautätigkeit zwischen 1830 und 1890 fast lückenlos dokumentiert ist. Einige wenige Akten fehlen, andere wenige Maßnahmen sind offenbar ohne Genehmigung ausgeführt worden.

Der Aktenbestand bricht 1890 jäh ab. Erst ab 1905 wurden Bauantragsverzeichnisse geführt. So kann die Baugeschichte zwischen 1890 und 1905 nur anhand von Lageplanvergleichen dargestellt werden. Auch die Ratsprotokolle lassen keinen Rückschluss auf Baumaßnahmen zu. Ausgenommen hiervon sind städtische Baumaßnahmen, die als eigene Akten geführt wurden.

Baupläne aus der Zeit zwischen 1890 und 1945 sind nicht vorhanden. Die Akten dieser Zeit gehörten im Landratsamt Neu-Ulm noch zum Arbeitsbestand, als das LRA im 2. Weltkrieg 1944 ausbrannte. Somit sind auch diese Akten nicht ins Staatsarchiv überführt worden. Nur aus den Bauantragsverzeichnissen können Bauherr und Bauort von Baumaßnahmen ermittelt werden. Hier verbleiben Lücken besonders bei umfangreichen Bauten im gewerblichen Bereich oder bei Bauträgerobjekten.

Ab 1945 befindet sich im Stadtbauamt Weißenhorn ein lückenloses Bauplanarchiv, welches für die nach 1945 interessanten Bauten UNTER Berücksichtigung des Datenschutzes ausgewertet werden konnte.

Auffallend ist der Wertverlust der Häuser während der Zeit des 30-jährigen Krieges 1618-1648. Während des 30-jährigen Krieges ging der Wert der Gebäude rapide zurück. Viele Gebäude wurden durch Kriegshandlungen zerstört oder es war kein Geld für den notwendigen Bauunterhalt in dieser wirtschaftlich schweren Zeit vorhanden. Der Zustand der Häuser muss erheblich gelitten habe, fast überall finden wir einen massiven Wertverlust. Dementsprechend groß war der Nachholbedarf am Ende des Krieges. Fast der gesamte Baubestand der Stadt wurde in den folgenden 50-70 Jahren erneuert oder saniert. Dahingegen gab es nur wenige wirkliche Neubauten auf früher nicht bebauten Grundstücken. Da es nach dem 30-jährigen Krieg viele zerstörte, beschädigte oder abgebrochene Gebäude gab, beschloss der Stadtrat im Jahr 1674, dass diese öden Plätze wieder bebaut werden müsse. Wer dies nicht mache, dem werde die Hofstatt vom Rat aus an den Meistbietenden verkauft. Dennoch ließ man sich beim Aufbau einige Zeit. Ob die Drohung in manchen Fällen in die Tat umgesetzt wurde, war nicht feststellbar.


Quellen:

Quellen:
1 Es ist aus den Steuerlisten nicht zu erkennen, ob es sich um Eigentümer oder Besitzer (z.B. Mieter, Pächter, Dienstinhaber o.ä.) handelt. Eine gewisse Begriffsunschärfe bitte ich zu entschuldigen.
2 A 123-M 24 zu Schulstr. 1
3 A 123-M 25 zu Nikolaus-Thoman-Str. 9
4 A 125-O 5 zu Hollstr. 3
5 A 124-O 7 zu Memminger Str. 47
6 A 125-S 25 zu Hollstr. 5