D 3 Bollweiler 1612-1648
Lageplan
Die historische Verbindung zwischen den Fuggern, speziell der Linie Fugger-Glött, und den Freiherren von Bollweiler, einem alten elsässischen Adelsgeschlecht, geht auf eine weitreichende Erbschaft im Elsass und im Breisgau zurück.
Der Grundstein für diese Verbindung wurde im Jahr 1612 gelegt. Johann Ernst Graf Fugger (1590–1639, P25), der Begründer der eigenständigen Linie Fugger-Glött, heiratete Margareta Freiin von Bollweiler (auch Pollweil; † 23. April 1658). Sie war die Tochter von Rudolf Freiherr von Bollweiler und Dorothea von Thun.
Die Herrschaft Bollweiler blieb über die ganze Zeit in der Linie Fugger-Glött und wurde von deren Inhaber mitverwaltet.
Als mit dem Tod von Margaretas Vater Rudolf von Bollweiler die männliche Linie der Freiherren von Bollweiler im Erbgang erlosch, fiel der immense Besitz der Familie an seine Tochter Margareta und somit an die Linie Fugger-Glött. Der Besitz beinhaltete die Herrschaft Bollweiler (heute Bollwiller im Oberelsass, Frankreich) und die Herrschaften Weierthal (Val de Villé) und Ortenberg (bei Schlettstadt/Sélestat) [Lageplan].
Johann Ernst und seine Nachkommen führten fortan offiziell den Titel „Grafen Fugger, Herren zu Glött, Stettenfels und Bollweiler“. Der heraldische Ausdruck dieses Erbes war die offizielle Wappen-Erweiterung im Jahr 1655. Das klassische, blau-goldene Lilienwappen der Fugger von der Lilie wurde um das Bollweiler-Wappen ergänzt. Das Element der Bollweiler zeigt einen goldenen Pfahl auf blauem Grund, der mit drei gestürzten roten Sparren belegt ist. Dieses kombinierte Wappen wird von der Linie Fugger-Glött bis heute geführt.
Während die Linie Fugger-Glött das Wappen und den Titel behielt, gingen die physischen Besitztümer im Elsass durch die europäische Großpolitik verloren.
Nach Johann Ernsts Tod 1639 ging die Herrschaft an dessen Söhne Christoph Rudolf (1615-1673, P28) und Otto Heinrich (1617-1669, T28). Otto Heinrich starb 1669 kinderlos, daraufhin besaß Christoph Rudolf die Herrschaft alleine.
Durch den Westfälischen Frieden (1648) und die darauffolgende Reunionspolitik von König Ludwig XIV. geriet allerdings das Elsass unter französische Oberhoheit. Die Fugger von Glött wurden dadurch im Elsass zu Vasallen der französischen Krone, behielten die Güter aber zunächst als Privatbesitz. Der endgültige Verlust der Herrschaft Bollweiler erfolgte im Zuge der Französischen Revolution (1789), als der dortige Adelsbesitz enteignet und zerschlagen wurde.


