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G 4 Schwabmünchen 1580-1696

Lageplan

Schwabmünchen stand ab dem Jahr 1580 unter der Herrschaft der Fugger. Das Haus Fugger regierte den Ort über ein Jahrhundert lang bis zum Jahr 1696. Schwabmünchen war historisch eng mit dem Aufstieg der Familie verbunden: Die Familie Fugger stammte ursprünglich aus dem direkt benachbarten Dorf Graben bei Schwabmünchen, von wo aus Hans Fugger (1320- AC4) im Jahr 1367 nach Augsburg auswanderte, um dort sein Handelsimperium aufzubauen.

1514bezahlte Jakob Fugger „der Reiche“ (1459-1525, AR13) im Namen von Kaiser Maximilian I. den Kaufpreis für einen herrschaftlichen Turm in Schwabmünchen.

1518 übernahm Ulrich Fugger d.J. (1490-1525) den als „Geyerburg“ bekannten adeligen Sedelhof. Er ließ die Geyerburg Schwabmünchen abreißen und einen repräsentativen Neubau neu errichten. Die Fugger waren zu dieser Zeit nur Grundbesitzer, keine Herrschaftsinhaber. Die Herrschaft lag beim Hochstift Augsburg.

1580 übernahmen mit Severin (1551-1601, AD22) die Fugger die Herrschaft als Pfand, und damit auch das bischöfliche Amtshaus – das heutige Fuggerschloss Schwabmünchen –, das auf den Fundamenten einer alten bischöflichen Burg aus dem 10. Jahrhundert errichtet worden war. Sie bauten das Anwesen nach 1580 umfassend aus und nutzten es bis 1696 als herrschaftlichen Sitz im Ort.

Nach dem Tod von Graf Severin Fugger im Jahr 1601 ging die Herrschaft über Schwabmünchen an seinen jüngsten Sohn, Graf Karl Fugger von Schwabmünchen (1597–1662, AD25). Da Karl zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters erst vier Jahre alt war, wurde die Herrschaft zunächst vormundschaftlich bzw. gemeinschaftlich durch die Familie – insbesondere durch seine älteren Brüder wie Wilhelm Graf Fugger (1585–1659) – und seine Mutter Katharina verwaltet.

Graf Karl Fugger lenkte die Geschicke Schwabmünchens über ein halbes Jahrhundert lang (von 1601 bis 1662) als offizieller Inhaber des Pfandlehens. In seine Regierungszeit fiel auch die schwere Epoche des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648), der der Region stark zusetzte. Neben seiner Herrschaft in Schwabmünchen war Karl eine politisch bedeutende Figur seiner Zeit: Er stieg zum kurbayerischen Kämmerer und Rat auf und amtierte als Präsident des Reichskammergerichtes in Speyer.

Auf Graf Karl Fugger folgte im Jahr 1662 sein einziger überlebender Sohn, Graf Ignaz Franz Aloys Fugger von Schwabmünchen (1637–1662, AD28). Nur wenige Monate nach seinem Vater verstarb auch Ignaz Franz noch im selben Jahr 1662 in Paris. Da er kinderlos war, starb der Schwabmünchner Ast der Familie Fugger in männlicher Linie komplett aus.

Nach dem Aussterben des Schwabmünchner Zweiges fiel das Pfandrecht an andere Verwandte der weitverzweigten Familie Fugger von der Lilie zurück. Da die Familie nach dem Dreißigjährigen Krieg hoch verschuldet war und kein direkter Erbe mehr vor Ort saß, wurde die Herrschaft in den verbleibenden Jahrzehnten bis 1696 meist nur noch rein administrativ durch Pfandverwalter oder gemeinschaftlich durch die Hauptlinien der Familie verwaltet. Es gab keinen festen, prägenden Schlossherrn aus der Familie Fugger mehr im Ort.

Nach der Fuggerherrschaft

Schwabmünchen war historisch gesehen Besitz des Augsburger Hochstifts. Die Fugger besaßen den Ort nicht als freies Eigentum, sondern der Bischof hatte die dortige Herrschaft und das Amtshaus im Jahr 1580 nur verpfändet, um seine eigenen Schulden zu begleichen. Im Jahr 1696 löste das Hochstift Augsburg dieses Pfand wieder ein.

Der Dreißigjährige Krieg und wirtschaftliche Krisen im 17. Jahrhundert setzten vielen Linien der Fugger finanziell stark zu. Um Schulden zu begleichen oder weil sich die Verwaltung nicht mehr lohnte, wurden Pfandrechte zurückgegeben oder veräußert. Das Fuggerschloss Schwabmünchen ging folglich 1696 an die adlige Familie Rufini über, während das Amt und die Gerichtsbarkeit wieder direkt dem Fürstbischof unterstellt wurden.

Das Hochstift nutzte seine zurückgewonnenen Immobilien fortan für Verwaltungszwecke: Während das Schloss modernisiert wurde, funktionierte das Hochstift die Geyerburg ab Ende des 17. Jahrhunderts kurzerhand in das offizielle Amtsgefängnis um.

Nach der Säkularisation im Jahr 1802/03 verlor das Hochstift Augsburg – und damit auch die Familie Rufini – die Rechte an seinen Liegenschaften. Das gesamte Gebiet fiel an das spätere Königreich Bayern, wodurch sich auch die Funktion des Schlosses grundlegend veränderte. Da Bayern die Verwaltung neu ordnen musste, funktionierte der Staat das Schloss im Jahr 1805 um. Es wurde Sitz des neu eingerichteten Landgerichts Schwabmünchen. Zu diesem Zweck wurde das Gebäude baulich angepasst. Aus dem Landgericht ging im Zuge späterer Justizreformen das Amtsgericht Schwabmünchen hervor, das über Generationen hinweg im ehemaligen Fuggerschloss untergebracht war.

Das Amtsgericht Schwabmünchen wurde im Jahr 2017 offiziell aufgelöst. Nach dem Auszug der Justizbehörde wurde das historische Gebäude einer neuen staatlichen Funktion zugeführt. Heute dient das stark modernisierte, dreigeschossige Walmdachgebäude als Sitz der Polizeiinspektion Schwabmünchen.

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