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D 1 Linie Glött 1537-1869

Lageplan

Die Linie Fugger von Glött ist nach Weißenhorn (1507) und Nordendorf (Biberbach 1514) neben Mickhausen (1528) eine der ältesten Fugger Linien und bildet neben den Linien Fugger-Babenhausen und Fugger-Kirchberg einen der drei bis heute bestehenden Hauptzweige der Familie, auch wenn Glött heute nicht mehr den Fuggern gehört.

Anton Fugger (1493–1560, AC16), Neffe Jakobs des Reichen und einer der mächtigsten Männer der Handelsdynastie, erwarb bereits 1533 Dürrlauingen (bis 1806), Winhausen und Winterbach. 1537 kaufte er den Ort und das Schloss Glött vom Höchstädter Pfleger Ulrich Burggraf. Es war teils ein Lehen der Grafen von Fürstenberg, Heiligenberg und Werdenberg, das die Fugger später in ein Allod (freies Eigentum) umwandelten.

Nach Anton Fuggers Tod 1560 wurde die Herrschaft zunächst von den Brüdern der Raymund-Linie und der Anton-Linie gemeinschaftlich verwaltet.

Nach dem Konkurs Johann Jakobs 1563 (AD19) und dessen Tod 1575 wurde das gesamte Imperium neu geordnet und aufgeteilt. Nun wurde die Familie so groß, dass eine Aufteilung erforderlich wurde.

Entwicklung nach 1575

Antons zweiter Sohn Hans Fugger von der Lilie (1531–1598, N19) erhielt Glött zusammen mit dem 1551 erworbenen Kirchheim nach dem Tod des Vaters 1575 im Zuge einer Losziehung unter den Brüdern. Er erbaute das heutige prachtvolle Renaissance-Schloss (1578–1583) in Kirchheim.

Nach dem Tod von Hans Fugger 1598 wurde die Linie weiter aufgeteilt, blieb aber noch im Familienverbund. Marx (Markus) Fugger (1564–1614, D19) erhielt das Gebiet Kirchheim und sein Bruder Christoph Fugger (1566–1615, N22) erhielt die Herrschaft Glött. Im Zuge der Erbfolge wurde auch die Herrschaft Stettenfels (bei Untergruppenbach, Heilbronn) den Erben von Glött zugesprochen.

Nach Christophs Tod 1615 trat sein Sohn Johann Ernst die Herrschaft an und begründete die eigene Linie Fugger von Glött. Auch Stettenfels verblieb bei dieser Linie.

Johann Ernst (1590-1639, P25) heiratete am 22.10.1612 Margareta Freiin von Bollweiler (1595-1658). Durch diese Verbindung kamen im späteren Verlauf auch elsässische Besitztümer (Herrschaft Bollweiler, Weierthal und Ortenburg) an die Familie Fugger.

Der heraldische Ausdruck dieses Erbes war die offizielle Wappen-Erweiterung im Jahr 1655. Das klassische, blau-goldene Lilienwappen der Fugger von der Lilie wurde um das Bollweiler-Wappen ergänzt. Das Element der Bollweiler zeigt einen goldenen Pfahl auf blauem Grund, der mit drei gestürzten roten Sparren belegt ist. Dieses kombinierte Wappen wird von der Linie Fugger-Glött bis heute geführt.

Der nächste Herrscher in Glött war Johanns Sohn Christoph Rudolf (1615-1673, P28). Er regierte die Herrschaft durch das Ende des Dreißigjährigen Krieges. Er kaufte 1658–1660 die Herrschaften Laugna und Bocksberg für die Familienstiftung. Aus seiner 1. Ehe mit Maria Anna Gräfin von Montfort (1628-1650) ging sein Sohn Franz Ernst als Nachfolger hervor.

Franz Ernst Graf Fugger zu Glött (1648–1711, P31) war Kaiserlicher Geheimer Rat und kaiserlicher Gouverneur (Statthalter) in Tirol und sicherte die Herrschaftsrechte in den Wirren des Spanischen Erbfolgekriegs. Er heiratete 1679 Maria Theresia Gräfin zu Oettingen-Katzenstein. Wieder konnte ein Sohn die Nachfolge antreten.

Während seiner Regierungszeit starb die Linie Fugger-Nordendorf 1676 im Mannesstamm aus. Nach den Erbfolgeregeln der Familie Fugger kam die Herrschaft Nordendorf an die Linie Fugger-Glött.

Anton Ernst Graf Fugger zu Glött (1681–1745, P34)trat 1711 die Nachfolge an. Er war derjenige, der die nordschwäbischen Güter in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts verwaltete. Neben der Stammherrschaft Glött verwaltete er auch die übernommene Herrschaft Bollweiler (im Elsaß) und Oberndorf.

Oberndorf wurde als eigenständiges Obervogtamt weitergeführt und bildete eine wichtige wirtschaftliche Bastion für den Glötter Ast.

Sebastian Xaver Joseph Graf Fugger (1715–1763, P37), Sohn des Anton Ernst, trat 1745 die Nachfolge auf Glött an. Er hatte 1744 Elisabeth Aloysia Gabriele Gräfin von Firmian (*1721; †1746) geheiratet. Aus dieser Ehe ging sein Nachfolger, Jos. Seb. Eligius hervor.

Danach trat eine besondere Situation ein. Als Sebastian Xaver 1763 starb, hinterließ er den 14-jährigen Joseph Sebastian Eligius (1749-1826, P39). Da ein Minderjähriger die Regierungsgeschäfte einer reichsritterschaftlichen Herrschaft nicht selbst führen durfte, setzte das Fuggersche Familien-Seniorat den ältesten lebenden Bruder des Verstorbenen als offiziellen Vormund und Administrator für Glött ein.

Dies war Sebastian Xavers älterer Bruder Franz Joseph Karl (1708-1769, Q37). Der war aber Weibischof in Konstanz und konnte daher das Erbe nicht antreten. Er durfte aber die Vormundschaft führen. Franz Joseph Karl starb aber schon 6 Jahre später 1769. Da war Jos. Seb. Eligius immer noch nicht volljährig. Zudem hatte der sich für eine geistliche Laufbahn entschieden.

Nach dem Tod des Weihbischofs Franz Joseph Karl im Jahr 1769 trat eine juristische Besonderheit des Fuggerschen Familienrechts (Fideikommiss) in Kraft. Da der zweite Onkel, Anton Ignaz von Fugger-Glött (1711-1787), im selben Jahr zum Fürstbischof von Regensburg gewählt wurde und als Reichsfürst mit der Regierung seines eigenen Hochstifts vollauf ausgelastet war, übernahm die Fürstlich und Gräflich Fuggersche Stiftungs-Administration (das Seniorat in Augsburg) gemeinschaftlich die Oberaufsicht über Glött. Vor Ort in Glött wurden die Regierungsgeschäfte, die niedere Gerichtsbarkeit und die Verwaltung physisch von einem eingesetzten Amtmann (Pfleger) des Seniorats geleitet.

Joseph Sebastian Eligius als Domherr

Joseph Sebastian Eligius wurde 1764 (mit 15 Jahren) Domherr in Köln. Dass Jugendliche im Heiligen Römischen Reich Domherren (Kanoniker) an den mächtigsten Kathedralen wie dem Kölner Dom wurden, war in der Frühen Neuzeit keine Ausnahme, sondern gängige Praxis des Adels. Es funktionierte über ein ausgeklügeltes kirchenrechtliches und wirtschaftliches System. Ein Sitz im Domkapitel war damals weniger eine rein geistliche Aufgabe als vielmehr eine hochbezahlte wirtschaftliche Position (Pfründe). Da der gläubige Adel über Jahrhunderte Ländereien an die Kirche gestiftet hatte, schütteten die Domkapitel enorme jährliche Erträge aus. Adelsfamilien wie die Fugger sicherten sich diese Plätze strategisch, um ihre nachgeborenen Söhne standesgemäß zu versorgen, ohne den weltlichen Familienbesitz durch Erbteilungen zu zersplittern.

Um rechtmäßig Inhaber einer solchen Pfründe zu werden, musste man keineswegs die Priesterweihe besitzen. Es genügten minimale klerikale Schritte. Dem Jungen wurden symbolisch die Haare am Hinterkopf geschoren (Tonsur). Damit galt er rechtlich als Kleriker (im ersten, niedrigsten Weihegrad). Oft folgten in den Jahren darauf die sogenannten „niederen Weihen“ (z. B. Akolyth oder Subdiakon). Die Statuten verlangten meist, dass die minderjährigen Domherren stattdessen auf Kosten des Domkapitels an renommierten Universitäten (wie in Löwen, Paris oder Rom) Kirchenrecht und Theologie studierten.

Dass J.S. Eligius genau 1764 aufrücken konnte, hing mit dem Tod oder dem freiwilligen Verzicht (Resignation) eines älteren Verwandten oder Vorgängers zusammen. Plätze im Kölner Domkapitel wurden innerhalb bestimmter Adelskreise wie ein Erbstück weitergegeben. Ein älterer Domherr verzichtete zu Gunsten des 15-jährigen Fugger-Sprosses auf seinen Sitz, woraufhin das Kapitel den Jungen formell aufnahm. Da Jugendliche und viele andere adelige Domherren, die oft mehrere Dompfründen gleichzeitig in Köln, Konstanz oder Passau besaßen, weder Messen lesen durften noch physisch vor Ort waren, gab es ein Stellvertreter-System. Die eigentlichen gottesdienstlichen Pflichten, Chorgebete und Seelsorgearbeiten im Dom wurden von sogenannten Domvikaren erledigt. Das waren bürgerliche, tatsächlich geweihte Priester, die von den adeligen Domherren für einen Bruchteil der Pfründen-Einnahmen angestellt und bezahlt wurden.

Joseph Sebastian Eligius war zwar ab 1770 volljährig, durfte die Herrschaft aber rein rechtlich immer noch nicht antreten, da er schon als Domherr in Köln und Konstanz die klerikalen Pfründen (Einnahmen) bezog. Als ihm klar wurde, dass der Glötter Stamm sonst im Mannesstamm erlöschen würde, entschloss er sich zu einem radikalen Schritt. 1784 trat er das weltliche Erbe der Linie Fugger-Glött an und gab alle kirchlichen Pfründen (in Köln und Konstanz) offiziell wieder auf. Er trat aus dem klerikalen Stand aus, ohne jemals die höhere Priesterweihe empfangen zu haben.

Stattdessen gründete er mit 35 Jahren eine Familie, indem er 1784 Maria Aloysia Freiin von Waldburg, Gräfin zu Wolfegg und Waldsee (1765-1799) heiratete. Er hatte drei Söhne: Ernst Leopold (1788-1813), Karl Rasso (1789-1855, P43) und Fidelis Ferdinand (1795-1877, R43).

1806 wurde die Herrschaft bei der Errichtung des Königreichs Bayern mediatisiert und verlor die Herrschaftsrechte.

Joseph Sebastian Eligius verbrachte viel Zeit in Oberndorf und leitete ab 1819 die umfassende Sanierung des im Dreißigjährigen Krieg beschädigten Wasserschlosses Oberndorf. Er verstarb am 10. September 1826 direkt auf Schloss Oberndorf.

Als Joseph Sebastian Eligius 1826 starb, war sein ältester Sohn Ernst Leopold bereits 1813 in der Schlacht bei Hanau gefallen. Eigentlich wäre daher der nächstältere Bruder Karl Rasso (1789-1855, P43) der Nachfolger geworden. Dieser ging allerdings mit seiner Heirat 1822 mit der bürgerlichen Aloyisia Baugger (1798-1864) eine morganatische (unstandesgemäße) Ehe ein. Da sie nicht aus dem hochadeligen, ebenbürtigen Reichsadel stammte, verlor Karl Rasso für sich und all seine Nachkommen das Recht auf die Nachfolge im Majorat, dem Haupt-Erbe der Herrschaft Glött.

Nun rückte der jüngere Bruder Fidelis Ferdinand (1795–1876, R43) nach dem Tod des Vaters im Jahr 1826 als rechtmäßiges Oberhaupt des Hauses Fugger-Glött nach. Karl Rasso wurde finanziell abgefunden und mit dem Nebengut Blumenthal ausgestattet. Seine Nachkommen bildeten fortan den bürgerlicheren/niederadeligeren Zweig Fugger-Blumenthal , der aber 1911 erlosch.

Fidelis Ferdinand von Fugger zu Glött heiratete 1820 Therese Freiin von Pelkhoven (1799-1862) und zeugte eine verzweigte Schar von 19 Kindern.

Er steckte immense Summen in Fabrikgründungen, z.B. in eine Lederfabrik im nahen Schretzheim, wobei ihn die Textilkrise schwer traf und er in finanzielle Schieflage geriet. Im Jahr 1869 zog sich die Familie endgültig aus Glött zurück. Er verkaufte das renovierungsbedürftige Renaissanceschloss für 25.000 Gulden an die Regens-Wagner-Stiftung. Nachdem sein Vater Joseph Sebastian Eligius die im Dreißigjährigen Krieg ausgebrannte Ruine 1819 wieder aufgebaut hatte, wurde Schloss Oberndorf zum neuen Lebensmittelpunkt. Fidelis Ferdinand verstarb zwar in Dillingen, aber sein Sohn Ernst Joseph Fidelis (1821–1885) sowie dessen Sohn, der spätere Fürst Carl Ernst (1859–1940), wählten Schloss Oberndorf als ihre primäre Residenz. Beide Ehefrauen verstarben ebenfalls dort.

1876 wurde Ernst Joseph Fidelis Graf Fugger von Glött (1821–1885, R46) als ältester Sohn der neue Herr von Glött. Er heiratete 1857 Maria Freiin von Künsberg (1834-1901).

Zu seiner Herrschaftszeit starb die Linie Fugger-Kirchheim mit Philipp Karl Graf von Fugger zu Kirchheim und Hoheneck (1820-1878, O46) im Mannesstamm aus. Hierdurch fiel der Herrschaftsbereich Kirchheim an die Linie Fugger-Glött.

Der Übergang der Herrschaft Kirchheim an die Linie Fugger-Glött war für Ernst Joseph Fidelis ein finanzieller Rettungsanker. Sein Vater Fidel Ferdinand hatte durch riskante Industrie-Investitionen (u. a. eine Lederfabrik und Ölmühle) immense Schulden angehäuft. Aus diesem Grund wurde Ernst zunächst sogar die erbliche Mitgliedschaft in der bayerischen Kammer der Reichsräte verweigert, da sein Besitz unter familiengerichtlicher Zwangsverwaltung (Sequestration) stand. Das reiche Kirchheimer Erbe half der Familie Glött aber, sich wirtschaftlich zu konsolidieren und das dortige monumentale Renaissanceschloss zu ihrem neuen, prachtvollen Stammsitz zu machen.

Die nun gemeinsame Geschichte der Herrschaften Kirchheim und Glött wird im Kapitel E 1 weiter behandelt.

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