Stadtentwicklung,  Stadtgeschichte

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte 1700-1789

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte bis 1500

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte 1500-1600

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte 1600-1700

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte 1700-1789

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte 1789-1806

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte 1806-1918

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte 1918-1945

Stadtentwicklung und Stadtgeschichte 1945-

In diesem Artikel wird die städtebauliche Entwicklung der Stadt Weißenhorn parallel zu ihrer historischen Entwicklung dargestellt. Für beide Themenfelder werden hierbei vor allem die wesentlichen Fakten angeführt. Über die vorhandenen Links können einzelne Fragen aufgerufen werden, die in eigenen Artikeln ausführlicher behandelt werden. So bleibt die Darstellung übersichtlich und kann bei Interesse vertieft werden.

Herrschaftliche Einordnung

Kaiserreich

Joseph I. (1678-1711) regierte ab 1705. Seine Regentschaft dominierte der Spanischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich zur Sicherung der habsburgischen Ansprüche. Seine kurze Herrschaft war geprägt von militärischen Erfolgen in Italien und Bayern unter Prinz Eugen, endete aber früh durch Pocken. Er trieb innere Reformen voran und modernisierte Verwaltung, Finanzen und Militär, straffte die Zentralgewalt und förderte Künste sowie die Wiener Kanalisation. Er unterdrückte den Rákóczi-Aufstand in Ungarn.

Karl VI. (1685-1740) war ab 1711 der letzte Habsburger-Kaiser im Mannesstamm und prägte die barocke Blütezeit der Monarchie. 1713 erließ er die Grundordnung der ‚Pragmatischen Sanktion‘, die die Unteilbarkeit der Erblande festschrieb und die Erbfolge seiner Tochter Maria Theresia ermöglichte. Karl verbrachte Jahrzehnte damit, sie europaweit durchzusetzen. Er legte den Grundstein für die habsburgische Großmacht.

Karl VII. (1697-1745), geboren als Karl Albrecht von Bayern, wurde 1742 als einziger nicht-habsburgischer römisch-deutsche Kaiser im 18. Jahrhundert aus dem Hause Wittelsbach gekrönt. Durch seine Ehe mit Maria Amalia, einer Nichte Karls VI., erhielt er Ansprüche auf habsburgische Territorien. Unter französischer und preußischer Unterstützung eroberte er zeitweise Bayern zurück, verlor es aber wieder (Schlacht bei Pfaffenhofen 1745). Er residierte meist in Frankfurt, da ihm München zu unsicher war. Karl starb am 20. Januar 1745 in München an der Gicht. Sein Sohn Maximilian III. Joseph verzichtete auf kaiserliche Ambitionen; Franz I. (Stephan von Lothringen) folgte ihm.

Maria Theresia (1717–1780) war die einzige weibliche Herrscherin der Habsburger und eine der mächtigsten Monarchinnen Europas im 18. Jahrhundert. Sie regierte ab 1740 die Erblande und führte den aufgeklärten Absolutismus ein. Die Pragmatische Sanktion ihres Vaters ermöglichte ihre Erbfolge; sie heiratete 1736 Franz Stephan von Lothringen, der später als Franz I. Kaiser wurde. Maria Theresia zentralisierte die Verwaltung, führte die Constitutio Criminalis Theresiana (1768) ein, schaffte Folter ab, und gründete Schulen sowie die Theresianische Akademie.

Warum wurde Maria Theresia nicht Kaiserin des HRR?

Karl VII. wurde 1742 zum römisch-deutschen Kaiser gewählt, obwohl Maria Theresia seit 1740 die habsburgischen Erblande regierte, weil die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches nicht automatisch mit der Herrschaft über Österreich, Böhmen oder Ungarn verbunden war. Maria Theresia erbte durch die Pragmatische Sanktion ihres Vaters Karl VI. die Erblande (Österreich, Böhmen und Ungarn), doch die Kaiserwahl durch die Kurfürsten war eine separate Wahlmonarchie. Die Habsburger hatten diese Würde seit 1438 dominiert, aber nach Karls VI. Tod 1740 ignorierten viele Mächte die Sanktion. Karl Albrecht von Bayern, durch seine Ehe mit Maria Amalia (Nichte Karls VI.) mit Ansprüchen ausgestattet, schloss 1741 ein Bündnis mit Frankreich, Preußen, Sachsen und Spanien. Er besetzte Böhmen, ließ sich als Karl III. zum König krönen und wurde am 24. Januar 1742 in Frankfurt einstimmig zum Kaiser gewählt. Die Kurfürsten, unter französischem Einfluss und geschwächt durch Preußens Friedrich II., lehnten Maria Theresias Gatten Franz Stephan ab. Erst nach Karl VII. Tod 1745 und militärischen Erfolgen wurde Franz I. Kaiser.

Franz I. Stephan (1708–1765) war der Gemahl Maria Theresias und als römisch-deutscher Kaiser der Begründer des Hauses Habsburg-Lothringen. Er übernahm 1745 die Kaiserkrone, blieb aber politisch im Schatten seiner Frau. 1736 heiratete er Maria Theresia, Tochter Karls VI., womit die dynastische Verbindung zu den Habsburgern entstand. Ab 1740 Mitregent in den Erblanden, widmete er sich Finanzen, Wirtschaft und Naturwissenschaften, während Maria Theresia regierte.

Joseph II. (1741–1790) war ein zentraler Vertreter des aufgeklärten Absolutismus und Kaiser des Heiligen Römischen Reiches von 1765 bis 1790. Als Sohn Maria Theresias regierte er ab 1780 allein und setzte radikale Reformen um, die als Josephinismus bekannt sind. Er hob die Leibeigenschaft 1781 auf, erließ das Toleranzedikt für Protestanten und Juden, zentralisierte die Verwaltung, führte allgemeine Schulpflicht ein und rationalisierte die Kirche durch Aufhebung von Klöstern. Ziel war ein effizienter Beamtenstaat mit Deutsch als Amtssprache. Joseph beteiligte sich an der Ersten Polenteilung (Galiziengewinn) und führte den Türkenkrieg 1788–1790. Viele Reformen stießen auf Widerstand, sodass er kurz vor seinem Tod am 20. Februar 1790 Teile zurücknahm; sein Bruder Leopold II. folgte ihm.

Leopold II. (1747–1792), dritter Sohn Maria Theresias, war ein aufgeklärter Habsburger-Herrscher, der als Großherzog der Toskana einen Musterreformstaat schuf und ab 1790 als Kaiser die Unruhen seines Bruders Joseph II. besänftigte. Er schaffte Folter, Todesstrafe und Inquisition ab, führte Steuergleichheit ein, reformierte Justiz, Bildung und Armenpflege sowie Erbpachtrecht. Die Toskana galt als modernster Staat Europas. Als Kaiser nahm er zentralistische Edikte zurück, löschte Aufstände in Belgien und Ungarn, schloss mit dem Osmanischen Reich Frieden (Belgrad-Rückgabe) und plante demokratische Reformen vor dem Hintergrund der Französischen Revolution. Leopold starb am 1. März 1792 in Wien nach nur 20 Monaten als Kaiser.

Franz II. (1768–1835) war der letzte Kaiser des Heiligen Römischen Reiches und später als Franz I. von Österreich, der erste des österreichischen Kaiserreichs. Seine Regentschaft fiel in die napoleonischen Kriege und markierte den Übergang von feudaler zu nationalstaatlicher Ordnung. Franz führte das Kaiserreich in die Koalitionskriege gegen das revolutionäre Frankreich (1792–1801) und Napoleon (Dritter Koalitionskrieg 1805: Niederlage bei Austerlitz). 1809 folgte die Vierte Koalition mit der Besetzung Wiens. 1804 proklamierte er das Kaisertum Österreich (als Franz I.), um Napoleons Kaisertitel auszugleichen. 1806 legte er nach Gründung des Rheinbunds1 die Reichskrone nieder und beendete damit das Heilige Römische Reich.

Die Ortsherrschaft Weißenhorn

Adam Franz Anton Fugger (1695-1761) wurde am 22. November 1695 in Weißenhorn geboren und starb dort am 11. Mai 1761. Nach dem Tod seines Vaters 1720 trat er die Herrschaft von Kirchberg und Weißenhorn an. Er heiratete um 1718 Maria Isabella Antonia Barbara von Schönberg (1693–1762). In seine Amtszeit fiel die Rücklösung der Herrschaft 1724 an Österreich und der erneute Erwerb der Orstherrschaft 1735.

Rücklösung der Herrschaft Kirchberg-Weißenhorn 17242

Seit dem Ende des 17. Jhdt. bemühte sich die Oberösterreichische Regierung in Innsbruck um eine Rücklösung der wirtschaftlich starken Herrschaft Kirchberg-Weißenhorn. Seit 1514 wurde der alte Lehensvertrag immer wieder verlängert. 1724 machte Österreich daher von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch und zahlte 286.000 fl.

Eine anfangs geplante Zusammenlegung mit der Markgrafschaft Burgau wurde verworfen. Stattdessen installierte man 1728 in Weißenhorn ein Rentamt Kirchberg-Weißenhorn und setzte dafür den österreichischen Regimentsrat Johann Hilleprand von Judendunck als Pfleger ein. Leider konnte noch nicht ermittelt werden, in welchem Gebäude das Genannte Rentamt untergebracht war. Das Haus Hauptplatz 4 war seit 1623 als Zollhaus genannt und 1636 explizit als Österreichisches Zollhaus. Da kein anderes Gebäude in der Stadt als österreichiches Eigentum verzeichnet ist, liegt es nahe, das Rentamt hier zu vermuten. Johann Hilleprand von Judendunck ist allerdings hier nicht als Einwohner genannt, er war ja auch kein Weißenhorner Bürger und nicht Eigentümer des Hauses!

1735 gab Österreich seinen Besitz wieder auf. Der Hauptgrund hierfür waren wohl Geldprobleme. Am 06.08.1735 wurde in Augsburg der neue Kaufvertrag abgeschlossen, der explizit die gegenwärtigen schweren Kriegszeiten als Verkaufsargument nennt, vermutlich der polnische Thronfolgekrieg (1733-1735/38). Das Geschäft brachte Kaiser Karl VI. 650.000 fl ein.

Dieser Vorgang wurde in Weißenhorn gebührend gefeiert. Am 27. Oktober 1735 war dahier eine großartige Feier, nämlich die Huldigung an den Grafen Anton und seinen Oheim Rupert, nachdem Österreich die Herrschaften völlig cediert hatte. Um 8 Uhr kamen die Grafen Jakob Fugger von Boos und Kajetan von Kirchheim in einem mit sechs Rappen bespannten Wagen; sie wurden mit 24 Böllerschüssen begrüßt; um 9 Uhr kamen der kaiserliche Kommissär Baron von Ramschwag und die Kirchberger Grafen in einem rotgefütterten, auch mit sechs Rappen bespannten Wagen, und darnach die Beamten in einem Wagen auch mit 24 Böllern empfangen. Im Hofe waren die Bürger der Herrschaften, sie wurden abgelesen und die Fehlenden notiert. Vom Fenster des Tafelzimmers hielt erst der Kommissär eine Rede, während die Grafen rechts und links von ihm standen. Dann wurde die Zessionsurkunde verlesen. Dann mussten alle Bürger die drei Schwörfinger aufheben und den Eid nachsprechen. Danach hielt Rat Klosterbaur eine lange Danksagungsrede. Auch die Grafen leisteten dem k. Kommissär das Handgelübde. Danach war in der Pfarrkirche Tedeum mit Trompeten und Pauken und herrlicher Musika. Unter dem Amte hielten viele Patronatsherren die hl. Messe. Den Schluss bildete große Tafel mit feinen Toasten.3

Wieder in fuggerscher Hand 1735

Johann Nepomuk Fugger (1724-1781) wurde 1761 Nachfolger seines Vaters Adam Franz Anton Fugger. Er studierte Philosophie, Theologie und Kirchenrecht, wurde kaiserlicher Kämmerer und führte ein adliges Leben in Weißenhorn. Er heiratete Maria Anna von Welsberg (-1809) und starb am 15. Juli 1781.

Anton Joseph Fugger (1750-1790) trat 1781 die Herrschaft an. Seine zweite Ehefrau war Maria Euphemia Walburga zu Fugger-Babenhausen (1762-1835). Er hatte die Herrschaft nur 9 Jahre. Von Johann Nepomuk Fugger und Anton Joseph Fugger sind in der Friedhofskirche St. Bartholomäus Epithaphe vorhanden.

Beim Tod des Vaters war der Nachfolger Johann Nepomuk Friedrich Fugger zu Kirchberg und Weißenhorn (1787-1846) gerade einmal 3 Jahre alt. Es konnte noch nicht geklärt werden, wer nach dem Tod des Vaters 1790 die Vormundschaft übernahm. In die Zeit der Vormundschaft fielen die Franzosen-Kriege und der Übergang an neue Staaten (Bayern u. Württemberg). Seine erste Frau war Franziska Freiin von Freyberg-Eisenberg-Knöringen (1788–1818). Er wurde Generalmajor der bayerischen Armee und Landtagsabgeordneter. Um 1825 betrugen die Schulden 297.900 Gulden, für welche ein auf 45 Jahre ausgedehnter Tilgungsplan erstellt wurde. Friedrich war der letzte unter den Grafen, die häufig hier wohnten.

Stadtentwicklung und Geschehnisse Weißenhorn

Das 18. Jahrhundert war geprägt von einer Entwicklung der europäischen Staaten hin zu absoluten Monarchien, an deren Ende zwar der aufgeklärte Absolutismus stand, der aber trotzdem zeigte, dass die Zeit der Monarchien vorbei war und die in der Französischen Revolution von 1789 endete. Die vielen kriegerischen Auseinandersetzungen werden nur insoweit behandelt, wie sie direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Stadt Weißenhorn hatten.

Der Spanische Erbfolgekrieg 1701-1714

Der Spanische Erbfolgekrieg war ein dynastischer Konflikt um die spanische Thronfolge nach dem kinderlosen Tod Karls II., des letzten spanischen Habsburgers. Er eskalierte zu einem europaweiten Machtkampf zwischen Frankreich (Bourbonen), dem Heiligen Römischen Reich (Habsburger), England, den Niederlanden und Savoyen. Karl II. setzte im Testament den französischen Thronanwärter Philipp V. von Anjou (Enkel Ludwigs XIV.) als Erben ein, was eine Union Frankreichs und Spaniens mit dessen Kolonien ermöglicht hätte. Österreich, England und Niederlande befürchteten eine französische Hegemonie; Kaiser Leopold I. drängte seinen Sohn Erzherzog Karl als Kandidaten vor. Frankreich paktierte mit Bayern und stieß 1701/02 in Süddeutschland vor. Am 08.09.1702 nahmen die Bayern die Festung Ulm ein. Im Mai 1703 vereinigten sich die Bayern mit den Franzosen und siegten in der Schlacht zu Höchstädt am 20.09.1703. Die kaiserlichen und preußischen Truppen zogen sich nach Nördlingen zurück. Die Truppen bezogen in Schwaben Winterquartier. Am 13.08.1704 konnten die Alliierten unter Marlborough und Prinz Eugen in der Schlacht bei Blindheim einen klaren Sieg erringen.

Durch die Truppenbewegungen und Einquartierungen geriet auch Weißenhorn in den Kreis der Betroffenen. Größere Schäden wurden nicht verzeichnet, aber die Sterberegister der Jahre 1703 und 1704 beinhalten mehrfach bayerische und französische Soldaten.

Der siebenjährige Krieg 1756-1763

Österreich wollte Schlesien zurück, was es im Österreichischen Erbfolgekrieg (1740-1748, nach dem Amtsantritt Maria Theresias) verloren hatte. Preußen verbündete sich mit Britannien gegen Österreich, Frankreich, Russland und Schweden. Die Reichstruppen (Reichsarmee) unterstützten Österreich; entscheidend waren preußische Siege wie bei Roßbach (1757), Leuthen (1753) und Torgau (1760). Der Frieden von Hubertusburg 1763 bestätigte den Status quo.​

Nach der Schlacht bei Torgau kamen mehrere preußische Kriegsgefangene, Offiziere und Gemeine, nach Weißenhorn, im ganzen etwa 110 Mann, und wurden von einem österreichischen Leutnant und 15-24 Gemeinen beaufsichtigt. Vom 25. November 1760 bis 31. Oktober 1762 waren sie hier. Ein großer Akt im Archiv meldet von ihrer Conduite, Verpflegung und den Schulden. 1762 verbreitete sich plötzlich die Nachricht: die Preußen kommen. Doch kam glücklicher Weise der Friede. Der preußische Major von Ziegler starb hier 1762.4

Der große Prozess mit den Fuggern 1764-17405

Das Zusammenleben zwischen der Stadt und der gräfl. Fugg. Herrschaft  war nicht immer problemlos. Manchmal ging es um Kleinigkeiten, oft aber auch um grundsätzliche Fragen. Man stritt über den städtischen oder herrschaftlichen Besitz in der Stadtflur, die Rechtspflege, über die Einwohner, die Aufsicht über die städtische Verwaltung, den Vorrang beim öffentlichen Auftreten, die Zugehör gewisser Bezüge, das gräfliche Bräuhaus usw.

Die Herrschaft versuchte, die Stadt und ihre Bürger so zu regieren wie die ihr gehörigen Dörfer und deren Bewohner; man berief sich auf die vom Kaiserhaus erlangten Rechte und Privilegien, welche die gräfliche Familie fast über die Rechtsordnung hinausrückten und dem landesherrlichen Verband wenig überließen. Die Stadt berief sich wiederum auf ihre Rechte, Freiheiten und Privilegien, wie sie schon die bayerischen Herzöge gegeben hatten und die Habsburger bei jedem neuen Regierungsantritt durch prächtige Urkunden bestätigten. Diese beiden Auffassungen gingen weit auseinander. Manchmal fehlte es auf dem Rathaus nicht an Selbstgefühl und Freiheitsliebe, in der Herrschaftskanzlei nicht an kleinlicher Schikane; ein kleiner Vorfall fachte dann einen heftigen Zwist an.

In das gegenseitige Verhältnis griffen mehrfache Urteile und Vergleiche ein, die hier nicht alle erwähnt werden sollen. Doch entbrannte von 1764-1770 ein siebenjähriger Federkrieg, dessen Akten im hiesigen Archiv gesammelt sind und sieben große Folianten ausmachen.

Der regierende Graf war Johann Nepomuk Fugger (1724-1781), der wegen des Zwistes vorherrschend in Kirchberg wohnte; sein hiesiger Pfleger war Johann Städele, Amtsbürgermeister war der Engelwirt Joseph Stix und dann Anton Käufel; auf dem Rathaus war der eifrige und gewandte Kanzleiverwalter Joseph Deodat Werner von Kreith Stadtschreiber, ein den gräflichen Beamten missliebiger ‘Federfuchser’.

Stadtschreiber Deodat Werner von Kreith, Porträt von Franz Martin Kuen

Der Auslöser dieses Streits erscheint aus heutiger Sicht lächerlich, zeigt aber, dass vor 250 Jahren ganz andere gesellschaftliche Gepflogenheiten herrschten. Gerade deswegen wird aber hier der von Josef Holl 1904 tradierte Text zitiert:

Im September 1764 erhielt 2. Bürgermeister Stix in der Ratssitzung den Vorwurf mit Verweis, dass er dem Pfleger Städele, wenn er nachts um 12 Uhr aus der Unteren Vorstadt vom Wein (Hechtwirt} heimkehrte, das untere Tor öffnen ließ, statt dass er durch den für Fußgänger geöffneten Einlaß heimkehrte. Der Auftritt war so schroff gewesen, daß Stix bei der Vorladung zur nächsten Ratssitzung sagen ließ, er bedanke sich seines Amtes, er wolle nicht mehr neben Käufel sitzen, und die ihn zum Bürgermeister gemacht hätten, seien nicht auf dem Rathaus. Es kam zur Abdankung, Übergabe der Kasse und Torschlüssel. Um diese Zeit kam es auch vor, dass die Stadträte bei Vorlesung eines Schreibens, in dem die Bürger Untertanen genannt wurden, dem Pfleger in der Herrschaftskanzlei ins Gesicht protestierten und erklärten, sie seien keine Fugger’schen Untertanen. Die Stadt meldete den Vorfall wegen Stix sofort nach Freiburg6 und bat, Neuwahl anzuregen und die Herrschaft zu verständigen. Der Graf beschwerte sich wegen des Untertanen-Protestes, der Absetzung des Stix und Umgehung der Ortsherrschaft bezüglich der Neuwahl und schickte seinen Kanzleiverwalter persönlich nach Freiburg. Dort entschied man am 28. November zu Ungunsten der Stadt. Die Ortsherrschaft sollte sogar in dem Streit Stix gegen Käufel erstinstanzlich entscheiden. Da dieser an ein unparteiisches Urteil nicht glaubte, verließ er die Stadt und reiste nach Weingarten, zumal kurz vorher ein Bürger, der Beleidigungen gegen die Herrschaft ausgestoßen haben sollte, ohne weiteres in Gefängnis und Ketten gelegt worden war. Im Januar 1765 wollten die Beamten der Herrschaft im Tafelzimmer des Schlosses mit dem Stadtrat verhandeln. Mit diesem kam der mutige Stadtschreiber Werner von Kreith mit Amtsdegen ohne Mantel. Man forderte, dieser solle ganz abtreten oder doch einen Mantel holen. Da nicht Folge geleistet wurde, hat man über den Vorfall ein Protokoll aufgenommen und nach Freiburg gemeldet. Dort erklärte man, Werner von Kreith gehöre zu den Verhandlungen, müsse aber einen Mantel anlegen.

Die Stadt, welche in Freiburg den Advokaten Umber hatte, beschwerte sich, dass Städele den Titel Stadtpfleger führen wolle und dass es im herrschaftlichen Bräuhaus oft recht ordnungswidrig hergehe; auch verlangte sie oder vielmehr Werner von Kreith, dass die gräfliche Klageschrift mitgeteilt und Anlass gegeben werde, sie auf dem Rechtsweg Punkt für Punkt zu widerlegen und Gegenklage vorzubringen. Da die ungünstigen Erlasse bereits da waren, ging dies nur mit großer Mühe, als Werner von Kreith im März 1765 selbst nach Freiburg reiste und mit den Herren der Regierung persönlich verhandelte. Am 2. März reiste er über Ehingen, Riedlingen, Stockach und das Höllental, traf am 7.März in Freiburg ein und überreichte am 17. März eine fast 80 Seiten umfassende Schrift, worin die Rechte der Stadt von 1387 an und ihre Verhältnisse zu den Herrschaften dargestellt waren. Besondere Mühe machte es, den anstößigen Ausdruck ‘Untertan’, der im Huldigungs-Eid an die Fugger vorkam, zurechtzulegen; er sei später hineingekommen und beziehe sich auf jene Einwohner, die nicht zu den Bürgern gehören. ‘Ein Magistrat, eine Obrigkeit sein, mit der Herrschaft die hohe Jurisdiktion haben – und Untertan werden, geht nit zusammen!’ Am 6. April kam Werner von Kreith glücklich heim, wo ihm seine Gemahlin Maria Eleonora, eine geborene Käufel, mittlerweile eine Tochter geschenkt hatte.

In den langen Klageschriften und Erklärungen der Herrschaft wird immer wieder betont, dass Weißenhorn wie die andern den Huldigungseid ableiste, dass der Stadt nur so viel Gerichtsbarkeit zukomme, als die Herrschaft durch Vergleich aus Gnade einräume, dass die Stadt in Kriminalsachen nur den Beisitz, die Schöffen, zu stellen habe, dass die Herrschaft von den Rechten, die die Herrschaft um teures Geld erworben habe, nichts vergeben könne. Diesem setze der Bürgermeister und Rat einen gleichsam angeborenen Ungehorsam und die Stadt eine von Rebellion nicht weit entfernte Halsstarrigkeit entgegen.

Dem gegenüber zeigte die Stadt eine Urkunde, wonach ihr schon Kaiser Sigmund 1434 – also in der Rechbergschen Pfandschaft – das Privilegium über die hohe Malefiz-Obrigkeit und den Blutbann verliehen habe. Diese wandte sich wegen rechtswidriger Handlung gegen den Bürger Johann Kasberger und anderer Punkte klagend an das kaiserliche Landgericht in Weingarten, welches jeden Monat in Altdorf, Ravensburg, Wangen und Isny Gerichtstag hielt. Dieses nahm sehr zu Ungunsten der Herrschaft Stellung. In Kirchberg lehnte man die Zuständigkeit ab und jagte den Gerichtsboten mit der uneröffneten Gerichtserkenntnis fort.

In Weißenhorn wurde wegen des Schinders Weide der Magistrat arretiert. Das ging so zu. Der Scharfrichter hatte Ärger mit den Hafnern, die beim Lehmgraben im oberen Feld7 seinem Acker zu nahe kamen. Bei der Verhandlung der Sache war er gegen den Bürgermeister Käufel, der aus seinem Exil zurückgekehrt war, ungezogen, so dass dieser ihm den Hut herabschlagen mußte. Zweimal vor den Rat zitiert, erschien er auf Anstiften des Pflegers Städele nicht. Um den Burschen zum Parieren zu bringen, verfügte der Rat unter anderm, der Hirte solle dessen Vieh nicht mehr zur Weide annehmen. Etliche Tage darauf wurden Bürgermeister und Rat vors Pflegamt geladen. Sie wollten erst die Ursache wissen und da man diese nicht angab, erschienen sie nicht. Am nächsten Tag legte man dem Bürgermeister eine Wache ein. Am 25. Mai 1766 packten drei Jäger der Herrschaft den Bürgermeister und zerrissen ihm das Camisol. Nun ging er mit aufs Pflegamt und der Rat begleitete ihn. Da man den Erlass über das Vieh des Scharfrichters nicht zurücknahm, wurde der Bürgermeister zum Arrest im Schloss behalten und der innere Rat teilte freiwillig sein Los. Dieser Arrest dauerte während des Fronleichnamsfestes, bei dem man das Festschießen aus Trauer wegließ. Am 3. Juni kam von Freiburg an den Grafen der strenge Befehl, bei Strafe von 100 Dukaten die Gefangenen augenblicklich frei zu geben und in drei Tagen den Vollzug zu melden. Doch geschah es nicht, bis am 10. Juni der Landrichter mit militärischer Bedeckung kam. Dieser wurde ins Schloß eingelassen und befreite die Arrestanten. Auch der Viehhirt kam in die peinlichste Lage. Die Herrschaft drohte mit Prügeln, wenn er das Vieh des Scharfrichters abtreibe, der Rat mit Dienstentlassung, wenn er es annehme.

Solches Vorgehen und die Kontumaz8 gegen die kaiserlichen Gerichte nützte der Stadt mehr als der Herrschaft. Im Juli 1766 reiste der Graf selbst nach Wien, wobei sein Bruder Joseph die Leitung hatte. Dort bat er, dass der Landvogt in Schwaben, Graf von Königsegg, als Kommissär zur Untersuchung des Streites ernannt werde. Dies wurde bewilligt mit dem Vorbehalt, dass die in die Rechtspflege einschlägigen Punkte ihren Lauf haben.

Natürlich fehlte es in diesem und folgenden Jahre nicht an Reibereien. So beschwerte sich Städele, dass auf einem Acker beim Kreuzwirt der Spitalbub die Hennen von Grafertshofen wegjagte und einen Gockel beim Schlüpfen durch die Hecke am Fuß packte und totschlug, während der Bürgermeister unter höhnischem und spöttischem Gelächter beim Wirt herausschaute. Auch darüber, dass einige ihm ergebene Einwohner im Wirtshaus geneckt werden. Die Stadt klagte, dass der Pfleger dem oberen Torwart verwehre, von jedem einfahrenden Holzwagen ein Scheit zu nehmen.

Auch kehrten die Klagen immer wieder, dass der Bräumeister Fetsch9, der den städtischen Bierheiler nicht bezahlte, an die nicht zur Herrschaft gehörigen Leute weißes und braunes Bier verschenke. Der Verständigung war es förderlich, dass der Pfleger Städele am 5. September 1767 starb. Doch wurde auch im folgenden Jahr noch viel Tintenblut vergossen. Namentlich drang die Stadt darauf, dass das baufällige Frühmesshaus, an dem der Graf die Baulast hatte, neugebaut werde. Im Frühling 1769 vermittelte der Landvogt Graf von Wellsberg in Günzburg Vergleichsverhandlungen. Der Vergleich mit 23 Artikeln kam am 09. Juli 1770 zustande. Hauptpunkte waren:

1. Die hohe Rechtspflege kommt ganz an die Herrschaft; der Stadt wird die niedere Rechtspflege, soweit sich der Stadtbann erstreckt, auf den ihr grundeigentümlichen Gütern allein überlassen. Jeder Teil trägt die Kosten seiner Rechtspflege, Strafgelder sind zu halbieren. In zweifelhaften Fällen soll man gemeinsam handeln, eventuell das Oberamt verständigen. Eine Berufung vom Stadtrat an die Herrschaft ist unzulässig, sondern nur an die k. k. Behörden.

2. Dahin kommen auch die Rechnungen zur Revision, ohne dass vorher die Herrschaft Einsicht nimmt. Die Ratswahlen leitet ein kaiserlicher Kommissär. Die Neugewählten werden der Herrschaft vorgestellt. Aufs neue Jahr machen der Bürgermeister und Kanzleiverwalter das übliche Kompliment und überreichen das gewöhnliche Geschenk.

3. Die Stadt verwaltet ihre Hölzer frei und straft die Forstfrevel, nur hat sie die Hälfte der Strafgelder an die Herrschaft zu geben. Zum Jagen darf sie nur Fangbögen henken und Vogelgericht stellen, die übrige Jagd, auch mit Hunden auf Hasen und Füchse hetzen, gehört der Herrschaft.

4. Die Herrschaft bestellt den Stadtpfarrer; die Stadt präsentiert auf Bubenhausen, das Frühmess-, Bruderschafts- und Leprosenbenefizium. Als Patron hat sie Einsicht in die Stiftungsrechnungen von Bubenhausen und Hegelhofen.

5. Die allerhöchsten Freuden- und Trauerfeste und das Fronleichnamsfest werden gemeinsam verabredet und halb von der Herrschaft und halb von der Stadt bezahlt. Wo man öffentlich erscheint, hat nur der erste herrschaftliche Beamte den Vortritt. In der Kirche hat die Herrschaft die zwei vorderen Stühle – auf der Männer- und Weiberseite – und das Oratorium.

6. Stadtbehörde und Pflegamt verkehren wie zwei benachbarte Obrigkeiten, also annähernd koordiniert, dienstergeben. Das Vergangene soll in ewige Vergessenheit gehüllt und künftig wahres Vertrauen, Friede und Einigkeit zugesichert werden. Bei Anständen soll kein Teil eigenmächtig und gewalttätig vorgehen, sondern Verständigung, eventuell das Urteil des kaiserlichen Oberamtes erfolgen.

7. Die Stadt zahlt für die gütlich zugestandenen Rechte 14 000 Gulden, darf aber ihr Guthaben von der Herrschaft abziehen.

Einführung der allgem. Unterrichtspflicht 1774

Unter Kaiserin Maria Theresia wurde am 06.12.1774 die allgemeine Unterrichtspflicht eingeführt. Dies war keine Schulpflicht, denn die Kinder konnten auch privat unterrichtet werden. Dieser Themenkreis ist ausführlich bei der Geschichte des Schulwesens in Weißenhorn behandelt.

Aufhebung der Klöster 1781

Kaiser Joseph II., Sohn von Maria Theresia, trat 1780 sein Kaiseramt mit großen Ambitionen für Reformen im Sinne des Aufgeklärten Absolutismus an. 1781 hob er die Leibeigenschaft in Teilen der Monarchie auf und verfolgte eine allgemeine Tendenz zur Säkularisierung. Den Monarchien im aufgeklärten Absolutismus, allen voran Kaiser Joseph II., war der Einfluss und der wirtschaftliche Reichtum der Kirche ein Dorn im Auge. Bistümer, Orden und Klöster sollten der staatlichen Kontrolle unterworfen werden und weniger von Rom abhängig sein. Politisches Ziel war es, die politische und wirtschaftliche Macht der Kirche zu verringern und den Einfluss des Landesherrn zu stärken.

Am 12. Januar 1782 erließ Joseph II. ein Dekret, wonach alle „beschaulichen“ (kontemplativen) Klöster aufgehoben werden sollten; am 28. Februar 1782 wurde der Religionsfonds geschaffen, in den das Vermögen der aufgehobenen Klöster floss. Die Aufhebung lief in zwei Phasen: eine erste Welle 1782, dann ab Mai 1783 ein intensiverer „Klostersturm“, der bis 1787 andauerte und durch die zentrale Geistliche Hofkommission gesteuert wurde. Aus dem Religionsfonds wurden rund 3.000 neue Pfarrstellen finanziert, während Klöster in Spitäler, Irrenanstalten, Kasernen, Verwaltungsgebäude oder Wohnungen umgewandelt wurden.

In den österreichischen Erblanden und Ungarn existierten etwa 2.000 Klöster und Stifte; bis etwa 1787 wurden davon rund 700–738 aufgehoben. Die Aufhebung bezog sich aber nicht nur auf Klöster, sondern auch auf kleine Kirchen und Kapellen, die keine eigene Pfarrei hatten, aber mit einem Priester besetzt waren und von Pfründen lebten. Kaiser Joseph II. setzte dieses Dekret gegen massiven Widerstand von Papst, Klerus und Bevölkerung durch und machte sich hierdurch nicht nur Freunde im Reich.

In Weißenhorn waren von diesem Erlass das Kapuzinerkloster, die Ottilienkapelle bei Attenhofen und die St.-Wolfgangs-Kapelle bei Grafertshofen betroffen. Während das Kapuzinerkloster noch einmal durch den Nachweis der seelsorgerischen Arbeit der Mönche gerettet werden konnten, mussten die beiden anderen Kapellen geschlossen und abgebrochen werden. Dem Kapuzinerkloster nutze das leider nicht. In der Säkularisation wurde das Kloster doch aufgelöst und 1812 abgebrochen.

Siehe hierzu ausführlichen Beitrag

1783 erging der Befehl von Kaiser Joseph II., auch alle Bruderschaften und Kongregationen aufzulösen und in der am 16.01.1785 eingeführten neuen ‚Bruderschaft der tätigen Liebe des Nächsten‘ zusammenzuführen. In Weißenhorn wurden die Priester- und die Rosenkranzbruderschaft aufgehoben. Erstere hatte schon 368 Jahre bestanden und mit der Zeit 17.985 fl. rentierende Kapitalien erworben; dazu kamen laufende Einnahmen und einiges Inventar. Nach einer Schlußentscheidung des Präsidiums in Freiburg vom 8. Oktober 1786 mußte man 6.361 fl. an jene Mitglieder, welche nicht österreichische Untertanen waren, hinausbezahlen und den Rest mit 13.645 fl. sollte man an das Oberamt Burgau in Günzburg abliefern. Die Rosenkranzbruderschaft hatte nur einige hundert Gulden, welche auch eingezogen wurden. Eine alte Notiz der Rosenkranzbruderschaft sagt: »den 8. Oktober 1790 vom löbl. Religionsfond zu Freiburg von dem eingeschickten Kapital den Zins mit 24 fl. 12 kr.«, während in den folgenden Rechnungen die Zinseinnahme fehlt. Die vom Kaiser angeregte Bruderschaft der christlichen Nächstenliebe ist in Weißenhorn nicht in Erscheinunmg getreten.

Auch von anderen Stiftungen Weißenhoms flossen Gelder in den öffentlichen Fond nach Freiburg; so von der Rosenkranzbruderschaft 932 fl., von der Seelenbruderschaft 250 fl. und von der Cäcilienbruderschaft 49 fl. Von der 1788 aufgehobenen Wolfgangskapelle, welche nördlich von der Rosenwirtschaft stand, und deren Stiftung wurden gegen 3.536 fl. nach Günzburg abgeliefert. Diese namhaften Leistungen erhöhten sicher das Recht Weißenhorns auf einen entsprechenden Anteil am schwäbischen Religionsfond.

Einwohnerverzeichnis 1786

Schon unter Maria Theresia wurden die Gemeinden verpflichtet, mittels sogenannter ‚Seelenbeschriebe‘ die Einwohnerzahlen mit Alter und sozialer Stellung an die Staatsregierung zu melden. 1786 wurde für Weißenhorn das erste komplette Einwohnerverzeichnis erstellt und hierbei auch jedem Haus eine Hausnummer zugeteilt. Diese erste Nummerierung blieb bis 1872 bestehen.

Städtebauliche Entwicklung

Nennenswerte städtebauliche Entwicklungen fanden im 18. Jhdt. nicht statt. Allerings wurden sehr viele bestehende Häuser neu erbaut oder umgebaut, so dass die Stadt ihr Gesicht schon stark veränderte. Hier werden nur die Eckpunkte der Entwicklung genannt.

Um 1700 wurde beim fugg. Gartenschlösschen ein Marstall und eine Schweizerei errichtet.

Im Jahr 1711 wurde der vordere Chor der Stadtpfarrkirche durch eine neue, sehr tiefe Apsis auf Ziegelfundament erweitert. Als Erbauer wird Stadtpfarrer Lucas Kuile (1703­-1723) genannt. Bauteile aus dieser Kirche befinden sich in der Archäologischen Sammlung.

1727 erhgielt der Friedhof eine eigene kleine Kirche, St. Bartholomäus. Die Kirche hatte zunächst eine welsche Haube (Zwiebelturm). Den heutigen Spitzturm erhielt sie erst 1854.

1728 begann die umfassende Barockisierung der Schlösser.

Die Garnsiede wurde 1749 aufgelöst und abgebrochen. Durch den Niedergang der Barchentweberei war diese entbehrlich geworden.

1760 wurde die Zimmerhütte in der Reichenbacher Str. erstellt. Nach heutigem Sprachgebrauch würde man vom Bauhof sprechen.

1761 wurde die alte Kray abgebrochen und ein Neubau erstellt, der ab 1856 als Rathaus genutzt wurde.

1777 wurde neben die Zimmerhütte eine Glockengießerhütte gebaut. Hier wurden bis 1791 einige Glocken gegossen, besonders für die Stadtpfarrkirche. Die Hütte wurde 1863 zu Wohnungen umgebaut und 1924 für den Neubau des Hauses Reichenbacher Str. 10 abgebrochen.

1780 erschien der erste gedruckte Theaterzettel einer komischen Operette in 3 Aufzügen mit dem Titel “Die Lyranten oder das lustige Elend”. Aufgeführt wurde dieses Stück von ‘einer löblichen Bürgerschaft in Weißenhorn. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das erste Theater der Stadt im ehemaligen Barchentschauraum des Wollhauses An der Mauer 2.

1781 wurden im Zuge der Religionserlasse des Kaiser Joseph II. die Wolfgangkapelle bei Grafertshofen und die Ottilienkapelle vor Attenhofen aufgelassen und abgebrochen.

Fortsetzung der Stadtgeschichte: Von der Französischen Revolution 1789 bis zum Königreich Bayern 1806.

  1. Der Rheinbund war ein von Napoleon 1806 gegründeter Staatenbund deutscher Fürstenstaaten, der das Heilige Römische Reich endgültig beendete. ↩︎
  2. Sarah Hadry, Die Fugger in Kirchberg und Weißenhorn, 2007, Wißner-Verlag, Augsburg ↩︎
  3. Joseph Holl, Geschichte der Stadt Weißenhorn, Neudruck 1983 nach der Ausgabe von 1904, Anton H. Konrad Verlag, Weißenhorn ↩︎
  4. Joseph Holl, Geschichte der Stadt Weißenhorn, Neudruck 1983 nach der Ausgabe von 1904, Anton H. Konrad Verlag, Weißenhorn ↩︎
  5. Joseph Holl, Geschichte der Stadt Weißenhorn, Neudruck 1983 nach der Ausgabe von 1904, Anton H. Konrad Verlag, Weißenhorn ↩︎
  6. In Freiburg im Breisgau war zu dieser Zeit der Sitz der Verwaltung von Vorderösterreich ↩︎
  7. Es gibt zwei Gewanne mit der Bezeichnung Oberfeld. Auf Weißenhorner Flur liegt das Oberfeld im Südosten, angrenzend an die Gemarkung Bubenhausen. Außerdem gibt es noch in Hegelhofen ein Gewann Oberfeld, jetzt B-Plan Oberfeld, Oberfeldstr. ↩︎
  8. Veralteter, vor allem in der österreichischen Rechtssprache verwendeter Begriff für das Nichterscheinen bzw. Ungehorsam gegenüber einer gerichtlichen Ladung ↩︎
  9. Braumeister auf dem gräfl. Bräuhaus, Kirchplatz 6 ↩︎

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