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Die ehemalige Fugg. Ziegelei an der Roggenburger Str.

21. November 2021/No Comments

Wer heute von Weißenhorn nach Roggenburg fährt und den Waldrand des Ohnsang erreicht, sieht einen Hochwald und davor einen Funk-Sendemasten. Nichts erinnert mehr daran, dass sich hier einmal der mit 130 m Länge größte Gewerbebetrieb der Stadt befand: die ehem. Fuggersche Ziegelei. Lesen Sie die Geschichte dieses Ortes!

Rekonstruktion der Fugg. Ziegelei 1841-1885

Die Fugger bauen eine eigene Ziegelei

Die alte städt. Ziegelei befand sich bei der Günzburger Str. 30 am Alten Friedhof. Dort war sie schon vor 500 Jahren, auf der Stadtansicht 1555 ist sie eingetragen und bezeichnet. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Ziegelei wohl zu klein und konnte den Bedarf für die aufkommende Bautätigkeit nicht mehr decken. So sah die Familie Fugger hier eine wirtschaftliche Möglichkeit. Warum die Wahl auf diesen Bauplatz fiel, kann nur vermutet werden. Zum einen stand den Fuggern hier eine große eigene Baufläche zur Verfügung, der Boden war lehmig und ließ eine Rohstoffgewinnung neben der Ziegelei zu und das erforderliche Brennmaterial wuchs auch gleich daneben. So konnte der Betrieb effektiv aufgezogen werden.

Am 25.07.1841 beantragte das Gräfl. Fugg. Rentamt die Genehmigung zum Bau einer Ziegelei an der Roggenburger Str., am Eck des Ohnsang-Waldes. Die hufeisenförmig angeordneten Baulichkeiten bestanden aus dem Brenngebäude mit zwei Brennöfen, Schürgrube und Kalkgewölbe, einem Trockenstadel mit 122’/44′ (35,60 m/12,85 m) Größe und einem zweistöckigen Wohnhaus für den Verwalter. Die Brennöfen waren von 1,80 m dicken Wänden umgeben, ein eigener Kamin für die Ziegelei ist in den Plänen jedoch nicht vermerkt. Am 21.08.1841 erteilte das Landgericht Roggenburg die Genehmigung mit der Auflage, zum Wald und zur Straße einen Abstand von mind. 30 Schritt (ca. 20,40 m) einzuhalten.

Bauplan 1841 A 119-F 6 [1]Stadtarchiv Weißenhorn; Foto: Heimatmuseum Weißenhorn

Am 17.02.1843 beantragte das Gräfl. Fugg. Rentamt die Erweiterung der Ziegelei durch den Bau eines weiteren Trockenstadels mit einer Größe von 110’/37′ (32,10 / 10,80 m) in zweischiffiger Holzbauweise. Der Stadel kam westlich der Ziegelei, auf der gegenüberliegenden Seite des Feldweges, zu liegen. Die Genehmigung wurde am 21.03.1843 vom Landgericht Roggenburg erteilt. Der Feldweg dürfe durch den Bau nicht beeinträchtigt werden und der Stadel müsse einen Mindestabstand von 10 Schritt (6,80 m) einhalten.

Bauplan 1841 A 114-18- [2]Stadtarchiv Weißenhorn; Foto: Heimatmuseum Weißenhorn

1844 wurde die Vergrößerung der Ziegelei beantragt. Hierbei wurden zwei weitere Brennöfen und eine Verlängerung der Schürgrube vorgesehen. Weiter nach Norden wurde ein zweigeschossiger Baukörper angefügt, dessen Nutzungen der einzelnen Räume im Plan aber nicht verzeichnet sind. Es wird sich hierbei um die Werkmeisterwohnung handeln. Die Zustimmung der Gemeinde erfolgte unter der Bemerkung, dass andere Wohnungen als die des Verwalters in der Umgebung nicht vorkämen. Die Genehmigung des Landgerichts Roggenburg erfolgte am 04.05.1844. Besonders wurde darauf hingewiesen, dass man sich genau an die vorgelegten Pläne zu halten habe.

Bauantrag A119-F9, 1844: Trockenstadel; Stadtarchiv Weißenhorn

Am 08.06.1844 beantragte das Gräfl. Fugg. Rentamt den Bau eines weiteren Trockenstadels zur Ziegelei als dreischiffigen Holzbau in einer Größe von 140′ / 40′ (40,85m / 11,70m). Im Genehmigungsschreiben fragte das fugg. Rentamt, warum das Landgericht in der Genehmigung der Erweiterung der Ziegelei vom 04.05.1844 (A 119/F 8) darauf hinweise, dass die genehmigten Pläne genau einzuhalten seien. Man sei sich einer „Kontravenirung“ nicht bewusst. Die „Aufführung beweglicher, sogenannter ambulirender Trockenhüttchen auf eigenem Grund und Boden“ könne damit wohl nicht gemeint sein. Dem Magistrat müsse der Grund dieser Anmmerkung doch ohne Zweifel bekannt sein. Die Vorlage eines Situations-Planes habe man „nicht für nöthig erachtet, weil die Lage des Trockenstadels zum ganzen Ziegelei-Anwesen u. dessen Umgebung nach der Behauptung des diesseitigen Bauführers Werkmeister Kerner aus dem schon früher vorgelegten, von Kerner nachträglich ergänzten Plane zu entnehmen sei“. Kerner hatte in den Lageplan (A 119/ F 8) einen Trockenstadel entlang der Roggenburger Straße eingezeichnet, ohne dass hierfür ein Bauplan angeführt war. Um eben die Lage dieses Gebäudes ging es dem Landgericht aber offensichtlich. In seiner Stellungnahme vom 14.06.1844 bezog sich der Magistrat auf die erste Genehmigung der Ziegelei und forderte einen Abstand von 30 – 40 Schritt (20,40 – 27,25 m) zur Roggenburger Straße. Mit Bleistift wurde in den Lageplan die geforderte Stellung des Gebäudes eingetragen. Mit dieser Bemerkung wurde der Plan an das Landgericht Roggenburg weitergeleitet. Mit Schreiben vom 23.06.1844 argumentiert die Gräfl. Fugg. Domainenkanzlei unter Beigabe eines neuen Lageplanes, der geforderte Abstand zur Straße sei wohl nur gefordert worden, weil es sich um eine Brennerei handelte. Jetzt aber ginge es aber um einen Trockenstadel, der nach den Umständen öfters transferiert werden müsste und der normalerweise nur einen Abstand von 10′ (2,92 m) zur Straße einhalten müsse. Man bot einen Abstand von 15- 20′ zur Straße an. Die Stadt habe für dieses Gebiet auch keinen Baulinienplan. Außerdem sei der Plan von der Kgl. Bau-Inspection Dillingen „creditirt“ worden. Das Landgericht Roggenburg folgte dieser Argumentation am 26.06.1844 und genehmigte den Bau.

Am 07.11.1844 beantragte die Gräfl. Fugg. Standesherrschaft, unter den Ziegel-Trockenstadel einen Sommer-Bierkeller für das gräfl. Bräuhaus zu errichten. Der Trockenstadel wies jetzt gegenüber dem Antrag vom Juni 1844 nur noch eine Größe von 93′ / 40′ (27,15m / 11,68m) auf. Der geplante Keller war 28′ (8,17m) tief. Die Genehmigung des Kellers erfolgte am 16.11.1844. Vermutlich wurde der Trockenstadel westlich des Feldwegs dort wieder abgebaut und nördlich an die Ziegelei wieder angebaut. In einem 1858 datierten Lageplan ist nämlich westlich des Feldwegs kein Gebäude mehr eingezeichnet, aber nördlich ein Gebäude ähnlicher Länge, für das kein Bauplan vorliegt.

Bauplan 1844 A 119-F 9 [5]Stadtarchiv Weißenhorn; Foto: Heimatmuseum Weißenhorn
Bauantrag A119-F10, 1844; Sommerbierkeller; Stadtarchiv Weißenhorn

Lageplan 1858, keine Bebauung westlich des Feldwegs

Die Ziegelei wird privatisiert

Nach der Mediation 1848 zogen sich die Fugger um 1860 vollständig aus der Stadt zurück und verkauften alle Liegenschaften. Hierzu gehörte auch die Ziegelei. 1849 wird noch ein Ziegeleiverwalter Braunmiller genannt.1

Wilhelm Benegger, Sohn des fugg. Forstverwalters und Revierjäger Anton Benegger (Memminger Str. 39), kaufte die Ziegelei den Fuggern ab. 1853 inseriert Benegger bereits in der Neuen Münchener Zeitung seine Teicheln.

1852 stellt Benegger den Antrag auf einen Bierausschank bei der Ziegelei, weil ‚das Ziegeln eine sehr harte Arbeit ist und die Arbeiter ohne Genuß von Bier die-selbe nicht auszuhalten vermögen, nicht minder ist Bier ein Bedürfniß für die vielen Fuhr-leute welche oft bey großer Hitze stundenweit Holz herbeiführen, desgleichen für die verschiedenen Handwerker welche mit Reparaturen und Bauten daselbst beschäftigt sind.‘2 Diesem Gesuch wurde wohl stattgegeben, denn 1957 wird in einem Zeitungsartikel der NUZ3 erwähnt, dass 1857 an dieser Stelle eine Wirtschaft ‚Sonnenkeller‘ an einen Anton Benzler verkauft worden sei. Dies konnte bislang allerdings nicht archivalisch belegt werden.

Betrieben wurde die Ziegelei vom Bauunternehmer Franz Deibler und wurde daher auch oft Deiblersche Ziegelei genannt. Benegger baute 1872 einen neuen Brennofen in das Gebäude ein.

In einem Preiscourant von 1880 wird die Ziegelei noch unter dem Namen Bennegger geführt. Das Blatt ziert eine idealisierte Ansicht.

1880, Anzeige Beneggersche Teichelfabrik (Sammlung Günther)

Um 1875 wurde die Ziegelei an Graf von Geldern aus Roggenburg verkauft, der 1877 auch noch einen Kalkofen hinzu baute.

Bauantrag 121/1872, Staatsarchiv Augsburg

Eine ungeklärte Frage betrifft eine im Katasterplan 1858 nördlich der Ziegelei eingetragene Schießanlage. Die Darstellung mit Schießstand, Schießbahn und Kugelfang ist eindeutig. Allerdings ist eine Schießanlage an dieser Stelle an keiner Stelle sonst erwähnt. Auch die Geschichte der kgl. priv. Schützengesellschaft erwähnt hier keinen Schießbetrieb. Es könnte sich evtl. um den Schieß-Übungsstand des kgl. Bay. Landwehrbataillons handeln, dessen Geschichte noch nicht aufgearbeitet ist. Der Schießstand könnte in eine alte Lehmgrube eingebaut worden sein.

Die weitere Baugeschichte der Ziegelei ist noch nicht sicher erforscht. Die Ziegelei wurde 1885 abgebrochen (Bauantrag A6/1885), der Trockenstadel 1893 (Bauantrag A15/1893). Im Flurbereinigungsplan 1904 sind die Ziegeleigebäude nicht mehr enthalten, aber noch der Trockenstadel an der Roggenburger Str. mit dem darunterliegenden Bierkeller und einer umgebenden Einfriedung. Dieser wurde scheinbar noch gebraucht. Es ist auch noch ein weiteres Gebäude dargestellt, vielleicht ein Betriebsgebäude für den Bierkeller? In der Neuvermessung 1921 ist hier keine Bebauung mehr eingetragen.

Flurbereinigungsplan 1904

1922 wurde das Bräuhaus verkauft, die Brauerei aufgegeben und der Besitz aufgelöst. Evtl. wurde zu diesem Zeitpunkt auch der Bierkeller aufgegeben und das Gebäude abgebrochen.

Heute erinnert nichts mehr an die damalige Ziegelei. Der Wald hat das Grundstück zurückerobert. Nur das Gelände um den Bauplatz herum ist deutlich hügeliger wie im übrigen Wald. Scheinbar wurde das Gelände nach Abbruch der Bauten nicht rekultiviert sondern sich selbst überlassen.

2013 wurde am westlichen Waldrand ein Funkmast für den Polizei- und Notruf-Funk aufgestellt.

2020

Ein gelungener Aprilscherz

Die Ziegelei und der Bierkeller gerieten in Vergessenheit. Im März 1957 gab das Gelände über dem Keller nach und die Erde brach ein. Am 02.03.1957 berichtete die NUZ (1957/52-14) ‚Sensation in Weißenhorn: Die Erde spukt‘ über den Vorfall. Schnell fand sich jedoch ein historisch Interessierter, der wusste, dass hier einmal ein Bierkeller war. Dies nahm die Zeitung am 01.04.1957 (1957/77-9) zum Anlass, einen Artikel zu veröffentlichen mit dem Inhalt, dass man in diesem Keller noch einige volle Bierfässer gefunden habe, deren Inhalt noch genießbar wäre. Das Bier werde am Mittag als Freibier ausgeschänkt. Einige gutgläubige Bürger nahmen dies für bare Münze und fanden: April!, April!.

Der Keller wurde anschließend eingefüllt, damit nicht noch einmal ein solcher Einbruch entstehe.

Eine unbekannte Schießanlage

Eine ungeklärte Frage betrifft eine im Katasterplan 1858 nördlich der Ziegelei eingetragene Schießanlage mit einer Schießbahn mit 200 Fuß und einer Schießbahn mit 300 Fuß Länge. Die Darstellung mit Schießstand, Schießbahn und Kugelfang ist eindeutig. Allerdings ist eine Schießanlage an dieser Stelle an keiner Stelle sonst erwähnt. Auch die Geschichte der kgl. priv. Schützengesellschaft erwähnt hier keinen Schießbetrieb. Nach bisheriger Forschung war die Schießanlage in der Hagenthaler Str. bis zum Neubau der Schießanlage beim Hasenkeller in Betrieb.

Lageplan 1858 [8]Stadtarchiv Weißenhorn; Foto: Heimatmuseum Weißenhorn

Zu der Schießbahn werden folgende Thesen aufgestellt:

These 1: Die Schießanlage an der Hagenthaler Str. wurdeschon früher (wegen der Lage unmittelbar neben einem Feldweg?) außer Betrieb genommen und bei der Ziegelei eine Zwischenlösung geschaffen.

These 2: Die neue Schießanlage auf der Hasenwiese wurde zwar 1843 vertraglich vereinbart, aber erst später gebaut (erst im Kataster 1854 dargestellt), so dass die Anlage bei der Ziegelei als Zwischenlösung diente.

These 3: Der Bedarf nach Schießplätzen war so groß, dass zwei Anlagen parallel betrieben wurden, oder die versch. Schießbahnen dienten unterschiedlichen Waffen.

These 4: Es könnte sich evtl. um den Schieß-Übungsstand des kgl. Bay. Landwehrbataillons handeln, dessen Geschichte noch nicht aufgearbeitet ist. Der Schießstand könnte in eine alte Lehmgrube eingebaut worden sein.

Quellen:

↑1, ↑2, ↑3, ↑4, ↑5, ↑6, ↑7, ↑8, ↑9Stadtarchiv Weißenhorn; Foto: Heimatmuseum Weißenhorn

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Comment

  1. Stadtarchiv Weißenhorn A 118 B10
    ↩︎
  2. Stadtarchiv Weißenhorn, A 167-B 63
    ↩︎
  3. NUZ 1957/52-14
    ↩︎

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