Pfarrhäuser

Der geplante Pfarrhofneubau 1843-1856

6. Juli 2021/Lageplan

Die Diskussion über einen Neubau

Stadtpfarrer Nikolaus Knappich war seit 1810 Stadtpfarrer in Weißenhorn und verstarb am 27.04.1843. Nun ging es darum, den alten Pfarrhof in der Konrad-Huber-Str. 3, bei dem die Stadtgemeinde die Baulast besaß, für einen Nachfolger aufzubereiten. 1 Am 05.05.1843 fragte die Stadt beim Landgericht an, ob sich die Baupflicht der Stadt am Pfarrhof auch auf die kleinen und kleinsten Baufälle erstrecke. Das LG bestätigte die Bauverpflichtung der Stadt, konnte aber die aufgeworfene Frage auch nicht beantworten. Bei einem Ortstermin am 02.06.1843 mit der Bauinspection Dillingen und Maurermeister Kerner wurde das Gebäude eingehend untersucht und aller Reparatur- und Renovierungsbedarf detailliert aufgenommen. Insgesamt wurde der Baubedarf auf 1222 fl 16 x geschätzt.

Der Magistrat bestand darauf, dass die sog. kleinen Baufälle noch auf das Konto des verstorbenen Stadtpfarrers Knappich gingen. Walburga Knappich, Schwester und Erbin des verst. Stadtpfarrers, erklärte sich bereit, 25 fl für die kleinen Baufälle zu tragen. Da Knappich 34 Jahre lang Pfarrer gewesen sei und in dieser Zeit keine Baufälle gemeldet habe, erklärte sich die Stadt mit einer Vergleichsofferte von 36 fl einverstanden.

Bis zum 22.02.1844 war noch nichts geschehen, und so machte der neue Stadtpfarrer Bisle noch einmal auf den schlechten Zustand des Pfarrhauses aufmerksam, es sei eigentlich nur 1 Zimmer bewohnbar. Er schlug vor, das Wohnhaus des Ochsenwirts Gollmitzer, Hauptplatz 6, zu kaufen und als Pfarrhaus zu nutzen. Der Magistrat fand gefallen an dem Vorschlag und meinte, die erforderlichen Nebengebäude könne man in der Kray unterbringen. Die G.B. hielten das Haus aber gar nicht für geeignet und sprachen sich gegen den Kauf aus, auch zeigten Sie sich etwas indigniert, weil der Stadtpfarrer nicht den Dienstweg einhalte.

Das LG stellte erst am 24.05.1844 die großen Baufälle bei der Renovierung des Pfarrhofs mit 1093 fl 11 x und die kleinen mit 53 fl 23 x fest und erlaubte der Stadt die Durchführung der Arbeiten, merkte aber an, dass man in Zukunft nicht mehr so lange zuwarten solle damit keine so hohe Baufallsumme mehr auflaufe. Die Bauarbeiten wurden am 16.08.1844 beauftragt.

Stadtpfarrer Anton Bisle bat dann aber am 27.08.1844 um Verschiebung der Bauarbeiten ins Frühjahr, da er befürchte, der Bau werde nach den Arbeiten dieses Jahr nicht mehr trocken. Darüber hinaus regte er an, einen Neubau zu überlegen. Der alte Pfarrhof könne bestimmt für 4000 fl verkauft werden, so dass mit den Reparaturkosten von 1150 fl eine Summe von 5150 fl verfügbar wäre. Der Magistrat griff die Idee des Stadtpfarrers am 22.11.1844 auf und sprach sich für einen Neubau aus. Es sollte versucht werden, den Pfarrhof gegen das Haus des Bäckers Ried hinter der Kirche (ehem. Hs.Nr. 156) zu tauschen und an die Kray (jetzt Kirchplatz 2, altes Rathaus) den neuen Pfarrhof anzubauen. Am 28.11.1844 verhandelte man mit dem Bäckermeister Xaver Ried, der sich mit dem Tausch und der Zahlung eines Aufgeldes von 800 fl einverstanden erklärte. Die Vereinbarung enthielt noch weitere Klarstellungen.2


Der Kirchplatz um 1850. Links neben der Kirche das Haus des Bäckers Ried. Weißenhorner Heimatmuseum [Foto: Heimatmuseum]

Ab jetzt begann eine ins Nichts führende Diskussion. Schon am Tag nach der Einigung mit Bäcker Ried vertrat Magistratsrat Klöpfer die Meinung, der Pfarrhof sei mind. 1500 fl mehr wert als das Riedsche Haus. Der Pfarrhof könne auch frei verkauft werden. Zumindest solle auf das Aufgeld verzichtet werden. Der Antrag wurde mit 4:2 Stimmen angenommen. Noch am gleichen Tag wurde Ried von dem Beschluss in Kenntnis gesetzt. Ried lehnte das Angebot eines alleinigen Verkaufs seines Hauses ohne Tausch aber ab, weil er dann nicht wisse, wohin mit seiner Familie und seinem Gewerbe. Ried lenkte am 03.12.1844 etwas ein und forderte für den Tausch nur noch ein Aufgeld von 100 fl, weil er ja seinen Backofen neu bauen müsse.

Der Magistrat nahm das Angebot des Ried an und beschloss, durch die kgl. Bauinspection einen Bauplan mit Kostenschätzung für einen Neubau fertigen zu lassen. Der Kauf geschehe auf Abbruch. Vorher müsse der Wert der Gebäude noch geschätzt werden. Ried akzeptierte den Beschluss des Rats und hielt sich an diese Entscheidung 6 Monate gebunden.

Am 26.12.1844 legte Stadtpfarrer Bisle dem Magistrat ein Bauprogramm für den Pfarrhaus-Neubau vor. Die Hypotheken-Taxatoren Leonhard Harder und Josef Hauf, sowie die Sachverständigen Maurermeister Deibler und Zimmermeister Ott wurden am 07.01.1845 geladen, um die Tauschobjekte zu schätzen. Hierbei wurde das Riedsche Haus auf 1200 fl geschätzt, das Pfarrhaus auf 1200 fl, das Kaplanhaus auf 400 fl und der Stadel auf 300 fl offenkuriert. Unter Berücksichtigung der Lage gaben die Schätzer unterschiedliche Bewertungen ab; Harder/Hauf schätzten das Riedsche Haus auf 3500 fl und das Pfarrhaus mit Nebengebäuden auf 4500 fl, Deibler/Ott setzten 3400 fl und 5100 fl an. Der Versuch einer Einigung gelang nur hinsichtlich des Bauwerts des Riedschen Hauses auf 1450 fl und des Pfarrhofs auf 4200 fl. In Bezug auf die Bewertung der Lage blieben die Differenzen bestehen.

Der Vorgang ging an das Landgericht, aber auch dieses war mit der Situation überfordert. In einem Schreiben vom 23.04.1845 befürwortete das LG den Tausch nicht. Die Stadt solle im Benehmen mit den G.B. und dem Stadtpfarrer eine Lösung finden. Die kgl. Baukommission schlug als Bauplatz für einen neuen Pfarrhof die Lage vor dem Oberen Tor vor und veranschlagte hierfür die Summe von 5400 fl.

Dieser Vorschlag stieß aber beim Magistrat und den G.B. auf keine Gegenliebe. Der Magistrat lehnte am 02.05.1845 diesen Standort ab, weil

  • der Bau auf die Wasserleitung zu liegen käme
  • der Platz für den Jahrmarkt gebraucht werde
  • der Bauplatz der verfüllte Stadtgraben sei
  • der Hauptplatz mit hohen Kosten hergestellt worden sei
  • die Stadtansicht gestört würde
  • und die Fundierungskosten an dieser Stelle zu hoch seien.

Der Magistrat beschloss, unter diesen Umständen auf einen Neubau zu verzichten, auch weil die G.B. dagegen seien und kein absolutes Bedürfnis für einen Neubau bestehe. Das sah der Stadtpfarrer allerdings völlig anders, der sich am 05.07.1845 klar für einen Neubau aussprach, wenn auch nicht vor dem Oberen Tor.

Die kgl. Baukommission hatte sich die Sache auch noch einmal durch den Kopf gehen lassen und machte am 04.08.1845 einen neuen Vorschlag:

Wenn es zu dem Pfarrhause in Weißenhorn keines Ökonomie-Gebäudes bedarf und ersteres an der Stelle der Stadt Kommune aufgeführt wird, so bleibt zwischen dem Neubau und der Kirche ein ziemlich freier Platz, jedoch nicht so viel um eine Holzhütte hierauf errichten zu können, indeß ist für das Haus selbst Raum genug vorhanden um solches mit einer ziemlich geräumigen Holzlege zu versehen und das ganze Gebäude dürfte einen Kostenaufwand von höchstens 6000 fl erfordern. Wenn sich aber der Magistrat entschließen könnte das nahestehende Meßner-Haus auf Abbruch zu verkaufen zu dem Erlös noch 2000 Gulden zuzuschießen und das neue Pfarrhaus zum Behufe einer Meßner- und Benefiziatenwohnung zu vergrößern, so würde freilich der Zweck vollkommen erreicht. Schließlich wird noch bemerkt, daß die höchste Genehmigung zur Veränderung der Stadtmauer hierzu keiner besonderen Schwierigkeit unterliegen dürfte, weil dieselbe ohnehin neu und durchaus nicht im Baustyl der übrigen aufgeführt ist. 3

Der Magistrat konnte sich eine solche Lösung schon vorstellen, entsrach sie doch im Wesentlichen seinem schon vor einem Jahr propagierten Vorschlag. Demnach könnte ein Pfarrhof-Neubau nach Abbruch des Mesnerhauses an die Kray (Kirchplatz 2) angebaut werden ohne das Haus des Bäckers Ried kaufen zu müssen. Der Magistrat sprach sich also am 26.09.1845 auch dafür aus. Völlig anders allerdings die Gemeindebevollmächtigten, die diese Idee mit 17:1 Stimmen komplett ablehnten. Mit etwas Sturheit hielt der Magistrat seinen Beschluss am 01.12.1845 aufrecht.

Mit Beschluss vom 01.10.1845 brachten die G.B. den Vorschlag ein, das gegenwärtige Magistratsgebäude als Pfarrwohnung zu bestimmen und die Magistratskanzlei in das neue Schrannengebäude zu verlegen. Am 01.11.1845 gab der Advocat Senger in seiner Eigenschaft als Gemeindebevollmächtigter eine Erklärung ab und beschrieb umfangreich die Gründe, die aus seiner Sicht gegen einen Pfarrhofneubau sprachen. Eine 13-seitige Stellungnahme und Ausführung der G.B. zur Pfarrhofbaumaßnahme schloss sich an.

Seit der Vereinbarung mit Bäcker Ried war nun schon auch über ein Jahr vergangen, Ried war also an seine Zusage von damals nicht mehr gebunden. Ried hatte für sich auch nach einer Lösung gesucht und eine andere Immobilie gefunden. Er brauchte also keinen Tausch mehr und bot am 01.12.1845 sein Haus jetzt für 3500 fl zum Kauf an. Der Magistrat sah sich jetzt in der besseren Verhandlungsposition und beschloss, das Angebot anzunehmen. Auch wenn das Haus für einen Pfarrhofneubau nicht mehr benötigt werde, könne es doch der Gemeinde dienen oder nach einem Abbruch zur Verschönerung der Stadt beitragen. Das Angebot wurde allerdings am 19.12.1845 auf 3000 fl reduziert. Das war Ried zu wenig, er reduzierte seine Forderung aber auf 3200. Der Magistrat blieb hart, der Ankauf sei nicht unausweichlich. Ried brachte noch einmal einen Tausch ins Spiel, woraufhin der Magistrat auf 3100 fl erhöhte. Am 03.01.1846 ging Ried auf dieses Angebot ein.

Das kgl. Landgericht teilte am 03.01.1846 dem Magistrat mit, dass die Kirchenverwaltung mit dem Vorschlag der Verlegung des Pfarrhauses in die jetzige Stadtkanzlei, wenn dann die Kanzlei in das neue Rathaus verlegt werde, nicht einverstanden sei, weil sie die dortigen Räumlichkeiten nicht für geeignet halte. Es wurde daher um eine Planvorlage gebeten um dies zu beurteilen. Außerdem wurde der Vorschlag unterbreitet, das Gollmützer-Haus (HP06) zu erwerben und hierzu einen Lageplan und einen Grundriss anzufordern. Das rief jetzt aber den Widerspruch der G.B. hervor, die sich mit diesem Vorschlag nicht anfreunden konnten. Am 12.03.1846 forderte das LG die nochmalige Aktenvorlage. 4

Die Situation war verfahren. Am 26.01.1846 machte man mit Bäcker Ried und seiner Ehefrau einen Vorvertrag, den man dann mit den Plänen, den Verhandlungsakten Ried und der Stellungnahme der G.B., deren Meinung man sich nicht annähern konnte, an das LG zur Entscheidung weiterleitete.

Das Landgericht wollte – oder durfte – den Fall scheinbar nicht entscheiden, denn es gab den Vorgang am 13.04.1846 an die Regierung in Augsburg weiter. Die Regierung leitete die Akten an den ‘funktionierenden kgl. Civil-Bau-Inspector Freiherr von Stengel’ zur Begutachtung weiter. Stengel sprach sich klar für die Version eines Neubaus von Pfarr-, Mesner- und Benefiziatenhaus unter einem Dach aus. Das ging alles recht schnell, schon am 25.04.1846 forderte die Regierung das Landgericht auf, die Gemeinde anzuweisen,

vor allem zu einem derartigen Neubau das vorschriftsmäßige Programm im Sinn des Lythographierten Ausschreibens vom 14. Mai 1843 Nummer 19728 die Hochbauten des Staates und der Stiftungen betreffend anzufertigen und dasselbe binnen vier Wochen zur kuratellamtlichen Würdigung und Feststellung anher vorzulegen, worauf bezüglich der Situation, daß man zu erbauendem Pfarrhofs wegen Anfertigung der Pläne und Kostenvoranschläge das weitere geeignete veranlasst werden wird.

Die Stadtpfarrei und die G.B. waren von dieser Entscheidung zu benachrichtigen, und die G.B. legten auch prompt am 08.05.1846 hierüber Beschwerde ein. In der Vorlage der Beschwerde an das LG kommentierte der Magistrat, außer Wiederholungen der alten Standpunkte auch

… sowie gleichzeitig begutachtet, daß der Bau eines neuen Rathauses und resp. Schrannen-Gebäudes noch wohl verschüblich und zur Ausführung dieses Neubaus die Mittel noch nicht umso weniger gegeben sind, als noch viel dringendere Bauten, insbesondere die Herstellung dreier neuer durch Hochwasser zerstörter Brücken in nächste Aussicht gestellt sind.

Ungeachtet der Beschwerde stellte der Magistrat am 14.05.1846 das Bauprogramm für den Pfarrhofneubau auf. Die Sache stagnierte. Außer einer Erklärung des Innenministeriums im Dez. 1846, dass weder das Pfarrhaus noch das Rathaus sich in einem Zustand befänden, der einen Neubau als dringende Notwendigkeit erkläre, geschah in diesem Jahr in Sachen Pfarrhofneubau nichts mehr. Der Stadtpfarrer musste immer noch in dem unrenovierten Pfarrhof in der Konrad-Huber-Str. hausen.

Nachdem die Stadt nun den Rathausbau und den Pfarrhofbau in Verbindung gebracht hatte, erging am 13.01.1847 eine Aufforderung des LG an die Stadt, für die Neubauten des Pfarrhofs und des Rathauses Kostenvoranschläge vorzulegen und über die Finanzmittel der Stadt zu berichten. Am 15.03.1847 fasste man einen Beschluss über den Rathausbau, erwähnte den Pfarrhof aber nicht.

Am gleichen Tag meldete sich auch der Bäcker Ried wieder und mahnte den Vollzug des Vertrags vom 26.01.1846(!) an; er habe ein neues Anwesen zum Kauf gefunden (MM35) und benötige nun das Geld. Der Magistrat beschloss, dem Antrag zu willfahren. Das Grundstück sei für einen Pfarrhof-Neubau bestens geeignet und könne auch für andere öffentliche Bauten oder zur Verschönerung des Kirchplatzes genutzt werden. Die G.B., die ja den ganzen Pfarrhofbau nicht wollten, stimmten mit 10:4 gegen den Magistratsbeschluss. Das Gebäude habe keinen Wert mehr, somit seien 3000 fl nur für einen Bauplatz zu viel, da es noch nicht ‘ausgemachte Sache’ sei, dass der Pfarrhof hier überhaupt gebaut werde. Der Kauf sei reine Spekulation; für diesen Preis ließe sich auch ein anderes Grundstück auf Abbruch finden. Ried wendete sich gegen diese Behandlung; seine Beschwerde ist leider nicht im Akt enthalten, aber die Vorlage an das LG vom 20.08.1847.

Nach 3 Monaten mahnte das LG die Vorlage der angeforderten Pläne an. Der Magistrat antwortete, die G.B. hätten sich noch nicht abschließend zu dem Bauprogramm geäußert, daher habe auch der Kostenvoranschlag noch nicht in Auftrag gegeben werden können. Auf die nochmalige Mahnung des LG wurde am 14.05.1847 nochmals die gleiche Antwort gegeben, die G.B. hätten sich noch nicht geäußert. Letzte Fristsetzung des LG auf den 27.05.1847 mit der Anweisung, dass wenn sich die G.B. bis dahin nicht äußerten, ihnen der Steuerlohn aberkannt werde.

Am 26.05.1847 wurde endlich Maurermeister Kerner mit der Anfertigung eines Planes und Kostenanschlages beauftragt.

Die G.B. arbeiteten am 24.05.1847 eine umfangreiche Stellungnahme zu Rathaus- und Pfarrhofneubau, genannt ‚Votum‘, aus, die man am 28.05.1847 an das LG übermittelte. In diesem Votum behaupteten die G.B., von dem Pfarrhofneubau nichts zu wissen und sagten, die Regierung habe sich geirrt. Das LG ließ diesen Vorwurf nicht auf sich sitzen, widerlegte den Vorwurf des Irrtums und rügte die G.B. wegen ihrer Verzögerung. Für die Planvorlage erhielt die Stadt einen Fristaufschub von 10 Tagen.

Der Magistrat entwickelte eine Kostenaufstellung über den Finanzbedarf des Rathaus- und Pfarrhofneubaus, der sich auf 42.600 fl belief, wovon 18.050 fl über einen Kredit zu finanzieren wären, der in 7-8 Jahren zu tilgen wäre. Auch wurde eine Aufstellung über die Herkunft der Kapitalien mitgeliefert. Das LG erkannte diese Finanzierung am 02.07.1847 an.

Nachdem der Magistrat fast 9 Monate lang der Aufforderung des LG zur Planvorlage nicht nachgekommen war, beauftragte das Innenministerium das LG am 23.09.1847, die Stadt anzuweisen für die Projekte des Pfarrhofbaus und des Rathaus- und Schrannenbaus Kostenvoranschläge anfertigen zu lassen und die Finanzmittel der Stadt darzulegen. Am 12.11.1847 wandte sich der Magistrat dann endlich an den Stadtpfarrer und forderte ihn auf, ein neues Bauprogramm für den Pfarrhof vorzulegen. Für den 16.11.1847 wurden der Stadtpfarrer, der Mesner, der Frühmeß-Benefiziat und die Kirchenverwaltung zur Besprechung des weiteren Vorgehens vorgeladen, allerdings ohne konkretes Ergebnis.

Endlich kam mit Datum vom 17.12.1847 das Bauprogramm für den Pfarrhofneubau mit Benefiziaten- und Mesnerwohnung von der Pfarrei. Das Programm der Stadt vom 14.05.1846 erhielt Nachträge vom 15.10.1847. Die Stadt legte das Programm am 20.12.1847 dem LG vor. Nun ließ sich das Landgericht Zeit und entschied erst ein Jahr später am 20.12.1848. Zuvor wurde die Stadt am 04.08.1848 aufgefordert, Pläne und Kostenanschläge für den Pfarrhof von Maurermeister Kerner fertigen zu lassen.

Die Angelegenheit des Bäcker Ried war aber immer noch nicht erledigt. Die Stadt versuchte offenbar, sich immer wieder um die Erfüllung des Vorvertrags herumzudrücken, teils weil die G.B. den Pfarrhofneubau ohnehin nicht wollten und teils, weil man glaubte eine Lösung gefunden zu haben bei der man das Haus gar nicht mehr brauche. Ried kam sich hingegen übervorteilt vor, weswegen er auch am 09.02.1848 noch einmal vorsprach, um die Sache zu Ende zu bringen. Er trug vor, er habe sein Haus bereits vor 3 Jahren für den Pfarrhofneubau verkauft; die G.B. aber hätten durch Widersprüche die Sache bis zum Innenministerium gebracht und es sei bis heute nicht entschieden. In Erwartung des Verkaufs habe er aber ein anderes Haus gekauft. Diesen Kaufpreis habe er bis heute nicht bezahlen können. Da der Alteigentümer gestorben sei, drängten die Erben nun auf ihren Anteil und wollten das Haus versteigern. Er bitte nun den Magistrat, für eine Entscheidung zu sorgen. Geschehen ist daraufhin weitere 1½ Jahre nichts! Man versuchte, das Problem auszusitzen.

Im Oktober 1848 wendete sich das Blatt. Stadtpfarrer Bisle, wartete nun schon seit 5 Jahren auf die Renovation des Pfarrhofs und litt unter den schlechten Wohnverhältnissen. Daß unter den gegenwärtigen Zeitverhältnissen der beantragte Neubau, wenn er auch wie es scheint von der königlichen Regierung genehmigt wird, nicht so bald ausgeführt werden kann, dürfte ebenfalls keinem Zweifel unterliegen. Aber eben darum würde in kürzester Zeit die infolge der Baufallwendung schon vor fünf Jahren ausgesprochene sehr bedeutende Reparatur des alten Pfarrhauses mit einer Bausumme von 1600 fl unausweichlich notwendig werden, was doch gewißl weder im Wunsch noch im Interesse der Stadtbehörden liegen kann. Bisle schlug vor, ihm die oberen 2 Stockwerke der Stadtmagistratur (Kirchplatz 7) zu überlassen und die Wohnung des Amtsdieners für sein Pferd umzubauen. Der alte Pfarrhof könnte von der Stadtmagistratur genutzt werden.

Der Magistrat fragte die G.B., die sofort zustimmten. Am 10.11.1848 beschloss der Magistrat, den Vorschlag Bisles anzunehmen. Bisle war sehr erfreut, stimmte dem Vertrag am 19.11.1848 zu und zog schon am nächsten Tag in die neue Wohnung.

Mit Beschluss vom 09.12.1848 nahm der Magistrat förmlich von den Plänen zu einem Pfarrhofneubau Abstand.


Der Kirchplatz um 1850; Urkataster 1823

Die Regierung hatte aber noch den Antrag für den Rathaus- und den Pfarrhofbau zur Entscheidung auf dem Tisch und verlangte mit Schreiben vom 26.01.1849 eine Klarstellung. Das LG monierte, dass die Stadt nur über den Rathausbau einen Planungsauftrag erteilt habe, obwohl das LG auch eine Planung über einen Pfarrhofneubau gefordert habe. Die Stadt wurde zu einer Stellungnahme binnen 14 Tagen aufgefordert. In einem 16-seitigen Schriftsatz erklärte die Stadt gegenüber dem Landgericht, warum der Bau eines Rat- und Schrannenhauses notwendiger als ein Pfarrhofneubau sei. Das LG Roggenburg genehmigte nach Rücksprache mit dem bischöfl. Ordinariat am 14.04.1849 die Zurückstellung des Pfarrhofneubaus und die Anfertigung von Plänen für den Rathausbau. Bzgl. des Bäcker Riedschen Hauses wurde eine gütliche Einigung empfohlen.

Nun war ‚nur‘ noch das Problem des Bäckers Ried zu lösen. Der sah keine andere Möglichkeit als einen Rechtsanwalt einzuschalten. Der Advocat Dr. v. Kerstorf in Augsburg erhob am 15.02.1849 in der damals üblichen umfangreichen und blumigen Form Klage, die die Stadt am 02.04.1849 erwiderte. Dr.v. Kerstorf ließ sich am 18.05.1849 die Akten (liegend bei der Stadt Augsburg) zuschicken und verfasste eine weitere Klageschrift. Ried mochte die Sache aber scheinbar auch beendet wissen und unterbreitete der Stadt am 12.06.1849 ein Vergleichsangebot von 2500 fl ohne Anrechnung des Forstrechts im Werte von 200 fl. Diesen Vorschlag nahmen Magistrat und G.B. an und meldeten dies dem Gericht. Das LG fragte noch nach der vorgesehenen Verwendung des Hauses, Abbruch, Gemeindenutzung oder Wiederverkauf und erhielt von der Stadt die Antwort, das Gebäude könne wegen seiner Baufälligkeit nicht weiter verwendet werden und müsse abgebrochen werden. Es solle demnach auf Abbruch verkauft werden. Nun ging es schnell, das Landgericht war offenbar auch froh, die heikle Sache vom Tisch zu haben. Der Curatellbeschluß des Landgerichts, die Genehmigung für die Transaktion zu erteilen, erfolgte schon am 03.08.1849.  Die Regierung in Augsburg genehmigte das Vorgehen am 10.08.1849.

Ried nahm den Vergleich an und verhandelte noch die auf dem Haus liegenden Hypotheken. Ansonsten bat er um weitere 300 fl als Mietersatz, da die Gemeinde das Haus schon seit mehreren Jahren als Lagerraum nutze, u.a. auch für die alte Turmuhr. Die G.B. stimmten dem Vergleich zu, gingen aber auf die Mietzahlung von 300 fl gar nicht ein. 1500 fl könnten sofort gezahlt werden, die restlichen 1000 aus dem Erlös des Verkaufs auf Abbruch. Am 15.09.1849 wurde der notarielle Kaufvertrag geschlossen. Ried machte in einem letzten Schreiben vom 27.09.1849 noch einmal seinem Ärger darüber Luft, dass ihm für die jahrelange Nutzung des Hauses durch die Stadt keine Entschädigung gezahlt wurde.

Da das Haus der Stadt nun endgültig gehörte, sollte es auch verkauft und abgebrochen werden. Zuerst wurden noch im Jahr 1849 die hier lagernden Gegenstände versteigert. Interessant, was sich da so alles angesammelt hatte: 5

  • a.) die alte Stadt-Thurm-Uhr
  • b.) 5 Stück Kreuzstöcke samt Läden u. Fensterrahmen
  • c.) zwei ausgehängte Zimmerthüren samt Futter
  • d.) 100 u. noch mehr ältere Schubladen
  • e.) ein noch ganz gut u. brauchbarer Kochofen mit Aufsatz
  • f.) ein Windofen samt Rohr u. Schauffel
  • g.) eine ziemlich große Quantität altens Eisen
  • h.) zwei noch ganz gute Ofen-Oberstöcke von Erden
  • i.) ein noch brauchbarer kupferner Waßerkeßel
  • k.) ein alter Kastrol-Deckel
  • l.) eine Anzahl alte Läden und Fensterrahmen
  • m.) eine solche von Messing u. Eisen gegoßene Gewichter
  • n.) zwei alte Kästen

Am Montag, 04.03.1850 vormittags 9 Uhr wurde das ehemalige auf dem Kirchplatz stehende Bäcker Xaver Riedsche Haus dahier in der Magistrats-Kanzlei auf den Abbruch versteigert. 6Meistbietender war der Schuhmachermeister Anton Schmid mit 177 fl. Da der Schätzpreis von 200 fl mit diesem Gebot nicht erreicht wurde, wurde ein neuer Versteigerungstermin auf den 11. März anberaumt. Das Meistgebot gab dieses Mal Josef Abt mit 226 fl ab, an welchen das Haus auch übergeben wurde.

Durch den Abbruch des Hauses stand nun die Giebelseite des benachbarten Mesnerhauses frei. Die Kirchenverwaltung beantragte daher beim Magistrat, dass dieser Giebel auf Kosten der Stadt neu verputzt werde, weil der Giebel jetzt einen “höchst widerlichen” Anblick habe. Der Magistrat stimmte diesem Antrag zu, die GB lehnten die Maßnahme jedoch ab, weil zwar die Pfarrkirche arm sei, die St.-Leonhard-Stiftung aber genug Geld habe, diese Arbeit selbst zu bezahlen. Die Kirchenverwaltung zeigte sich befremdet über das Verhalten der G.B. und erklärte, die St.-Leonhard-Stiftung könne nicht zu den Kosten beitragen, da es sich um eine selbstständige Körperschaft handle. Wenn die Stadt die Kosten des Verputzes nicht übernehme, müsse der Giebel eben so bleiben, sofern nicht die Sicherheit dadurch betroffen sei. In einer gemeinsamen Sitzung von Magistrat und G.B. am 26.05.1850 wurde die Angelegenheit nochmals beraten, worauf die GB dem Verputz zustimmten.


Der Pfarrhof in der Stadtkanzlei

Nachdem der Kirchengemeinde am 10.11.1848 das 1. und 2. OG des Kanzleigebäudes KP07 als Pfarrhaus zugewiesen wurde, beschloss der Magistrat, das alte Pfarrhaus Konrad-Huber-Str. 3, das Kaplanhaus An der Mauer 15 und den Pfarrstadel an der alten östlichen Stadtmauer zu verpachten. Die Verpachtung wurde am 30.12.1848 bekannt gemacht und am 10.01.1849 durchgeführt. Stadtpfarrer Bisle wandte sich noch gegen die Verpachtung des Wurzgartens, den er gerne behalten wollte, was ihm aber nicht zugestanden wurde.

Bei der Pachtversteigerung am 10.01.1849 bot für das Pfarrhaus Alois Schwager 31 fl und für das Ökonomiegebäude 15 fl, für das Kaplanhaus bot Hartung 14 fl und für den Wurzgarten 5 fl  Für das Gesamtpaket gab jedoch Ganz mit 100 fl das Höchstgebot ab. Somit erhielt Ganz den Zuschlag. 7

Auch die Holzhütte bei dem ehem. Haus des Bäckers Ried war entbehrlich. Schreinermeister Alois Schwager erhielt die Holzremise zur Unterbringung seiner Marktstände für 7 fl 30x auf 3 Jahre ohne Versteigerung zur Pacht. [9]A 220/10

Bis 1856 war der Stadtpfarrer im Stadtkanzleigebäude Kirchplatz 7 nur wohnhaft, es ist nicht bekannt ob als Mieter oder ohne Gegenleistung. 1856 entschied man sich nun endgültig, die Stadtverwaltung in das Kraygebäude Kirchplatz 2 (Altes Rathaus) zu verlegen, wo sie die nächsten 150 Jahre auch bleiben sollte. Das alte Kanzleigebäude sollte jetzt ganz Pfarrhof und die Häuser getauscht werden.

Am 10.10.1856 beschloss der Magistrat das Kanzlei-Gebäude definitiv, vorbehaltlich der Zustimmung der G.B., als Pfarrhof zu bestimmen, dagegen soll der alte Pfarrhof mit den 2 Stadeln der Comune als Eigenthum zufallen. Dieser Tausch dürfte um so bereitwilliger aczeptirt werden, wenn man berücksichtigt, daß das Kanzlei-Gebäude 7000 – 8000 fl Werth ist, während die alten Pfarrhof Localitäten höchstens 3000 fl Werth haben.

Allerdings hatte im Jahr zuvor eine Visitation des Landrichters stattgefunden, der den Pfarrhof lieber in das Waag- und Theatergebäude An der Mauer 2 (heute Heimatmuseum) verlegt hätte. Hierauf beziehen sich die Gemeindebevollmächtigten in ihrem Beschluss vom 16.11.1856: Aus dem Referate ohne Datum des Stadtschreibers Herrn Haller hat das unterfertigte Collegium entnommen, daß im Sept. 1855 eine Visitation von Seite des kgl. Herrn Landrichters vorgenommen wurde und dabei die magistratischen Amtslokalitäten als unzureichend und unzweckmäßig befunden und eine Verlegung dieser Lokalitäten in das leer stehende Kray-Gebäude als zweckmäßig erkannt. Ferner habe die kgl. Regierung gemäß Entschließung vom 20. Nov. 1855 in Instruktion über die Verlegung der Amtslokalitäten in das Kray-Gebäude und über die Verwendung des seitherigen Wag- Theatersgebäudes zum Pfarrhof angeordnet. Unseres Erachtens sind das gemein definitive Entschließungen, worüber das unterfertigte Collegium ihre Erinnerung abzugeben haben und aus diesem Referate zu sehen ist, daß dieses nicht eingehalten wurde, daher wir bis zur höheren Entscheidung jede Erinnerungsabgabe unterlassen.

Im Akt ist kein Schriftwechsel enthalten, wie diese Frage jetzt gelöst wurde. Vielleicht wurde der Status quo auch nur so weitere 6 Jahre belassen. Der Kircheneinsturz 1859 brachte auf jeden Fall auch vieles durcheinander. Nun war man froh, das Haus des Bäckers Ried erworben zu haben, konnte man doch jetzt über diese Fläche verfügen und die neue Kirche entsprechend vergrößern. 1862 machte man dann auch beim Pfarrhof Nägel mit Köpfen und schritt zum Vollzug des Tauschs.

Zuerst wurde am 13.06.1862 der damals gefasste Beschluss noch einmal von Magistrat und G.B. bestätigt, die also ihren Widerstand aufgegeben hatten. Der Tausch wurde auch von Stadtpfarrer Hitzler, der seit 1852 Stadtpfarrer war, bestätigt. Hitzler bat aber darum, die beiden Städel des alten Pfarrhofs bei der Pfarrei zu lassen, da sie zum Pfarr-Widdum gehörten. Der Magistrat stimmte der Bitte zu, hielt aber einen Stadel für ausreichend, wobei Stadtpfarrer Hitzler zustimmte.

Verkauf des alten Pfarrhofs

Am 03.07.1862 beantragte die Stadt beim Bezirksamt Illertissen – welches die verwaltungstechnische Nachfolge des Landgerichts Roggenburg übernommen hatte – die Zustimmung zum Verkauf des alten Pfarrhofs. Vorher musste sich der Magistrat noch erklären, die Baupflicht auf den neuen Pfarrhof zu übertragen. Am 04.12.1862 wurde die Genehmigung erteilt und der Eigentumswechsel am 10.01.1863 im Grundbuch vollzogen. Sofort ging man an den Verkauf des Gebäudes und inserierte die Versteigerung am 31.01.1863 im Ulmer Landboten.


Der alte Pfarrhof Hs.Nr. 153: a)Pfarrstadel; b)Kaplanhaus; c)Stadel; d)Wurzgarten; e)Hofraum 8

Bei der Versteigerung mit vorheriger Bekanntgabe der Bedingungen erhielt nach 60 (!) Geboten, beginnend bei 2100 fl, der Schreiner Konrad Kunzmann mit 3520 fl den Zuschlag.

Versteigerungsanzeige 1863, Stadtarchiv Weißenhorn [Foto: Heimatmuseum]

Im ehemaligen Kaplanhaus (An der Mauer 15) hatte sich nach der Übernahme der Stadt im OG der Kath. Gesellenverein (Kolping) einquartiert. Als der Gesellenverein Anfang 1863 in den ehem. Zehentstadel (heute Stadttheater) umzog, wurde auch das Kaplanhaus versteigert.

Hierzu wurde ebenfalls im Ulmer Landboten am 14.03.1863 die Versteigerung angekündigt und am 17.03.1863 durchgeführt. Nach 8 Geboten, beginnend bei 700 fl, erhielt Josef Glassenhart mit 1005 fl den Zuschlag.

Mit der Genehmigung des Vorgangs durch das Bezirksamt Illertissen am 25.04.1863 endete die öffentliche Nutzung des alten Pfarrhofs.

Es verblieb noch der Pfarrstadel nach dem Gebäudetausch bei der Pfarrei. Dieser war Teil der geschlossenen einstöckigen Bebauung, die an der alten Stadtmauer auf der Ostseite der Stadt Ende des 18. Jhdt. entstand, nachdem die Mauer dort niedergelegt wurde. Der Stadel lag genau an der Stelle, wo heute die Konrad-Huber-Str. zur Östlichen Promenade führt. Am 18.05.1876 kaufte die Stadt den Stadel von der Pfarrpfründe um diesen Durchbruch zu schaffen. Die Restflächen rechts und links wurden verkauft, zum einen an Joh. Nep. Laupheimer, der hier das Haus An der Mauer 18 erbaute und an den Hasenwirt Anton Walser zur Erbauung seiner (1984 abgebrochenen) Mälzerei auf dem heutigen Grundstück Östl. Promenade 15. 9


  1. Stadtarchiv Weißenhorn A 58/22 ↩︎
  2. Das Haus Nr. 156 war das alte Lateinschulhaus, erbaut vor 1475, als hier erstmals ein Schulmeister genannt war. 1816 wurde in der Schulstr. 5 ein neues Schulhaus erbaut, woraufhin das alte Schulhaus entbehrlich war und 1817 an Niklas Klotz für 930 fl versteigert wurde. Ab 1819 war der Bäcker Johann Schön auf dem Haus, ab 1837 sein Schwiegersohn Xaver Ried. (A 219/3) ↩︎
  3. Aus dieser Äußerung ist zu entnehmen, dass es sich bei der Stadtmauer östlich der alten Kirche nicht um das Original von ~1490 handelte. ↩︎
  4. Da es damals noch keine Kopiertechnik gab, wurden nur von wenigen Aktenstücken Abschriften angelegt. Wenn es um Entscheidungen ging, wurde immer der gesamte Aktenvorgang hin und her geschickt. ↩︎
  5. Stadtarchiv Weißenhorn A 219/21 ↩︎
  6. Stadtarchiv Weißenhorn A 219/23 ↩︎
  7. Stadtarchiv Weißenhorn A 220/9 ↩︎
  8. Stadtarchiv Weißenhorn ↩︎
  9. Stadtarchiv Weißenhorn II, 912-20/1 ↩︎

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