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Gab es eine Fuggergruft in Weißenhorn?

Das Vorhandensein einer Fuggergruft in der alten Weißenhorner Stadtpfarrkirche wird in älteren Publikationen immer wieder behauptet, konnte aber nicht nachgewiesen werden.

Ob die Kirche eine Krypta besaß, die als Grablege diente, wie oftmals erwähnt wird, konnte nicht geklärt werden und muss bezweifelt werden. Beim Bau der neuen Kirche 1862 wurde nichts gefunden und dokumentiert. Bei den Bauarbeiten zum Ausbau des Kirchplatzes 1985 wurden die Fundamente der alten Kirche gefunden und aufgemessen. Hier deutete aber nichts auf das Vorhandensein einer Krypta hin. Auch lassen die 1859 gezeichneten Bestandspläne keinen Zugang zu einer Krypta erkennen.

Als Nachweis einer Gruft wird immer ein Text aus Nikolaus Thomans ‚Weißenhorner Historie‘1 angeführt.

Thoman beschreibt hierin bei dem Kapitel über die Neuffen, „‚(Zeitgemäße Transliteration:) Es ist zu vernehmen durch glaubhafte Anzeigen, dass die wohlgeborenen Herren und Frauen in Weissenhorn ihre Begräbnis[stätte] gehabt haben und in frischem Gedächtnis der Menschen, dass ein Grabstein vor der Gruft gelegen und dabei ‚fuer kertzstall„. Derselbe Stein ist durch den Heiligenpfleger oder andere aufgehoben worden und zu einem Altarstein auf den Frühmessaltar gelegt worden, da ist er noch, doch nicht ganz, ist davon gehauen worden, denselben Teil habe ich mehrmals gesehen. Auf diesem Stein ist der Herren von Neuffen Schild und Helm gehauen mit etlicher Schrift, wie von Wort zu Wort also lautet: ‚obyt dominus Albertus de Neuffen, comes de Marstetten, anno domini mcccvi, Uldarici‘ („Es ist gestorben Herr Albrecht von Neuffen, Graf zu Marstesten, nach der Geburt Christi Tausenddreihundert und sechs Jahr am St. Ulrichstag“ (04.07.1306).)

Ich kans nit erhalten, muß ain meldung thön des stains halben söllten die jlhenigen denselben billichen haben lassen beleyben, darzu er verordnet ist worden, und der wolgebornen herren ir greptnuß nit zerrussen haben, hant ach schlette vernunft und kunste gehapt, söllten betracht haben, daß der letzst wull des mentzen gehalten sol werden; were ach in ewig zeyt der statt ain lob und er und anzaygen ains alten, guten, edlen herkomes gwesen. (Zeitgemäße Übersetzung: Ich kann es nicht verhindern, ich muss eine Meldung machen. Wegen des Steins hätten jene ihn an seinem angemessenen Ort belassen sollen, wozu er bestimmt worden ist, und die Würde der wohledlen Herren nicht geschmälert haben. Sie haben aber schlechte Vernunft und Kunst gezeigt, sie hätten bedenken sollen, dass der letzte Wille des Menschen gehalten werden soll; er wäre auch in alle Ewigkeit ein Lob und Zeugnis für die Stadt und ein Anzeichen alten, guten, edlen Ursprungs gewesen.)

Dieser Text wurde von Holl2 als Grabplattenfund in einer Gruft unter der Kirche interpretiert und von Burkhart3 unreflektiert übernommen. Bei genauem Lesen kann man auch zu einer anderen Interpretation gelangen.

Thoman sagt nicht, wann die Grabplatte gefunden worden ist, sondern nur, dass sie zu einer Altarplatte für den Frühmessaltar umgearbeitet wurde und hierbei bearbeitet und beschädigt wurde. Er beschwert sich zudem über den pietätslosen Umgang mit der Grabplatte. Thoman dürfte den Text um 1510 geschrieben haben. Zu dieser Zeit hat er die Grabplatte selber gesehen. Für die Umstände des Grabplattenfundes beruft er sich auf glaubhafte Aussagen, d.h., er hat den Fund nicht selbst erlebt, sondern er fand wohl vor seinem Dienstantritt in Weißenhorn 1488 statt.

Es ist in Thomans Text auch nur die Rede von einer Gruft, die nicht zwangsläufig unter der Kirche gelegen haben muss. Der Text ‚fuer kertzenstall‘ ist nicht eindeutig zu übersetzen. Das Wort ‚Stall‘ wird im mittelhochdeutschen auch für Nebengebäude oder Anbauten verwendet, das Wort ‚kertzen‘ kann Kerzen oder Kirche bedeuten, ‚fuer‘ kann als ‚für‘ oder ‚vor‘ gelesen werden. Es wird daher vermutet, dass sich die Grabplatte in einem Nebengebäude (wie ein Mausoleum), einer Grabkapelle oder in einem Anbau an der Kirchenwand befunden hat. Beide Möglichkeiten sind üblich und oft anzutreffen.

Im 3. Viertel des 15. Jahrhunderts wurde nach Habel 4 die Kirche unter Jörg von Rechberg renoviert, und wahrscheinlich erst damals das Langhaus durch Seitenschiffe erweitert. Man kann daher vermuten, dass die Grablege in diesem Zusammenhang für den Anbau der Seitenschiffe entfernt wurde. Seit 1342 gehörte Weißenhorn zu Bayern-Landshut, so dass man ca. 150 Jahre später keine Pietät gegenüber der Grabstätte mehr empfand und die Grabplatte einfach als Baumaterial für eine Altarplatte verwendete. Die Verwendung derartiger Spolien war immer üblich.

Der Altar mit der Grabplatte blieb bis zum Abbruch der eingestürzten Kirche 1859 an Ort und Stelle. Es ist nicht überliefert, ob die Grabplatte aufbewahrt oder entsorgt wurde.

Der im Heimatmuseum aufbewahrte Säulenstumpf5 kann durchaus Teil dieser Grablege gewesen sein, denn eine architektonische Gestaltung einer solche Grablege oder einer Grabkapelle war immer üblich. Über einer quadratischen Basis erhebt sich eine unregelmäßig achteckige Säule. Woher Burkhart die Aussage nimmt, in der Gruft (oder in der Grabkapelle!) seien drei Altäre gewesen, erwähnt er nicht.

Aus dem Jahr 1762 ist im Akt A 57-6 des Stadtarchivs die Antwort der Stadt auf eine Anfrage der Fugger enthalten, in der Stadtpfarrkirche eine Gruft anlegen zu dürfen. Höflich, aber unmissverständlich lehnt die Stadt hierin am 15.04.1762 die Anfrage ab, weil die Stadt das Verfügungsrecht über die Kirche habe und man bei Gräbern innerhalb der Kirche eine Verschlechterung der Luft befürchte. Die Stadt regte an, eine solche Gruft bei den Kapuzinern unterzubringen.

Wenn die Fugger 1762 um die Anlage einer Gruft baten, ist davon auszugehen, dass sich innerhalb der Kirche keine Gruft befunden hat. Es sind bisher auch keine Hinweise aufgetreten, dass in der Kapuzinerkirche eine Gruft eingerichtet wurde.

Andererseits ist bis heute nicht bekannt, ob die Fugger in Weißenhorn eine Grablege besessen haben. Der Bestattungsort der Familie Fugger ist nicht bekannt. In der Friedhofskirche St. Bartholomäus sind zwei Epitaphe von Johann Nepomuk Fugger (1723-1781) und Anton Joseph Fugger (1750-1790) angebracht, die früher in der Nordwand der Friedhofsmauer eingebaut waren. Es handelt sich aber nur um Epithaphe, keine Grabplatten.

Da die Fugger in Weißenhorn seit 1507 bis heute präsent sind, ist nicht anzunehmen, dass diese einflussreiche Familie dem Abbruch einer familiären Grablege ohne jede Diskussion jemals zugestimmt hätte. Da über einen solchen Vorgang keinerlei Akten vorhanden sind, muss angenommen werden, dass sich die Grablege andernorts befunden haben muss.

Eine Forschung hierüber wurde im Rahmen dieser Abhandlung nicht vorgenommen.

  1. Nikolaus Thoman: Weissenhorner Historie, Erstausgabe 1876 nach den Handschriften, Neudruck 1968, Anton H. Konrad Verlag, Weißenhorn ↩︎
  2. Joseph Holl, Geschichte der Stadt Weißenhorn, Neudruck 1983 nach der Ausgabe von 1904, Anton H. Konrad Verlag, Weißenhorn ↩︎
  3. Hans Burkhart; Geschichte der Stadt Weißenhorn; 1988; Mareis Druck GmbH, Weißenhorn ↩︎
  4. Habel, Bayerische Kunstdenkmale; Stadt und Landkreis Neu-Ulm, 1966, Deutscher Kunstverlag, München ↩︎
  5. Die Aufnahme des Exponats in die neue Dauerausstellung ist zurzeit noch nicht geklärt. ↩︎

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