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Klosteraufhebungen und Säkularisation

Ende des 18. Jahrhundert wuchs der Druck auf den politischen und wirtschaftlichen Einfluss der Kirchen. Im aufgeklärten Absolutismus orientierte sich ein absoluter Monarch an aufklärerischen Prinzipien und führte Reformen durch, um das Wohl der Untertanen zu fördern. Die Macht blieb zentralisiert, doch der Fokus lag auf Vernunft statt göttlicher Legitimation. Diesem Anspruch widersprach die noch vorhandene Machtfülle besonders der katholischen Kirche.

Aufhebung von Klöstern und Kapellen unter Kaiser Joseph II.

So versuchten die Monarchen, den Einfluss der Kirche zurückzudrängen und griffen zu drastischen Mitteln. Mit Dekret vom 12.01.1782 setzte Kaiser Joseph II. seine kirchen- und staatspolitischen Reformen in Gang, bei denen er „nutzlose“ oder rein beschauliche Orden als für Staat und Gesellschaft überflüssig ansah. Mit diesem Dekret wurden viele Klöster in den habsburgischen Ländern aufgehoben und enteignet. Die Aufhebung betraf aber nicht nur Klöster, sondern auch kleinere Kirchen und Kapellen. In Weißenhorn fielen diesem Aufhebungserlass neben dem Kapuzinerkloster auch die Ottilienkapelle und die St.-Wolfgangs-Kapelle zum Opfer.

Ziel der Reform war es, Kirche und Klöster stärker dem Staat zu unterordnen, die Seelsorge zu verbessern und klösterliches Vermögen für „nützlichere“ Zwecke wie Pfarren, Schulen, Spitäler und staatliche Aufgaben einzusetzen. Joseph II. handelte somit im Geist des aufgeklärten Absolutismus: Religion sollte dem „Nutzen des Staates“ dienen und nicht umgekehrt. Er betrachtete Ordensgemeinschaften, die nur ein kontemplatives Leben führten und keine karitative, seelsorgliche oder erzieherische Tätigkeit hatten (z.B. Kartäuser, Kamaldulenser, viele Frauenklöster), als „unnütz“ und verzichtbar. Nur Orden, die konkret in Pfarrseelsorge, Bildung oder Krankenpflege tätig waren (etwa einige Bettelorden oder Spitalsorden), blieben weitgehend bestehen. Das Vermögen der aufgehobenen Klöster floss in den sogenannten Religionsfonds, aus dem neue Pfarren, Schulen und andere kirchliche Einrichtungen finanziert werden sollten. Parallel zur „Klosterreduktion“ wurden zahlreiche neue Pfarren geschaffen, um die Seelsorge im Sinne des Staates dichter und besser zu organisieren.

Natürlich hatte dieses Dekret auch politische Hintergründe. Bistümer, Orden und Klöster sollten der staatlichen Kontrolle unterworfen werden und weniger von Rom abhängig sein. Die Klosteraufhebungen dienten damit auch dazu, die politische und wirtschaftliche Macht der Kirche zu verringern und den Einfluss des Landesherrn zu stärken.

1781 fällt zeitlich zusammen mit weiteren josephinischen Reformen, etwa der Aufhebung der Leibeigenschaft in Teilen der Monarchie und einer allgemeinen Tendenz zur Säkularisierung.

Diese Tendenz zur Reduzierung des religiösen Einflusses hin zu einer größeren Machtfülle des Staates war eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung, an deren Ende die Französische Revolution, die politische Neuordnung Europas auf dem Wiener Kongress 1814 und die Säkularisation im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 stand, bei dem zahlreiche geistliche Fürstentümer, Bistümer, Abteien und Klöster aufgehoben und verstaatlicht wurden.

Die Säkularisation

Unter Kurfürst Max IV. Joseph und seinem Minister Montgelas wurden 1802/03 nahezu alle Klöster in Bayern aufgehoben und deren Besitz in staatliches Eigentum überführt. Damit wurde die politische und wirtschaftliche Macht der Kirche stark beschnitten und der moderne bayerische Staatsapparat finanziell abgesichert.

Bereits im August 1801 richtete Bayern eine zentrale Kommission für das Klosterwesen ein, im Januar 1802 begann die systematische Aufhebung. 1802 wurden zunächst 91 Klöster der Bettelorden aufgehoben. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 erhielt Bayern reichsrechtlich die Herrschaft über rund 70 Reichsabteien und Stifte; kurz darauf ordnete Max IV. Joseph per Dekret die Auflösung aller Ordensniederlassungen und die Übernahme ihres Vermögens an. Montgelas verfolgte das Ziel, die Staatssouveränität zu stärken, kirchliche Gerichtsbarkeit zurückzudrängen und die Kirche in den Staat „einzubauen“. Zugleich sollten die maroden Staatsfinanzen durch Einziehung der reichen Klostervermögen saniert werden. Die außenpolitischen Umwälzungen (Französische Revolution, Verlust der linksrheinischen Gebiete, Neuordnung des Reichs) machten kirchlichen Besitz zur „Verfügungsmasse“ der Fürsten und begünstigten das Vorgehen.

In Altbayern und der Oberpfalz gab es um 1800 etwa 160 Klöster und Stifte; Bayern ging bei den Aufhebungen besonders radikal vor. Insgesamt fielen Bayern u.a. die Besitzungen von etwa 70 Abteien und Stiften sowie zuvor schon 91 Bettelordenklöstern zu. Für jedes Kloster wurden Kommissare eingesetzt, die Gebäude, Grundbesitz, Archivalien und Kirchenschätze inventarisierten; Kunstwerke und Bibliotheken wurden verteilt, verkauft oder gingen verloren. Den Ordensleuten wurden Pensionen bewilligt, etwa 1 Gulden pro Tag für Mönche und Nonnen, 3 Gulden für Äbte, weniger für Laienbrüder.

Die Kirche verlor in Bayern einen Großteil ihrer Grundherrschaft und politischen Mitspracherechte; klösterliche Sitze im Landstand verschwanden. Viele seelsorgliche Aufgaben übernahmen nun Pfarrgeistliche ohne klösterliche Rückendeckung.

Der Staat gewann umfangreiche Ländereien, Einnahmen und Gebäude und konnte so Verwaltung, Infrastruktur und Bildungswesen modernisieren; viele ehemalige Klöster wurden zu Behörden, Schulen oder Kasernen umfunktioniert.

Kulturgeschichtlich führte die Säkularisation sowohl zu Verlusten (Zerstörung/Verkauf von Klosterkunst, Zerstreuung von Bibliotheken) als auch zur Herausbildung einer staatlichen Denkmalpflege und zentraler Archive und Sammlungen in Bayern.

Zu den prominenten Opfern in Schwaben zählten die Klöster

  • Ursberg (Prämonstratenserstift, Auflösung ab 14. Dezember 1802)
  • Kaisheim (Prämonstratenser)
  • Wettenhausen (Benediktiner)
  • Ottobeuren (Benediktiner)
  • Irsee (Benediktiner)
  • Roggenburg (Prämonstratenser)
  • Rot an der Rot (Prämonstratenser)
  • Marchthal (Prämonstratenser)

Die Säkularisation beendete das Ordensleben fast vollständig und führte zu massiven Verlusten an Bildung, Fürsorge und Kulturgut in ländlichen Gebieten. Der Staat erzielte langfristig weniger Gewinn als erhofft, da vieles nicht gebraucht, unter Wert verkauft oder einfach nur abgebrochen wurde. Sie markierte einen tiefen Bruch in der bayerischen Gesellschaft.

Erst langsam wurden für die enteigneten Klöster neue Nutzungen gefunden, wie Irrenanstalten, Gefängnisse, Behinderteneinrichtungen oder Schulen. Viele Klostergebäude haben bis heute keine adäquate Nutzung gefunden. Nur ganz wenige wurden wieder besiedelt, wie z.B. unser benachbartes Kloster Roggenburg.

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