
Heilig-Geist-Str. 7 – Armenhaus
Das Grundstück war schon vor 1465 bebaut. Von 1465 bis 1515 waren immer Mitglieder der Fam. Käser hier ansässig, wenn sich auch die Schreibweise ständig ändert (Käser, Käßr, Käßer, Kesser, Keßer). Für die Jahre 1518 – 1548 liegen keine Aufzeichnungen vor. Da nach 1548 kein Eigentümer in den Steuerbüchern für dieses Haus auftritt, wird angenommen, dass es zwischen 1518 und 1547 aufgegeben und abgebrochen wurde.
Auf dem Nachbargrundstück Wettbach 23 (heute Stadttheater), befand sich damals der Zehendhof des Klosters Kaisheim. Vermutlich gehörte auch das Grundstück Heilig-Geist-Str. 7 zum Kloster Kaisheim. Am 25.05.1539 kaufte Herr Anton Fugger vom Kloster Kaisheim die Zehntrechte von Weißenhorn, das Pfarrlehen mit drei Pfründen von Weißenhorn und den Zehend mit Pfarrlehen Bubenhausen; er setzte Meister Endriss aus Donauwörth als Pfarrer ein1. Ab 1614 wird das Haus in den Nachbarbeschrieben als ‚Zehendhof‘ genannt, wobei sich die Bezeichnung aber auch auf den Zehendstadel Wettbach 23 (jetzt Stadttheater) beziehen könnte, wonach dieses Grundstück dann unbebaut gewesen wäre. Als herrschaftliches Gebäude war es selbst nicht steuerpflichtig, daher sind in den Akten keine Bewohner eingetragen.
Es ist anzunehmen, dass schon relativ bald nach Erwerb der Zehntrechte das Gebäude errichtet wurde.
Am 22.12.1655 erhielt die Stadt Weißenhorn aus den von der Pfandherrschaft ausgeschiedenen Fuggerschen Eigentumsgütern den Zehenten von Weißenhorn, Grafertshofen und Bubenhausen, Pfarrlehen, Pfarrhöfe und Kastenhaus, wie diese im Vertrag von 1539 beschrieben sind2. Das hiesige Haus gehörte zum Umfang des Erwerbs. In den Steuerbüchern 1674 und 1773 ist das Haus als Zehenthaus genannt, 1773 mit dem Zusatz: ‚dermalen sei kein Städele mehr vorhanden‚. Hieraus kann geschlossen werden, dass das Gebäude ursprünglich ein Stadel war, der dann zum Armenhaus umgewidmet wurde.
Im ersten Hausnummernverzeichnis von 1786 ist das Gebäude mit zwei Hausnummern erwähnt und als Armenhaus bezeichnet. Die eine Haushälfte wurde als Armenhaus genutzt, die andere Hälfte als Dienstwohnungen der gemeindl. Hirten. Jede Haushälfte war mit 2-3 Personen bzw. Familien belegt.
1835 war das Haus offenbar baufällig und wurde erneuert. Die Maßnahme wurde als ‚Hauptbaureparatur‘ bezeichnet und kam einem Neubau gleich. Im Bauantrag A 114-11 ist ein Bestandsplan des alten Gebäudes enthalten. Deutlich erkennbar die beiden Haustüren für die jeweiligen Hälften. Der Plan zeigt ein einfaches konstruktives Fachwerk, wie es Anfang des 17. Jhdt. vielfach gebaut wurde. Der Neubau wurde massiv errichtet.


Ab dem Einwohnerverzeichnis 1882 sind hier keine einzelnen Bewohner mehr aufgeführt, es ist nur noch als städt. Gebäude bezeichnet. Das Gebäude wurde von der Stadt weiterhin als Sozial-Wohngebäude genutzt.
1924 genehmigte der Stadtrat eine Renovierung des Armenhauses und 1933 wurde das Dach als ABM-Maßnahme repariert.

1998 wurde das Haus durch Einbau einer Heizung und Sanitäranlagen unter Beibehaltung der Gebäudestruktur saniert. Hierbei wurden vier abgetrennte Wohnungen eingebaut und die gemeinschaftliche Nutzung beendet.

