Reichenbacher Str. x
Bei diesem Objekt handelt es sich um ein nicht verwirklichtes Bauvorhaben.
Die Gärtnerwitwe Susanna Kollmann hat 1844 ihr bürgerl. Anwesen Schulstr. 13 samt Garten verkauft und aus dem Kapuzinergarten 4 Teile erworben, die sie nun mit einem Wohnhaus bebauen möchte. Dieses käme auf die Kapuzinermauer im Norden zu liegen, nähme aber den Eingang nicht vom Zimmerplatz im Norden, sondern von Süden aus dem Garten heraus.

Gegen diese Planung protestierten die anderen Gartenbesitzer, besonders weil durch die notwendige Zufahrt zu diesem Haus der gemeinsame Verschluss des Gartens nicht mehr gewährleistet wäre. Auch wurde argumentiert, Fr. Kollmann dürfe nicht auf die Gartenmauer bauen, weil diese gemeinschaftliches Eigentum sei. Die Baukommission hielt grundsätzlich die Erbauung von einstöckigen Häusern in diesem Garten für unzweckmäßig. Wenn man eine Bebauung des Kapuzinergartens wolle, müsse zuvor ein „allgemeiner Bauplan, nach welcher weise dieses zu geschehen hätte, angelegt werden„. Außerdem müsse der Eingang auch von Norden her erfolgen, wogegen die Kommune allerdings protestieren müsse.
Am 09.08.1844 wurde Frau Kollmann von diesen Stellungnahmen in Kenntnis gesetzt. Sie bestand aber auf ihrem Bauplan. Sie brauche eine Wohnung für sich und ihre 3 Kinder und müsse auch ihrem Beruf als Gärtnerin nachgehen können. Sie nehme die gleiche Zufahrt wie alle anderen Gartenbesitzer und habe auf diesen Zugang Anspruch.
Das LG Roggenburg schickt die Akten am 12.10.1844 zurück, „nachdem das Gesuch abschlägig beschieden“ worden sei. Leider lässt der Akt offen, wohin Frau Kollmann dann mit Ihren Kindern zog.
Das Bauvorhaben wurde nicht verwirklicht.


