Gewerbe,  Roggenburger Str.,  Stadtgeschichte

Die ehemalige Fuggersche Ziegelei an der Roggenburger Straße

Wer heute von Weißenhorn nach Roggenburg fährt und den Waldrand des Ohnsang erreicht, sieht einen Hochwald und davor einen Funk-Sendemasten. Nichts erinnert mehr daran, dass sich hier einmal der mit 130 m Länge größte Gewerbebetrieb der Stadt befand: die ehem. Fuggersche Ziegelei. Lesen Sie die Geschichte dieses Ortes!

Rekonstruktion der Fugg. Ziegelei 1841-1900

Die alte städt. Ziegelei befand sich bei der Günzburger Str. 30 am Alten Friedhof. Dort war sie schon vor 500 Jahren, auf der Stadtansicht 1555 ist sie eingetragen und bezeichnet. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die Ziegelei wohl zu klein und konnte den Bedarf für die aufkommende Bautätigkeit nicht mehr decken. So sah die Familie Fugger hier eine wirtschaftliche Möglichkeit. Warum die Wahl auf diesen Bauplatz fiel, kann nur vermutet werden. Zum einen stand den Fuggern hier eine große eigene Baufläche zur Verfügung, der Boden war lehmig und ließ eine Rohstoffgewinnung neben der Ziegelei zu und das erforderliche Brennmaterial wuchs auch gleich daneben. So konnte der Betrieb effektiv aufgezogen werden.

Am 25.07.1841 beantragte das Gräfl. Fugg. Rentamt die Genehmigung zum Bau einer Ziegelei an der Roggenburger Str., am Eck des Ohnsang-Waldes. Die hufeisenförmig angeordneten Baulichkeiten bestanden aus dem Brenngebäude mit zwei Brennöfen, Schürgrube und Kalkgewölbe, einem Trockenstadel mit 122’/44′ (35,60 m/12,85 m) Größe und einem zweistöckigen Wohnhaus für den Verwalter. Die Brennöfen waren von 1,80 m dicken Wänden umgeben, ein eigener Kamin für die Ziegelei ist in den Plänen jedoch nicht vermerkt. Am 21.08.1841 erteilte das Landgericht Roggenburg die Genehmigung mit der Auflage, zum Wald und zur Straße einen Abstand von mind. 30 Schritt (ca. 20,40 m) einzuhalten.

Bauplan 1841 A 119-F 6 [1]Stadtarchiv Weißenhorn; Foto: Heimatmuseum Weißenhorn

Am 17.02.1843 beantragte das Gräfl. Fugg. Rentamt die Erweiterung der Ziegelei durch den Bau eines weiteren Trockenstadels mit einer Größe von 110’/37′ (32,10 / 10,80 m) in zweischiffiger Holzbauweise. Der Stadel kam westlich der Ziegelei, auf der gegenüberliegenden Seite des Feldweges, zu liegen. Die Genehmigung wurde am 21.03.1843 vom Landgericht Roggenburg erteilt. Der Feldweg dürfe durch den Bau nicht beeinträchtigt werden und der Stadel müsse einen Mindestabstand von 10 Schritt (6,80 m) einhalten.

1844 wurde die Vergrößerung der Ziegelei beantragt. Hierbei wurden zwei weitere Brennöfen und eine Verlängerung der Schürgrube vorgesehen. Weiter nach Norden wurde ein zweigeschossiger Baukörper angefügt, dessen Nutzungen der einzelnen Räume im Plan aber nicht verzeichnet sind. Es wird sich hierbei um die Werkmeisterwohnung handeln. Die Zustimmung der Gemeinde erfolgte unter der Bemerkung, dass andere Wohnungen als die des Verwalters in der Umgebung nicht vorkämen. Die Genehmigung des Landgerichts Roggenburg erfolgte am 04.05.1844. Besonders wurde darauf hingewiesen, dass man sich genau an die vorgelegten Pläne zu halten habe.

Am 08.06.1844 beantragte das Gräfl. Fugg. Rentamt den Bau eines weiteren Trockenstadels zur Ziegelei als dreischiffigen Holzbau in einer Größe von 140′ / 40′ (40,85m / 11,70m). Im Genehmigungsschreiben fragte das fugg. Rentamt, warum das Landgericht in der Genehmigung der Erweiterung der Ziegelei vom 04.05.1844 (A 119/F 8) darauf hinweise, dass die genehmigten Pläne genau einzuhalten seien. Man sei sich einer “Kontravenirung” nicht bewusst. Die “Aufführung beweglicher, sogenannter ambulirender Trockenhüttchen auf eigenem Grund und Boden” könne damit wohl nicht gemeint sein. Dem Magistrat müsse der Grund dieser Anmmerkung doch ohne Zweifel bekannt sein. Die Vorlage eines Situations-Planes habe man “nicht für nöthig erachtet, weil die Lage des Trockenstadels zum ganzen Ziegelei-Anwesen u. dessen Umgebung nach der Behauptung des diesseitigen Bauführers Werkmeister Kerner aus dem schon früher vorgelegten, von Kerner nachträglich ergänzten Plane zu entnehmen sei”. Kerner hatte in den Lageplan (A 119/ F 8) einen Trockenstadel entlang der Roggenburger Straße eingezeichnet, ohne dass hierfür ein Bauplan angeführt war. Um eben die Lage dieses Gebäudes ging es dem Landgericht aber offensichtlich. In seiner Stellungnahme vom 14.06.1844 bezog sich der Magistrat auf die erste Genehmigung der Ziegelei und forderte einen Abstand von 30 – 40 Schritt (20,40 – 27,25 m) zur Roggenburger Straße. Mit Bleistift wurde in den Lageplan die geforderte Stellung des Gebäudes eingetragen. Mit dieser Bemerkung wurde der Plan an das Landgericht Roggenburg weitergeleitet. Mit Schreiben vom 23.06.1844 argumentiert die Gräfl. Fugg. Domainenkanzlei unter Beigabe eines neuen Lageplanes, der geforderte Abstand zur Straße sei wohl nur gefordert worden, weil es sich um eine Brennerei handelte. Jetzt aber ginge es aber um einen Trockenstadel, der nach den Umständen öfters transferiert werden müsste und der normalerweise nur einen Abstand von 10′ (2,92 m) zur Straße einhalten müsse. Man bot einen Abstand von 15- 20′ zur Straße an. Die Stadt habe für dieses Gebiet auch keinen Baulinienplan. Außerdem sei der Plan von der Kgl. Bau-Inspection Dillingen “creditirt” worden. Das Landgericht Roggenburg folgte dieser Argumentation am 26.06.1844 und genehmigte den Bau.

Am 07.11.1844 beantragte die Gräfl. Fugg. Standesherrschaft, unter den Ziegel-Trockenstadel einen Sommer-Bierkeller für das gräfl. Bräuhaus zu errichten. Der Trockenstadel wies jetzt gegenüber dem Antrag vom Juni 1844 nur noch eine Größe von 93′ / 40′ (27,15m / 11,68m) auf. Der geplante Keller war 28′ (8,17m) tief. Die Genehmigung des Kellers erfolgte am 16.11.1844. Vermutlich wurde der Trockenstadel westlich des Feldwegs dort wieder abgebaut und nördlich an die Ziegelei wieder angebaut. In einem 1858 datierten Lageplan ist nämlich westlich des Feldwegs kein Gebäude mehr eingezeichnet, aber nördlich ein Gebäude ähnlicher Länge, für das kein Bauplan vorliegt.

Nach der Mediation 1848 zogen sich die Fugger um 1860 vollständig aus der Stadt zurück und verkauften alle Liegenschaften. Hierzu gehörte auch die Ziegelei. Noch vor 1853 kaufte Anton Bennegger, Sohn des gräfl. Fugg. Revierjägers Anton Bennegger, MM39, (+1835) die Ziegelei. Er begann mit der Produktion von Teicheln (gebrannte Tonrohre). Ab 1853 inserierte Bennegger bereits in den Tageszeitungen seine Teicheln.

Bennegger kaufte 1853 das Schloss Schlachtegg bei Gundelfingen und zog dorthin. Er führte die Ziegelei aber weiter und war 1860 auch Vorsitzender des Eisenbahnbau-Comités Weißenhorn. 1872 baute er einen neuen Brennofen in das Gebäude ein.

In einem Zeitungsartikel der NUZ [8]NUZ 1957/52-14 wird erwähnt, dass 1857 an dieser Stelle eine Wirtschaft ‘Sonnenkeller’ an einen Anton Benzler verkauft worden sei. Diese Angabe konnte bislang nicht verifiziert werden. Es könnte sich auch um einen Lesefehler (Sommerkeller) handeln, denn von einem Wirtschaftsbetrieb an dieser Stelle ist sonst nirgendwo etwas erwähnt, und der Sonnenwirt (Hauptstr. 12) war zu dieser Zeit Xaver Bachthaler. Das Bräuhaus, zu dem der Keller eigentlich gehörte, wurde 1863 an Georg Goßner verkauft. Es ist daher nicht zu klären, wem bzw. der Keller gehörte oder ob er immer nur seitens der Fugger verpachtet wurde, denn er befindet sich nicht auf einer eigenen Flurnummer.

Um 1875 wurde die Ziegelei an Graf von Geldern aus Roggenburg verkauft, der 1877 auch noch einen Kalkofen hinzu baute. Dennoch firmierte die Ziegelei noch 1880 unter dem Namen Bennegger. Das Preis-Courant ziert eine idealisierte Ansicht.

1880 Preis-Courant, Werbeprospekt

Eine ungeklärte Frage betrifft eine im Katasterplan 1858 nördlich der Ziegelei eingetragene Schießanlage. Die Darstellung mit Schießstand, Schießbahn und Kugelfang ist eindeutig. Allerdings ist eine Schießanlage an dieser Stelle an keiner Stelle sonst erwähnt. Auch die Geschichte der kgl. priv. Schützengesellschaft erwähnt hier keinen Schießbetrieb. Es könnte sich evtl. um den Schieß-Übungsstand des kgl. Bay. Landwehrbataillons handeln, dessen Geschichte noch nicht aufgearbeitet ist. Der Schießstand könnte in eine alte Lehmgrube eingebaut worden sein.

1885 wurde die Ziegelei abgebrochen, 1893 auch der Trockenstadel. Der Abbruchantrag wurde von der Fugg. Standesherrschaft gestellt. Demnach waren die Fugger noch Eigentümer der Liegenschaft und Bennegger war nur Besitzer. Im Flurbereinigungsplan 1904 sind die Ziegeleigebäude nicht mehr enthalten, aber noch der Trockenstadel an der Roggenburger Str. mit dem darunterliegenden Bierkeller und einer umgebenden Einfriedung.

Im März 1957 wurde der Keller bei einem Teileinsturz des Gewölbes ‘wiederentdeckt’. Die Tagespresse bauschte diese Entdeckung als Sensation auf und gerierte daraus sogar einen Aprilscherz, bei welchem man angab, man habe hier noch Bierfässer gefunden, die nun als Freibier verschenkt würden.

Im Folgenden geriet das Gelände in Vergessenheit. Es wuchs im wahrsten Sinne des Wortes Gras darüber. Heute erinnert nichts mehr an die damalige Ziegelei. Der Wald hat das Grundstück zurückerobert. Nur das Gelände ist hier deutlich hügeliger wie im übrigen Wald. Scheinbar wurde das Gelände nach Abbruch der Bauten nicht rekultiviert, sondern sich selbst überlassen. Nur das geübte Auge kann erkennen, dass hier einmal etwas anderes als Wald war.

2013 wurde am westlichen Waldrand ein Funkmast für den Polizei- und Notruf-Funk aufgestellt.

Quellen:

Quellen:
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10 Stadtarchiv Weißenhorn; Foto: Heimatmuseum Weißenhorn
8, 11 NUZ 1957/52-14
12 NUZ 1957/77-9

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